Hassrede oder Kunst? Alles eine Frage der politischen Einstellung

Sollte so ein Theaterstück wie „Fear“ erlaubt sein oder gehört es verboten? Wenn Meinungsfreiheit eingeschränkt wird, dann ist es keine mehr! Wenn aber „zivilgesellschaftliche Organisationen“ als „vertrauenswürdige Berichterstatter“ eingesetzt werden, dann ist dem Denunziantentum Tür und Tor geöffnet.

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Wer von „zweierlei Maß“ spricht, der liegt meistens nicht hundertprozentig richtig, denn meist sind es auch zweierlei Themen oder Begebenheiten, die man versucht, zu beurteilen. Ob dabei zwei unterschiedliche Maße zum Einsatz gekommen sind, lässt sich dann schwer abschätzen. Und trotzdem fallen manchmal Dinge auf, die man im Zusammenhang betrachten sollte – und dann sieht man, dass die Maßstäbe derart auseinanderliegen, dass man nur noch schlecht getarnte Absicht unterstellen kann.

Nehmen wir das Beispiel der „Hassreden“. Ich habe hier im Blog schon mehrfach darüber geschrieben und meine mich zu bemühen, meinen eigenen Maßstäben von Moralität einerseits und Freiheit andererseits (nein, das ist kein Gegensatz, aber manchmal ein Spannungsfeld) treu zu bleiben. So sehe ich bei hasserfüllten Reden oder Kommentaren eine moralische Verantwortung für die Folgen einer solchen Rede: Hassreden fallen dann zwar nach meiner Einschätzung in aller Regel unter Meinungsfreiheit, und ich würde diesen Begriff sehr weit strecken, über meine eigene Schmerzgrenze hinaus. Aber: Der Hassredner kann, wenn er nach seiner moralischen Verantwortung gefragt wird, nicht so tun, als habe er nicht gewusst, dass er mit seiner Rede andere Menschen womöglich zu einer hasserfüllten Tat anstiftet. Den geistigen Brandstifter gibt es, und wenn er noch hundertmal nicht rechtlich belangt werden kann (und nicht rechtlich belangt werden sollte).

Insofern gebe ich zu, dass ich kein gutes Gefühl dabei hatte, als eine einstweilige Verfügung von Freifrau von Beverfoerde gegen die Berliner Schaubühne wegen des Falk-Richter-Stücks „Fear“ erwirkt wurde (über das Stück selbst habe ich bereits hier berichtet). Das Stück sollte fortan nicht mehr gezeigt werden, und für die Kultur in Deutschland wäre das wohl auch kein großer Verlust gewesen. Falk Richter ist mit seinem Stück in einer Art und Weise zum „Hassredner“ geworden, wie es das noch selten gibt: Nicht nur Hedwig von Beverfoerde sondern auch Beatrix von Storch, Birgit Kelle, Bettina Röhl, Erika Steinbach, Eva Hermann oder auch Matthias Matussek werden als Zombies dargestellt, denen man „ins Gehirn schießen“ müsse, um sie loszuwerden – das ganze dargestellt mit an Fahndungsfotos erinnernden Bildern dieser Persönlichkeiten. Geschmacklos ist das, und Richter hat sich und der Schaubühne mit diesem Stürmer-Stil ein Armutszeugnis ausgestellt. Dass so etwas auch zu Taten führen kann, sich Linksfaschisten nicht lange bitten lassen, wurde einige Tage nach der ersten Aufführung klar, als ein Lieferwagen Beverfoerdes und Teile einer Lagerhalle der Familie abbrannten, inklusive Bekennerschreiben durch linke Kräfte.

Da weiß man als Unbeteiligter nicht so recht, wie man sich aufstellen soll: Sollte so ein Theaterstück erlaubt sein oder gehört es verboten? Wenn ich freiheitlich denke, dann muss ich einem Verbot widersprechen, nicht weil ich meine, dass das Stück legitime Meinungsäußerungen tätige, sondern weil mir die Phantasie fehlt, wer denn entscheiden soll, was Meinungsfreiheit bedeutet, was Kulturfreiheit bedeutet, und was darüber hinaus geht. Andererseits bin ich auch von solchen Angriffe nicht betroffen, und kann mir vorstellen, auf die Freiheit eines Falk Richter oder einer Schaubühen zu pfeifen, wenn die ganz unverholhlen zur Gewalt gegen mich aufrufen. Dass Richter sich anschließend auch noch in bester linker Mimimi-Manier über Kritik und Drohungen beklagte, die auch gegen ihn eingegangen waren, verdeutlicht nur noch sein verqueres Weltbild.

