Unfassbar_ »Todesstrafe bei Aufruhr oder Aufstand ist EU-Rechtsbestandteil!«
Unfassbar_ »Todesstrafe bei Aufruhr oder Aufstand ist EU-Rechtsbestandteil!«
Datum: 28.09.2022, 12:08
Die bekannte österreichisch-ungarische Rechtsanwältin Dr. Eva Maria Barki ist unter anderem auf das Straf- und Zivilrecht spezialisiert. Schon vor zwei Jahren wies sie auf einen unglaublichen Eklat hin, der die EU betrifft. Konkret sagte sie damals:
„Wie sehr die Europäische Union elementare Grund- und Freiheitswerte missachtet, zeigt sich in erschreckender Weise darin, dass die EU sowohl die Todesstrafe, als auch das Recht zur Tötung von Menschen im Falle eines Aufstandes oder eines Aufruhrs, was nach wie vor in ihrem Rechtsbestand ist, akzeptiert.“
Diese Aussage muss jeden Europäer geradezu elektrisieren! Ist das wirklich so oder verbreitet Dr. Barki lediglich Verschwörungstheorien bezüglich des doch so humanen, menschenfreundlichen und wertebesessenen Staatenverbundes?
Tatsächlich weist die Rechtsanwältin auf die Erläuterungen zur Charta der Grundrechte und Übernahme des Artikel 2 des Protokolls Nr. 6 der Europäischen Menschenrechtskommission hin.
Kurzum: Eigentlich wurde die Todesstrafe in allen EU-Mitgliedsstaaten abgeschafft. Im heutigen Zeitgeist gilt sie selbst bei Schwerverbrechern wie Mördern, Terroristen, Vergewaltigern und Kinderschändern als Tabu.
Die wenigsten wissen allerdings, dass es für Brüssel hierbei mehrere Ausnahmen gibt, die Staatsorganen das Töten von Menschen erlauben. Und zwar wenn sie gegen die Obrigkeit aufbegehren, dann legitimieren die EU-Gesetze auch die Anwendung der äußersten Gewalt, denn für die Absicherung ihrer Macht tun die Globalisten anscheinend alles.
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