Gedanken zum Gedenken

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Gedanken zum Gedenken
Datum: 27.01.2017, 11:57

Dass es während des Zweiten Weltkrieges einen schändlichen Völkermord an Juden und anderen Minderheiten gab, der von den deutschen Nationalsozialisten ausging und dass diese Tatsache somit auch zum Kanon der deutschen Geschichte gehört, das ist m.E. im demokratischen politischen Spektrum von links bis rechts heute unbestritten.
Der 27. Januar sollte somit also genauso zum Gedenken der Deutschen Geschichte gehören, wie z.B. der 18. Januar mit der Gründung Preußens 1701 und der Gründung des Deutschen Kaiserreiches 1871.
Umgekehrt gilt das natürlich auch. Ein 18. Januar gehört genauso zum Gedenken der Deutschen Geschichte wie ein 27. Januar.
Würde dieser Satz von linker Seite bereits durch Gleichsetzung als Provokation empfunden werden? Natürlich sind und bleiben es völlig unterschiedliche Anlässe für Gedenken, so das hier auch gleich linken Versuchen ahistorischer „Linienziehungen“ vom 18. zum 27. Januar ein Riegel vorgeschoben werden soll.

Der kürzlich verstorbene Bundespräsident Roman Herzog sagte in der Proklamation zu dem neu geschaffenen Gedenktag 1996: „Es ist deshalb wichtig, nun eine Form des Erinnerns zu finden, die in die Zukunft wirkt. Sie soll Trauer über Leid und Verlust ausdrücken, dem Gedenken an die Opfer gewidmet sein und jeder Gefahr der Wiederholung entgegenwirken.“

Kann es irgendwann mal eine endgültige Form des Erinnerns geben, die in die Zukunft wirkt? Wer sollte endgültig festlegen, wann wir diese Form gefunden haben?
In einer repräsentativen Demokratie muss also die Frage nach der geeigneten Form des Gedenkens von den Volksvertretern und letztlich von jedem Einzelnen diskutierbar bleiben.
Wenn sich Angst breit macht, dieses hochemotional und symbolisch aufgeladene Thema überhaupt noch anzusprechen, dann dürfte bereits etwas falsch laufen.

Da ein neutral moderierter und konstruktiver Dialog zwischen der demokratischen Rechten und Linken in diesem Land aktuell nirgends öffentlich stattfindet, hat sich ein großer Berg gegenseitiger Verdächtigungen angestaut, dessen einzeln herumliegende Brocken ich hier gern mal etwas genauer beleuchten würde.

Linke unterstellen als Generalverdacht quasi auch allen demokratischen Rechten einen latenten Wunsch die nationalsozialistischen Verbrechen zu verharmlosen oder Schlimmeres, selbst wenn Rechte gar nichts Derartiges äußern.
Grund dafür ist oft auch die folgende Argumentation: Wenn es den § 130(3) StGB nicht gäbe, dann würden sicher alle Dämme brechen. (Der Pro und Contra-Streit von Verfassungsrechtlern zum § 130 StGB soll hier nicht weiter thematisiert werden, obgleich er auch sehr interessant ist. Siehe Link: https://de.wikipedia.org/wiki/Volksverhetzung )
Solche pauschalen Verdächtigungen verbitten sich Rechte zu Recht, denn solch ein nicht näher begründeter Generalverdacht und eine entsprechende Argumentation sind immer unredlich, egal von wem sie nun ausgehen.

Konstruktiver Dialog ist nur möglich, wenn man Aussagen des politischen Gegners grundsätzlich als klare Aussagen gelten lässt und nicht weiter Dinge hineindeutelt, die gar nicht gesagt wurden.
Nun gibt es zweifelsohne Rechte, die nationalsozialistische Verbrechen verharmlosen oder gar leugnen wollen, vermutlich weil sie glauben, nur so der von links häufig postulierten, immer währenden persönlichen Erbschuld jedes Angehörigen des deutschen Volkes  entkommen zu können (a la Postulaten wie „Der Tod ist ein Meister aus Deutschland“ etc.).

Ebenfalls quasi in einem Generalverdacht unterstellen Rechte nun wiederum allen Linken (wozu hierbei inzwischen selbstverständlich auch die CDU/CSU gehört) den steten Willen, die nationalsozialistischen Verbrechen genau als diese immer währende persönliche Erbschuld jedes Angehörigen des deutschen Volkes zu zelebrieren und das Gedenken so gegen den Erhalt des deutschen Nationalstaates und für ein Aufgehen im „Friedensprojekt EU“ zu instrumentalisieren (beliebtes schwarz-weiß-Motto: Nationalstaat bedeutet Krieg).

Zweifelsohne gibt es etliche Linke und ihre Lobbygruppen, welche die nationalsozialistischen Verbrechen als eine politische Universalwaffe zu instrumentalisieren trachten.
Jugendliche die „Nie wieder Deutschland!“, „Deutschland verrecke!“, oder „Bomber Harris, do it again!“ rufen, tun dies sicher auch, weil ihnen eine vermeintlich unerträgliche Erbschuld mit ihrem Deutschsein eingegeben wurde und sie diese Last psychologisch nicht anders ertragen können und wollen als ihre Geburtsnation zu negieren.
Es gab auch Begründungen der Art: “ wegen Auschwitz sind gerade wir Deutschen verpflichtet, jeden Asylbewerber der Welt in unser Land zu lassen“. Wenn das keine Instrumentalisierung ist, dann weiß ich auch nicht mehr, was es sein soll.
Das müssten eigentlich auch wohlmeinende Linke einsehen.
Andererseits könnten Rechte auch die Bedeutung der „Nazikeule“ bei der „Selbstabschaffung“ des deutschen Volkes überschätzen.
Wieso sonst, schafft sich z.B. das seit dem 30-jährigen Krieg überwiegend nette Völkchen der Schweden, mit mindestens dem gleichen Elan ab wie wir. Sag jetzt bitte keiner, die Schweden wären unintelligenter. Eventuell sind sie noch etwas sozialdemokratischer. Allen gemeinsam ist wohl ein gerütteltes Maß an westlicher Dekadenz.