Jetzt also hat das Berliner Landgericht die einstweilige Verfügung wieder einkassiert, „Fear“ wird weiter aufgeführt, die Persönlichkeitsrechte der Klägerinnen von Beverfoerde und von Storch würden nicht verletzt, die Kunstfreiheit sei im vorliegenden Fall höher zu bewerten als das Persönlichkeitsrecht der beiden Antragstellerinnen. Ein Sieg für die Freiheit der Kunst oder eine Niederlage für den Diskurs, für die Moralität im politischen Wettstreit? Oder beides?

Szenenwechsel: Der deutsche Justizminister Heiko Maas sieht in sozialen Medien die Gefahr von Hassbotschaften, die sich in Gewalttaten, insbesondere gegen Asylbewerber und Migranten entladen könnten. Die AFP berichtet mit folgendem Wortlaut:

Meinungsfreiheit sei gerade auch im Internet ein hohes Gut, sagte Maas. Dennoch dürfe die Justiz bei Gewaltaufrufen und Volksverhetzung im Netz „kein Auge zudrücken“. Das deutsche Recht werde daher künftig neben den eigenen Nutzungsbedingungen sozialer Netzwerke Grundlage bei der Prüfung und Löschung von Videos, Kommentaren oder sonstigen Inhalten maßgeblich sein, erläuterte der Justizminister. Daten verdächtiger Internetnutzer würden gegebenenfalls an die Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet, was laut Maas schon in der Vergangenheit zu mehrjährigen Haftstrafen geführt hat.

Vertreter von Facebook und Google sagten zu, die Möglichkeiten für Nutzer zur Meldung gefährlicher Inhalte zu verbessern. Diese sollten dann nach einer Prüfung im Normalfall binnen eines Tages von den Seiten verschwinden. Die Unternehmen räumten ein, dass eine umfassende Kontrolle aufgrund der starken Zunahme eindeutiger Hassbotschaften schwierig sei. Zugleich weigerten sie sich aber, konkrete Angaben zur dafür vorgesehenen Mitarbeiterzahl zu machen. Mitarbeiter seien „ausreichend vorhanden“ und würden im Bedarfsfall kurzfristig aufgestockt, sagte Richard Allan, Leiter für Politikbeziehungen bei Facebook.

Zivilgesellschaftliche Organisationen, die sich beispielsweise mit Prävention und Bekämpfung von Rassismus beschäftigen, sollen auf den Plattformen mehr Raum in Form von Werbeplätzen und ähnlichem bekommen. Die Organisationen könnten den Seitenbetreibern auch als „vertrauenswürdige Berichterstatter“ einen Teil ihrer Arbeit abnehmen und verdächtige Inhalte melden, erklärten die Unternehmen. Facebook kündigte an, mit zivilgesellschaftlichen Partnern bis Mitte 2016 einen Leitfaden zum Thema „Hate Speech“ im Netz zu entwickeln und Initiativen zur Gegenrede zu stärken.

Und da ist sie wieder, die Frage nach der Einschränkung der Freiheit. Noch einmal, zum Mitschreiben: Wenn Meinungsfreiheit eingeschränkt wird, dann ist es keine mehr! Wenn jemand seine Meinung, und sei sie noch so abwegig, nicht mehr sagen darf, dann muss es jemanden geben, der das beurteilt: Was ist durch einen rechtlich eingeschränkten begriff von Meinungsfreiheit noch gedeckt, und was ist eine sogenannte „Hassrede“, die juristisch geahndet werden sollte? Ist die Feststellung, dass ein Großteil der „Flüchtlinge“, die nach Deutschland kommen, gar keine Flüchtlinge nach der Flüchtlingskonvention sind, schon eine Hassrede? Ist der Hinweis, dass mit den Flüchtlingsströmen auch soziale und gesellschaftliche Probleme einwandern noch eine freie Meinungsäußerung?

