ASCHAFFENBURG-BLUTTAT_ Welt-Herausgeber platzt wegen Migrationspolitik der Kragen!
ASCHAFFENBURG-BLUTTAT_ Welt-Herausgeber platzt wegen Migrationspolitik der Kragen!
Datum: 24.01.2025, 11:19
Mitten im Park, der erst im November 2024 von der Polizei in Teilen als „gefährlicher Ort“ eingestuft wurde, sticht ein Afghane „unvermittelt und gezielt“, wie es der bayrische Innenminister Joachim Hermann später formulieren wird, mit einem Küchenmesser auf mehrere Menschen in einer Kindergartengruppe ein. Passanten gingen dazwischen.
Ein Kita-Kind (ein zweijähriger Junge mit marokkanischer Abstammung) und ein 41 Jahre alter Mann werden dabei getötet. Drei Menschen erleiden schwere Verletzungen. Darunter ein zweijähriges Mädchen aus Syrien mit drei Messerstichen im Halsbereich sowie ein 72-Jähriger mit Stichverletzungen im Brustkorb und eine 59-jährige Erzieherin, die sich auf der Flucht vor dem Täter den Arm gebrochen hat.
Der Passant, der bei dem Angriff dazwischengegangen ist, bezahlte die Zivilcourage mit seinem Leben. Hätte er nicht so mutig gehandelt, wären wohl weitere Kinder erstochen worden.
Die Polizei ist schnell vor Ort und nimmt einen Tatverdächtigen fest.
Der Bayrische Rundfunk berichtet:
Der Messerangreifer von Aschaffenburg wohnte in einer Asylunterkunft in der Gegend und war nach Angaben des Innenministers in psychiatrischer Behandlung. Der 28-jährige Afghane sei in der Vergangenheit mindestens dreimal wegen Gewalttaten aufgefallen, jeweils in psychiatrische Behandlung gekommen und wieder entlassen worden, schildert Herrmann. Im Dezember wurde seine Betreuung angeordnet.
Der Verdächtige war wegen eines von ihm selbst abgebrochenen Asylverfahrens ausreisepflichtig. Laut derzeitiger Erkenntnis war der Afghane Ende 2022 nach Deutschland eingereist – über Bulgarien. Daraufhin habe es ein Dublin-Verfahren gegeben. Demnach ist der Staat für die Abwicklung des Asylverfahrens zuständig, in dem der Geflüchtete zuerst EU-Boden betreten hat. Die Abschiebung nach Bulgarien sei gescheitert, weil die entsprechende Frist dafür nicht eingehalten wurde, so Herrmann. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) habe die bayerischen Ausländerbehörden zu spät informiert.
Angeschlossen habe sich daraufhin ein normales Asylverfahren. Im Dezember 2024 kündigte der Mann schriftlich bei der Ausländerbehörde an, freiwillig auszureisen. Daraufhin habe das BAMF den Afghanen aufgefordert, so Herrmann, sich beim afghanischen Generalkonsulat die nötigen Papiere zu besorgen. Ausgereist sei er zunächst aber noch nicht. Zudem war er „weiter offensichtlich auch in psychiatrischer Behandlung“.
Letztlich stellte sich heraus, dass der Afghane in zwei Kliniken im Bezirk Unterfranken in Behandlung war.
Hinweise auf ein islamistisches Motiv wurde offenbar nicht gefunden, so dass ein solches offensichtlich in seiner psychischen Erkrankungen liegt.
Doch erneut kommt die Frage auf, warum sich der ausreisepflichtige Täter noch in Deutschland aufhielt?
Quelle: www.br.de/nachrichten/bayern/toedlicher-messerangriff-in-aschaffenburg-was-wir-bisher-wissen,UacXLCm
WELT-Herausgeber Ulf Poschardt rechnet nach der Bluttat von Aschaffenburg ungewöhnlich deutlich mit der amtierenden Regierung, den GRÜNEN und der Migratonspolitik von Angela Merkel ab!
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