Koalitionsverhandlungen_ Der randianische Wahnsinn der Lohngerechtigkeitsdebatte

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Koalitionsverhandlungen_ Der randianische Wahnsinn der Lohngerechtigkeitsdebatte
Datum: 14.11.2013, 11:44

Erneut wird Eigentum der Gleichheit geopfert

Während es in Sachen Volksentscheide brodelt zwischen CDU und SPD und die Debatte um die sogenannte Homo-Ehe die Koalitionsverhandlungen in die Nähe des Abbruchs zu rücken scheint, herrscht derzeit in vielen anderen Fragen brüderliche Einigkeit zwischen den schwarzen und roten Sozialisten. Unter anderem in der Frage darüber, wie ihre Altvorderen auf der zukünftigen Regierungsbank Ayn Rands planwirtschaftliche Dystopien zum Leben erwecken könnten.

Aussichtsreiche Erfolgschancen erblicken die Unterhändler der beiden Parteien derzeit auf dem Feld der Lohnpolitik deutscher Unternehmen. Trotz Vollüberwachung der Finanzämter haben sie Lücken entdeckt. Erhebliche Lücken.

Als Aufhänger dient in den Verhandlungen die angebliche Lohnungerechtigkeit. Männer und Frauen erhielten trotz gleicher Arbeit nicht den gleichen Lohn, so der Tenor. „Gender Pay Gap“ lautet der martialisch klingende Kampfbegriff, der aus den universitären Fluren der biologisch weiblichen, sozial halb- bis vollmännlichen Gender-Staatsforscher in das wirkliche Leben herüber schallt. Doch dass die Tarifparteien im Falle einer großen Koalition zum Abbau der „Lohnungerechtigkeiten“ zwischen Mann und Frau per Gesetz verpflichtet werden und dass die Tarifkommissionen ausgewogen mit Männern und Frauen besetzt werden sollen, sind, wie erwähnt, nur die süßlich nach Gerechtigkeit, Einigkeit  und Brüderlichkeit klingenden Aufhänger der Planer. Hinter der wohlfeilen Volksbeglückung lugt einmal mehr der planwirtschaftliche Beelzebub hervor. Nach aktuellem Stand der Koalitionsverhandlungen sollen deutsche Unternehmen zukünftig per Gesetz dazu verpflichtet werden, anonymisierte Entgeltberichte intern zu veröffentlichen. Arbeitnehmer sollen den rechtlichen Anspruch erhalten, Auskünfte über Gehaltsunterschiede innerhalb des Betriebs ihres Arbeitgebers einfordern zu können. Außerdem planen CDU und SPD, eine Dokumentationspflicht über die Bemühungen zur Lohngleichheit in Tarifverhandlungen einzuführen.

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) reagierte prompt und kritisierte scharf. „Ein Entgeltgleichheitsgesetz, weitere bürokratische Regulierung oder die verbindliche Einführung von Lohnmessinstrumenten sind nicht erforderlich und belasten unnötig die Unternehmen“, teilte ein Sprecher gegenüber dem „Tagespiegel“ mit.

Doch Widerstand erscheint zwecklos. Technische Überwachungsmöglichkeiten stehen bereits vor der Tür. Eine weitgehende Lohnanalyse in Betrieben machen Logib-D und EG-Check möglich. Beide Messinstrumente sind bereits auf dem Markt. Mit dem vom Bundesfamilienministerium im Jahr 2009 eingeführten Logib-D können Unternehmen überprüfen, ob ihre Gehaltsstrukturen geschlechterneutral gestaltet sind. Im Jahr 2010 stellte die gewerkschaftsnahe Hans-Böckler-Stiftung EG-Check vor. Damit sollen Arbeitnehmer und Unternehmen überprüfen können, ob bestimmte Entgeltbestandteile geschlechtsunabhängig vergeben werden. Staatliche Behörden und halbstaatliche Unternehmen spielen pflichtbewusst die Vorreiter. Die Deutsche Telekom, K + S sowie die Stadt München haben den EG-Check schon durchgeführt und wurden dafür mit einem Zertifikat der Antidiskriminierungsstelle belohnt. Am Logib-D nahmen bislang sogar 130 Unternehmen teil.

Das Räderwerk der Vollkontrolle dreht sich damit weiter. Unaufhörlich. Kein Unternehmer wird nach Umsetzung dieser Koalitionspläne mehr Herr im eigenen Haus bleiben. Ein Gesetz, nach dem Arbeitnehmer umfängliche Informationen über die betriebliche Politik und Strategie in Form von Auskünften über die Löhne der Kollegen erhalten können, wird nicht lange einsam bleiben. Wie schon so oft zuvor muss auch diesmal damit gerechnet werden, dass sich die Interventionsspirale weiterdrehen wird und dass das individuelle Recht auf Auskunft alsbald zu einer Erklärungspflicht der Unternehmer gegenüber dem Kollektiv ausgebaut wird. Das „Wir“ entscheidet eben. Zukünftig auch über die Löhne in den privaten Betrieben.

Beitrag erschien zuerst auf: ef-magazin.de

Sven von Storch

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