Hoch die Justiz!

Solange es solche Richter gibt, ist dieses Land doch noch nicht verloren. Trotz der mafiösen Zustände in manchen Behörden und Parteien. (mit nachträglicher Ergänzung)

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"Es tut mir leid, und das sage ich sonst nie, was Sie in den vergangenen zwei Jahren über sich ergehen lassen haben müssen." Solch ungewöhnliche Worte sprach eine Wiener Strafrichterin zum angeklagten Ex-Präsidenten des Obersten Gerichtshofs, Johann Rzeszut. Und sprach ihn (noch nicht rechtskräftig) frei.

Damit ist nun zum zweitenmal ein pensionierter Gerichtspräsident freigesprochen worden. Letztlich sind beide vor allem deshalb vor Gericht gezerrt worden, weil sie es gewagt hatten, deutliche Kritik an der Staatsanwaltschaft Wien und deren Tun und vor allem Nichtstun in der Causa Kampusch zu üben. Alleine diese Tatsache und erst recht die jetzige Formulierung einer unabhängigen Richterin müssten endlich und dringend Justizminister Brandstetter aus seiner Behäbigkeit wachrütteln und zu energischem Vorgehen gegen diese StA Wien veranlassen. Und da jeder Fisch am Kopf zu stinken beginnt, ist eigentlich auch völlig klar, was genau zu tun ist.

Denn alles, was diese Staatsanwaltschaft jetzt Rzeszut zum Verbrechen zu machen versucht hatte, war der Umstand, dass er über die Zahl der Telefonate mit einem Kriminalbeamten falsch ausgesagt haben soll. Dieser hatte auf eigene Faust einen DNA-Test von einer eventuellen Kampusch-Tochter einzuholen versucht (die Existenz dieser Tochter ist einer der vielen nie geklärten Aspekte der Kampusch-Affäre, wobei aber die mutmaßliche Involvierung von mehreren Tätern in die Entführung und Festhaltung Kampuschs der eigentliche Hauptvorwurf ist).

Wegen dieses „Kapitalverbrechens“ des Versuchs eines nicht genehmigten DNA-Tests hat diese Staatsanwaltschaft Wien zwei Jahre lang ein Verfahren auch gegen Rzeszut geführt. Sie hatte nicht weniger als 70 Erhebungsschritte (etwa Verhöre) gesetzt. Und sie hatte sogar das Instrument Rufdatenerfassung eingesetzt, das eigentlich nur zur Verfolgung von Terroristen und anderen Schwerstkriminellen geschaffen worden war (solche Missbräuche haben dann prompt zum Verbot der – an sich im Krieg gegen den Terror durchaus notwendigen – Rufdatenerfassung geführt).

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Karin Weber

Bei Richtern ist bemerkenswert, dass sie das eigene System erst kritisieren, wenn sie es in den Ruhestand geschafft habe. Beispiele dafür sind die Herren Dr. Egon Schneider, Prof. Willy Geiger, Dr. Max Güde und Wolfgang Nescovic.

“Die deutsche Elendsjustiz nimmt immer schärfere Konturen an. Der Niedergang der Rechtsprechung ist flächendeckend.” [Dr. Egon Schneider]

„In Deutschland kann man, statt einen Prozeß zu führen, ebenso gut würfeln.“ [Prof. Willy Geiger]

"Die heutige politische Justiz judiziert aus dem gleichen gebrochenen Rückgrat heraus, aus dem das Sondergerichtswesen (Hitlers) zu erklären ist." [Dr. h.c. Max Güde, Generalbundesanwalt a.D.]

"Das Strafgesetzbuch ist kein Handelsgesetzbuch. Und wenn jetzt also so ein, sagen wir Abwägungsverhalten eintritt, na ja, es kommt ja Geld in die Staatskasse rein, dann ist praktisch eine Fiskalisierung der Justiz, und das ist ein Verlust an Rechtskultur, der nicht hinnehmbar ist. Denn Aufgabe des Strafverfahrens ist es, dem Gesichtspunkt von Wahrheit und Gerechtigkeit zu folgen, und auch, wenn das im Einzelfall natürlich nicht herstellbar ist, aber der Versuch muss da sein. Aber wenn so Opportunitäts- und Fiskalisierungsgesichtspunkte eingreifen, dann spielt es zukünftig keine Rolle mehr, ob jemand schuldig ist oder unschuldig ist, Hauptsache, es kommt was in die Staatskasse rein. Also das Strafverfahren als Einnahmequelle jetzt also für den Staat, das ist unmöglich und nach meinen Vorstellungen auch nicht akzeptabel. Das ist völlig inakzeptabel." [Dr. Wolgang Nescovic]
http://www.deutschlandfunk.de/fall-ecclestone-das-ist-ein-offenbarungseid-der-justiz.694.de.html?dram:article_id=293813

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