Vielleicht sollten alle Seiten dazu einfach mal etwas abrüsten und auch zur Kenntnis nehmen, was z.B. im Redetext von Bundestagspräsident Lammert (CDU) zum 27.Januar 2015 stand: „Meine Damen und Herren, für die schreckliche Vergangenheit unseres Landes sind die Nachgeborenen nicht verantwortlich, für den Umgang mit dieser Vergangenheit aber schon.“
(Link: https://www.bundestag.de/parlament/praesidium/reden/2015/002/357470 )
Dass der Kreis der handelnden Täter nicht das gesamte damalige deutsche Volk, sondern nur einen Teil davon umfasste, ändert ja nichts an der historischen Verantwortung, denn bei vielen anderen historischen Ereignissen der deutschen Geschichte war das auch nicht anders.
Man sollte aber zu Herrn Lammerts Rede noch ergänzen, dass nicht nur die Nachgeborenen keine Schuld, sondern auch die Erlebnisgeneration nur dann Schuld auf sich geladen hat, wenn sie einen Entscheidungsspielraum hatte, und innerhalb dessen dann individuell schuldig geworden ist.
Eigentlich ist diese Aussage eine Selbstverständlichkeit, denn andernfalls wäre das ganze Gedenken nur ein großer Ablasshandel 2.0, den eine Politikerkaste gegenüber dem Volk betreibt und wir bräuchten dann im Lutherjahr auch einen neuen Luther 2.0, der das Gedenken reformiert, was natürlich nicht bedeuten soll, es mit einem Schlussstrich völlig abzuschaffen.
Der Götter sei Dank, gibt es heute in unserer modernen Zivilisation keine Sippenhaft mehr und somit auch keine ewige Erbschuld nachgeborener Deutscher.
Bundespräsident Gauck erwähnte diesen universalistischen Grundsatz auch in seiner Rede beim „Gedenk-Gottesdienst zum türkischen Völkermord an Armeniern, Aramäern und Pontos-Griechen“ am 23.04.15 (Zitat): „Indem wir erinnern, setzen wir niemanden, der heute lebt, auf die Anklagebank. Die Täter von einst leben nicht mehr und ihren Kindern und Kindeskindern ist jene Schuld nicht anzulasten.“ (Link: http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/gaucks-rede-zum-voelkermord-in-armenien-im-wortlaut-13555237-p3.html ).

Es gibt also keine persönliche Schuld nachgeborener Deutscher, aber es gibt historische Verantwortung diesen deutschen Völkermord bei der Betrachtung der wechselvollen deutschen Geschichte einzuschließen, um somit „jeder Gefahr der Wiederholung entgegenzuwirken“, wie Roman Herzog es formulierte.

Neben der Trauer besteht der Kern des Gedenktages also darin, der Wiederholung von Rassenwahn und Völkermord entgegen zu wirken.
Da die Zahl der persönlich betroffenen Opfer und ihrer nächsten Angehörigen immer mehr abnimmt, kann es sich bei der Trauer immer weniger um eine persönliche Betroffenheit handeln, sondern eher um rationale und symbolische Trauer. Das sollte nicht als Mangel aufgefasst werden, ist es doch nur natürlich und deshalb sollte gerade nicht versucht werden, es durch verstärkte und künstlich erzeugte Emotionalität zu kompensieren.
Eine Trauer persönlich nicht betroffener Menschen kann nie so sein, wie die Trauer persönlich Betroffener. Dass ist kein Mangel an Anteilnahme sondern Aufrichtigkeit und somit das genaue Gegenteil von Heuchelei.
Das gilt natürlich universalistisch für alle Nachgeborenen, unabhängig vom historischen Ereignis, so z.B. auch bei den vielen Toten der planmäßigen alliierten Bombenangriffe auf zivile deutsche Wohngebiete in großen Städten.

Die Nationalsozialisten die Juden nicht als religiöse Gegner verfolgt, sondern allein aus biologisch-rassischen Gründen.
Das 25 Punkte Programm der NSDAP vom 24. Februar 1920 führte unter Punkt 4 aus:
„Staatsbürger kann nur sein, wer Volksgenosse ist. Volksgenosse kann nur sein, wer deutschen Blutes ist, ohne Rücksichtnahme auf Konfession. Kein Jude kann daher Volksgenosse sein.“ (Link: http://www.documentarchiv.de/wr/1920/nsdap-programm.html )

Die vielbeschworene Lehre aus der Geschichte am Gedenktag an die Opfer des Nationalsozialismus müsste also an erster Stelle lauten:
„Nie wieder biologischer Rassismus!“.
Diese Aussage sollte eigentlich einen problemlosen Konsens aller Demokraten ermöglichen.
Der Zusatz „biologischer“ zum Rassismus ist heute leider notwendig, da das Bestreben besteht, den Begriff Rassismus auf jegliche Diskriminierung auszuweiten, was ein extra Thema wert wäre.
Ob solche Ausweitung des Rassismus-Begriffs dem Gedenken am 27. Januar förderlich ist, mag jeder für sich selbst entscheiden.

Sven von Storch

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