Gendiagnostik verstärkt Diskriminierung

Die Stellungnahme des Deutschen Ethikrats »Die Zukunft der genetischen Diagnostik – von der Forschung in die klinische Anwendung« zeigt: Die systematisch betriebene Gendiagnostik mündet unweigerlich in eine positive oder negative Bewertung von Erbanlagen und macht ihre Ergebnisse für Dritte verfügbar und manipulierbar.

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Letzte Woche hat der Deutschen Ethikrat in Berlin seine Stellungnahme »Die Zukunft der genetischen Diagnostik – von der Forschung in die klinische Anwendung« vorgestellt. Diese Stellungnahme bietet eine bemerkenswert breite Analyse und Zusammenfassung der dramatischen Entwicklungen in der Biomedizin. Auch wenn kein einziges Mal der Begriff Eugenik fällt, steht jedoch genau diese im Mittelpunkt: Die systematisch betriebene Gendiagnostik mündet unweigerlich in eine positive oder negative Bewertung von Erbanlagen, sei es bei ungeborenen oder geborenen Menschen, und sie macht ihre Ergebnisse für Dritte verfügbar und manipulierbar.

Der französische Philosoph Michel Foucault hat die Biopolitik als eine moderne Machttechnik bezeichnet. Die Stellungnahme des Deutschen Ethikrates illustriert eindrücklich, wie hellsichtig er war. Zu Recht wird davor gewarnt, dass die neue Form der Gendiagnostik, die inzwischen für wenige tausend Euro die Analyse des kompletten Genoms eines Menschen ermöglicht, das Verhältnis und das Zusammenleben der Menschen tiefgreifend verändert, weil die genetische Analyse mit all ihren Unsicherheiten zur dokumentierten gesundheitlichen Risikoprognose für den Einzelnen wird. Der Embryo wird damit zum Produkt, das nach den Kategorien krank oder risikobehaftet selektiert werden darf. Aber auch die bereits Geborenen werden zu möglichen und tatsächlichen Opfern einer Gendiagnostik, die kaum noch allgemeine ethische Limitierungen akzeptieren wird, weil sie der Autonomie des Einzelnen widersprechen.

Die Autonomie der Mutter, der Eltern oder des Patienten wird zum Maßstab für die Zuteilung von Lebenschancen: Die Gendiagnostik ermöglicht dies durch Risikoprofile aufgrund immer genauerer Einzelanalysen und aufgrund von statistischen Wahrscheinlichkeitsberechnungen. Besonders deutlich wird die neuere Entwicklung auch am Beispiel des jüngst zugelassenen »Praenatests«, mit dem Embryonen ab der 10./11. Woche ziemlich sicher auf die Trisomien 13, 18 und 21 getestet werden können. Nüchtern hält die Stellungnahme des Deutschen Ethikrats fest, dass beim Vorliegen einer »medizinischen« Indikation die Abtreibung ohnehin bis vor der Geburt straffrei möglich ist.

Doch dies ist erst der Anfang: Die nichtinvasiven Bluttestmethoden lassen sich ohne Risiko generell auf alle genetischen Dispositionen ausweiten. Auch individuelle Krankheitsrisiken bereits Geborener können heute ohne Kontrolle als Direct-to-Customer-Leistung angeboten, verkauft und gespeichert werden. Eine Blutprobe genügt, die Rechnerkapazitäten ermöglichen bald das Gen-Screening breiter Bevölkerungsgruppen, sei es zu Studienzwecken oder zur individuellen oder staatlichen Gesundheitsplanung

Was dies alles für die einzelnen Personen, für die zukünftigen Eltern, für Familien und für das Gesundheitssystem und den Staat bedeutet, wird in der Studie leider nur vage angerissen. Immerhin ist zwischen den Zeilen eine wachsende Skepsis spürbar, ob Fortschritt und Ethik hier noch mit einander Schritt halten können. Auf hohem, abstraktem Niveau mögen die vom Ethikrat gut geschilderten Herausforderungen noch vertretbar erscheinen, in den Labors aber ist die Selektion von Menschen inzwischen längst gängige Praxis. In der Vergangenheit hat sich der Deutsche Ethikrat leider positiv zur Akzeptanz von PID und Abtreibung geäußert. Dies klingt auch hier wieder klar durch.

Inzwischen scheint der gesamtgesellschaftlich verbreitete Grundsatz »Hauptsache gesund« allgemein – auch in der Medizin – so interpretiert zu werden, dass die Identifikation und Selektion genetisch belasteter Menschen als legitime sozioökonomische Entscheidungshilfe betrachtet und zur Beurteilung ihrer Lebensberechtigung herangezogen wird. Der Deutsche Ethikrat legt in seiner Stellungnahme dar, dass die Einteilung von Menschen in unterschiedliche gesundheitliche Risikogruppen zu einer gefährlichen Diskriminierung führen wird, wenn der Staat nicht den Schutz der Menschenwürde, den Gleichheitsgrundsatz und auch den Datenschutz konsequenter als bisher noch überprüft. Durch die neuen Instrumente der Gendiagnostik wird der Mensch für sich selbst zum größten Risiko, er wird zum Produkt, das bedroht ist von gesundheitlichen Risiken und ihre Bewertung durch andere.