Wenn „zivilgesellschaftliche Organisationen“ als „vertrauenswürdige Berichterstatter“ eingesetzt werden, dann ist dem Denunziantentum Tür und Tor geöffnet. Wenn man dann sieht, welch schillernde Persönlichkeiten der Justizminister in seine „Task Force“ zur Unterbindung von Hassreden geholt hat, bekommt man einen Eindruck, wohin die Reise geht. Markantes Beispiel ist Anetta Kahane, ehemals als IM Victoria für das Ministerium für Staatssicherheit der DDR im Einsatz, Mitbürger zu verraten, jetzt Vorstand des „antifaschistischen“ und politisch links orientierten Amadeu Antonio Stiftung. Und die Dame soll also zukünftig mitentscheiden, ob Meinungsäußerungen im Netz legitim sind oder nicht? Da muss man sicher nicht lange warten, bis wahrheitsgemäße Feststellungen wie die von mir oben genannten, strafrechtlich verfolgt, aus den sozialen Medien jedenfalls verbannt werden. Obacht, liebe Leser – möglicherweise befinden Sie sich gerade auf einer Seite mit „Hassreden“!

Stellt sich eigentlich nur noch eine Frage, um die auch ein Herr Maas nicht herumkommen wird, einfach weil sich die Wahrheit immer ihren Weg suchen wird: Wenn man nun ein Gedicht schreiben würde, in dem – sagen wir mal – Heiko Maas und Anetta Kahane als Zombies bezeichnet würden, denen man ins Gehirn schießen muss, um sie loszuwerden, und man dieses Gedicht auf Facebook teilt, ist das dann noch unter dem Aspekt der künstlerischen Freiheit zu beurteilen oder wäre das eine Hassrede nach der Defintion eines Heiko Maas? Und wer beurteilt das dann? Anetta Kahane?

Egal, ob sich gesamtgesellschaftlich eine etwas freiheitlichere oder eine weiter eingeschränkte Defintion von Meinungsfreiheit durchsetzen sollte, oder sie politisch durchgesetzt wird: Deutlich wird an solchen Beispielen, wen zukünftig die Vorwürfe der Hassrede treffen werden, und wer sich unter dem Deckmantel der Kunst- und Meinungsfreiheit wird verstecken dürfen. Das kommt dabei raus, wenn man im Kleinen anfängt, Freiheit einzuschränken!

Ein interessanter Debattenbeitrag von Peter Winnemöller hierzu ist auf disputata zu finden.

Zuerst erschienen auf papsttreuerblog.de

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Helena

Zunächst einmal haben wir die freie Meinungsäußerungen der Klägerinnen, Frau v. Storch und Frau v. Beverfoerde, ihr Statement für Familie, ihr Engagnement für Demo für alle, einer Bürgerinitiative. In wieweit ist die Art der Agitation und verwendete Methoden von Fear, die nicht fiktional distanziert, sondern konkret mit Bild an den Pranger gestellten privater Personen einen Aufruf zu Gewalt gegenüber diesen verbindet, als Einschüchterungsversuch von freier Meinung von Bürgern, von Andersdenkenden zu bewerten?
Muss hier beim hohen Gut der freie Meinung die alle möglich sein soll, dem Schutz der freien Meinung von Bürgern und ihrem Schutz von Persönlichkeitsrechten Rechnung getragen werden.

Gravatar: Dr. Bruno Köhler

Es ist ja gerade der Sinn und Zweck von Zensur, dass die Machthabenden bestimmen, was erlaubt (hier: keine Hassrede) und was verboten ist (hier: Hassrede).

Gravatar: Helena

Fear, ist aber keine freie Meinungsäußerung im Sinne von Stammtisch oder Internettroll, sondern staatlich geförderte Kultur. Gehört das nun zur förderungswürdigen Kultur ? Dem Rechtsgut freie Meinung steht auch das Rechsgut Schutz von Menschenwürde und Persönlichkeitrechten gegenüber. Es gibt sehr wohl justiziable Verleumdung, Beleidigung, Verletzung von Persönlichkeitsrechten insbesondere, wenn sie nicht als einmalige Äußerung sondern als Programm, Propaganda auftritt.

Gravatar: Marlies Wildberg

Super auf den Punkt gebracht wie alle Beiträge von Herrn Honekamp!

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