Große Koalition: Der Urkampf gegen den Markt

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Es scheint vollbracht. Der Koalitionsvertrag steht. Ab sofort wird wieder Politik gemacht. Halleluja! Doch was müssen wir in dem Vertrag lesen? Einer bedrohten Art soll es an den Kragen gehen? Dem Miethai?!

Greenpeace schweigt. Der WWF bleibt stumm. Doch eigentümlich frei reagiert. Schauen wir uns den Pakt der Berufspolitiker genauer an. Merkel, Gabriel und Genossen wollen in den kommenden vier Jahren das Wohnen gut und bezahlbar machen. Unter dem Slogan „Bündnis für Wohnen“ schreiben sie: „Wir setzen auf einen wohnungspolitischen Dreiklang aus einer Stärkung der Investitionstätigkeit, einer Wiederbelebung des Sozialen Wohnungsbaus und einer ausgewogenen mietrechtlichen und sozialpolitischen Flankierung.“ Ausgewogene mietrechtliche und sozialpolitische Flankierung…. Was bedeutet das? Die Erklärung aus Berlin: „Damit Wohnraum insbesondere in Städten mit angespannten Wohnungsmärkten bezahlbar bleibt, räumen wir den Ländern für die Dauer von fünf Jahren die Möglichkeit ein, in Gebieten mit nachgewiesenen angespannten Wohnungsmärkten bei Wiedervermietung von Wohnraum die Mieterhöhungsmöglichkeiten auf maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete zu beschränken. Erstvermietungen in Neubauten sowie Anschlussvermietungen nach umfassenden Modernisierungen sind davon ausgeschlossen. Die mögliche Wiedervermietungsmiete muss mindestens der bisherigen Miethöhe entsprechen können. Die Ausweisung dieser Gebiete durch die Länder soll an die Erarbeitung eines Maßnahmenplans zur Behebung des Wohnungsmangels in den Gebieten gekoppelt werden.“ Eine Preisbremse also gegen die räuberischen Miethaie.

Jens-Ulrich Kießling, Präsident des Immobilienverbandes IVD, urteilte über diese Pläne ganz richtig: „Die Marktkräfte dürfen nicht außer Kraft gesetzt und durch Subventionen ersetzt werden. Das ist nicht mehr soziale Marktwirtschaft, sondern ein Schritt in Richtung Planwirtschaft.“ Exakt! Das vorgeschobene Ziel der neuen Regierung, die Wohnungsknappheit zu besiegen, wird damit weit verfehlt. Warum?

Es existieren mindestens zwei Gründe. Zum Einen: Eine Deckelung des Mietpreises kann das Naturgesetz, dass sich Mieter und Vermieter, Käufer und Verkäufer auf Grundlage vollkommen subjektiver Bedürfnisse und Interessen auf dem Markt finden, nichts anhaben. Am Ende wird der Vermieter stets den solventen Mieter dem risikoanfälligen Mieter vorziehen. Ganz gleich ob mit Preisstopp oder ohne.

Doch natürlich wird das Wohnraumumverteilungsregime Folgen haben. Negative Folgen. Die Mietpreisbremse wird die Höhe möglicher Abschlagszahlungen für Möbel, Küchen, Bodenbeläge und ähnliches steigen lassen. Die aufgrund der Mietpreisbremse länger gewordenen Warteschlangen vor den Maklerbüros und freien Wohnungen werden dazu führen, dass die Nachfrage auf anderem Wege verknappt werden, dass die Auslese der Mieter auf anderen finanziellen Wegen erfolgen muss. Die Auswahlkriterien verschieben sich lediglich. Die  Kosten für die Mieter, eine Wohnung zu ergattern, werden sich kaum ändern. Womöglich werden diese Kosten sogar steigen.

Und auch aus einem zweiten Grund wird der neue Vier-Jahres-Plan der Großen Koalition scheitern. „Investoren werden vom Bau neuer Mietwohnungen abgehalten und die Wohnungsknappheit wird verewigt“, weiß Kießling. Auch das ist richtig. Denn die natürlichen Anreize des Wohnungsmarktes werden zunichte gemacht. Vor dem Hintergrund einer Mietpreisdeckelung ist es für jeden potentiellen Wohnungseigentümer sehr schwer, sich für den Bau von Wohnungen zu entscheiden. Warum sollte er auch bauen, wenn er die getätigten Investitionen wahrscheinlich nie mehr wiedersehen wird?

Womöglich wird er bauen müssen. Genauso wie in Nordrhein-Westfalen zukünftig Wohnungseigentümer sanieren müssen. Bußgelder in Höhe von 50.000 Euro sollen Vermietern an Rhein und Ruhr in Bälde drohen, falls sie ihre Wohnungen verwahrlosen lassen. Die Qualität einer bewohnbaren Fläche wird dann natürlich vom Bauministerium des Landes definiert und kontrolliert. So forderte es unlängst Bauminister Michael Groschek von der SPD. Er rief zur Gründung von Spezialeinheiten auf, die jederzeit ohne richterlichen Beschluss Razzien auf Grundstücken und in Wohnräumen durchführen dürfen. Der Präsident des Deutschen Mieterbundes Franz-Georg Rips sprang ihm bei. Derzeit fehle es nach seiner Meinung einfach an Kontrollmöglichkeiten und an Durchsetzungskraft. Hier müsse die Politik ran.

Und was macht die CDU in NRW? Sie hält diesen Plänen nicht viel entgegen. Ihr wohnungspolitischer Sprecher im Landtag Bernhard Schemmer stellte lediglich einen „Hang zur Überregulierung“ fest. Ein Anlass zur Sorge, aber nicht mehr. Wie Angela Merkel auf Bundesebene wird auch die NRW-CDU die Planwirtschaft von links am Ende nur noch abnicken. War etwas anderes zu erwarten?

youtu.be/gmCwGOMM5Zw

Beitrag erschien zuerst auf: ef-magazin.de

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Freigeist

Volle Zustimmung. Planwirtschaft passt nicht in den Wohnungsmarkt. Aber, die EZB könnte Geld für sozialen Wohnungsbau für Null Zinsen bereitstellen. Durch die Mieten wird zurückbezahlt.
Das Geld ist nicht verschwendet. Städte und Gemeinden sollten ihr Vorkaufsrecht für Grundstücke ausüben und dann die Grundstücke maximal bebauen. Wohnhochhäuser mit mind. 8 Stockwerken, mit großzügig geschnittenen Wohnungen, so dass man Kinderzimmer, Arbeitszimmer etc. in ausrechendem Maße hat. Keine Arbeiterschließfächer wie In der DDR damals.

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