Hern Ballmers 30’000 Zusatz-Franken oder: wollen wir tatsächlich kleinlich sein?

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Also nun lassen wir mal die ersten Empörungswellen über den Baselbieter “Korruptionsrat” (Herr Somm in der BaZ) über den Landkanton himwegschwappen.

Lassen wir die Volksseele kurz vor Weihnachten hochkochen.

Freuen wir uns daran, dass wir alle die Vorurteile über die raffgierigen, eigensüchtigen PolitikerInnen schwarz auf weiss bestätigt bekommen.

Und dann?

Und dann kann man sich mal überlegen, ob man die ganze Sache nicht auch etwas anders bewerten kann.

Selbstverständlich: es wurde offenbar gegen Gesetze verstossen. Das muss unabhängig vom Volkszorn juristisch beurteilt werden.

Aber: ist es tatsächlich derart empörend, wenn Regierungsräte für Zusatzaufgaben in Verwaltungsräten auch zusätzlich entschädigt werden?

Nehmen wir Herrn Ballmer.

30’000 Franken im Jahr hat er in den letzten fünf Jahren mit Verwaltungsratsmandaten hinzuverdient. Klar, ex officio-Mandate, aber zumeist doch mit einem erheblichen zusätzlichen persönlichen Einsatz und Engagement verbunden.

Mein Gott, 30’000 Franken im Jahr zusätzlich für Ämter, bei denen man, wie beispielsweise bei der BKBL oder der Messe Basel und anderen Aktiengesellschaften, für jeden Entscheid persönlich und mit seinem Privatvermögen haftet?

Seien wir also bei der Neuregelung der Honorarfrage nicht gar so kleinlich.

Wer eine zusätzliche Leistung erbringt und Verantwortung trägt, der soll auch zusätzlich entschädigt werden.

Die Regelung in Basel-Stadt scheint fair zu sein und entspricht den Regeln in der Privatwirtschaft: ein Teil geht in die Staatskasse und der andere geht aufs versteuerbare Privatkonto.

Zuerst erschienen auf arlesheimreloaded.ch

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