Zumindest klingt das an – immerhin. Doch auch wenn die Stellungnahme immer wieder ein Recht auf Nichtwissen festhält und einige Vorschläge zum Schutz der Persönlichkeitsrechte trotz der Diagnostik unterbreitet, ist spürbar, dass die individuellen und gesellschaftlichen Risiken der kommenden Entwicklungen mehr und mehr skeptisch gesehen werden. Dies erscheint angesichts des früher vorherrschenden, teilweise euphorisch wirkenden Fortschrittsoptimismus des Deutschen Ethikrates als eine realistischere Ausrichtung. Offensichtlich ist den Mitgliedern des Rates jetzt etwas deutlicher bewusst, dass die große Mehrzahl der Bürger, die zukünftig alle potenziell Betroffene sind, sich dem Effizienzdruck einer mehr und mehr utilitaristisch geprägten Gesellschaft kaum noch werden entziehen können. Ein zunehmend stärker unter Ressourcendruck stehendes Gesundheitswesen wird ebenso wie der Arbeitsmarkt kaum auf das wachsende Wissen der gehen Diagnostik verzichten wollen, weder beim Einzelnen noch in der Gesamtheit.

Darf der Mensch was er kann? Die zwei abweichenden Votum, die der Stellungnahme angefügt sind, zeigen das Spektrum möglicher gesellschaftspolitischer Entwicklungen auf: Von christlicher Seite werden vor allem das Risiko und das Gefährdungspotenzial der Gendiagnostik dankenswerterweise deutlich herausgearbeitet. Die liberalen Kritiker betonen dagegen deren Selektionsfunktion erschreckend positiv und verurteilen die vermeintlich zu große Skepsis gegenüber den Fortschritten der Gendiagnostik.

Diese wichtige Stellungnahme des Deutschen Ethikrates enthält zwar wenig, was konkret helfen könnte, um die aufgezeigten weit reichenden ethischen Konflikte im Interesse der Achtung der Menschenwürde und des Lebensschutzes wirksam zu lösen. Aber sie enthält eine sehr informative Fülle von aktuell brennenden Themen, die das künftige Miteinander von gesunden und kranken Menschen wesentlich prägen werden. Politik, Medizin, Gesellschaft und Kirchen sollten endlich wach werden und den Schutz und die Achtung der Menschenwürde – auch der Ungeborenen – in den Mittelpunkt stellen.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Karin Weber

@ Freigeist:

Zitat: "Ich freue mich schon auf das erste Designer-Baby."

Ich bin gegen jede Art von Zensur, aber bei Ihnen wird sie langsam erforderlich. Wieviel Emphatie können Sie für solch ein Lebewesen empfinden? Ich glaube, man kann Sie einfach nicht mehr ernst nehmen.

Gravatar: Freigeist

@Crono
Das ganze Gerede in Deutschland ist für die Katz. Den Trend werden die Inder und Chinesen bestimmen, vermutlich nicht mal die Nordamerikaner. Ich freue mich schon auf das erste Designer-Baby.

Gravatar: Crono

@Freigeist, 06.05.2013 20:33
Hast du Kinder?? Eigene natürlich!

Gravatar: Thomas Hartmann

Ein Ethikrat, der Abtreibung befürwortet, hat diesen Namen nicht verdient.Es zeigt nur, wie weit die Verkommenheit dieses Landes bereits vortgeschritten ist, dass sich eine Institution mit Ethik in Verbindung bringt, die es gutheisst, behinderte Kinder bis zur Geburt töten zu dürfen. Dass die Kirchen in diesm Gremium auch verteten sind, sagt mehr über den Zustand (zumidest von Teilen) der Kirchen aus, als dass die Aussagen des Ethikrates mit dem christlichen in Zusammenhang stehe würden.

Gravatar: Freigeist

Ich will alles, was man wissen kann über meine Gene wissen. Die Kirche kann mir gestohlen bleiben und schon gar der Ethikrat, in dem viel zu viel Kleriker sitzen. Frage: Dominieren die Kirchen den Ethikrat?

Gravatar: Elmar Oberdörffer

Ethikrat ist eine sehr euphemistische Bezeichnung für dieses Gremium. Das Lebensrecht ungeborener Kinder, auch mit genetischem Defekt, und das Recht eines jeden Menschen, persönlichste Daten wie etwa sein Genom, geheimzuhalten oder gar nicht erst zu analysieren, kommen in dieser "Ethik" nicht vor. Genanalyse und Gendiagnostik halte ich für ethisch vertretbar nur mit ausdrücklicher und freiwilliger Zustimmung des Betroffenen, und nur, wenn sie zur Behandlung einer Krankheit erforderlich ist. Die Gendiagnostik an Ungeborenen halte ich für ethisch verwerflich.

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