Herzstück der belastenden Recherchen waren die Zeugenaussagen der vermeintlichen Opfer – bis auf vereinzelte Ausnahmen alle anonym, dafür aber – das betonten alle Blätter – mit eidesstattlicher Versicherung. Bedeutet: Sollte sich herausstellen, dass die Aussage unwahr ist, droht eine Gefängnisstrafe. Eines der Blätter, das diese schweren Anschuldigungen gegen Lindemann mit Verweis auf eidesstattliche Versicherungen erhoben hat, war der Spiegel.
Nun hat das Landesgericht Hamburg Unglaubliches enthüllt: Die eidesstattlichen Erklärungen der Zeuginnen beziehen sich – mindestens bei einem Spiegel Artikel – überhaupt nicht auf die Behauptung, dass K.O.-Tropfen verabreicht wurden. Das schreiben die Anwälte der Band in einer Pressemitteilung von Montag. Demnach habe das Hamburger Gericht dem Spiegel per einstweiliger Verfügung untersagt, „den Verdacht zu erwecken, Till Lindemann habe Frauen bei Konzerten der Gruppe „Rammstein“ mithilfe von K.O.-Tropfen/Drogen/Alkohol betäubt oder betäuben lassen, um ihm zu ermöglichen, sexuelle Handlungen an den Frauen vornehmen zu können.“
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Kommentare zum Artikel
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Jaja, die Relotiusse blühen fantastisch dieses Jahr.
Da wäre doch auch über eine Geschäftsschädigung und die Erstattung selbiger duch den "Lügel" nachzudenken.
Mich wundert es nicht, zu erfahren, dass der Spiegel seine Leser mal wieder für dumm verkauft.....
Ich les den schon lange nicht mehr!
Und warum sollte Tim Lindemann das nötig haben? Da wollen gewisse Frauen wohl eine Abfindung bekommen?
… „Nun hat das Landesgericht Hamburg Unglaubliches enthüllt:“…
Wurden in diesem Fall etwa auch die Mitarbeiter des SPIEGEL „zur Unwahrheit gezwungen“???
https://www.wochenblick.at/medien/journalisten-zu-unwahrheit-gezwungen-so-luegen-betruegen-system-medien/