"Diese Behauptung ist falsch. Richtig ist vielmehr, dass ich als Staatsanwalt der DDR, von Januar 1990 als stellvertretender Generalstaatsanwalt der DDR, während meiner gesamten Dienstzeit vom 1.Mai 1966 bis zu meinem Ausscheiden am 2. Oktober 1990 nicht in einem einzigen Fall die Todesstrafe beantragt oder die Beantragung der Todesstrafe von einem mir unterstellten Staatsanwalt gefordert habe.
Berlin, den 21.6.2012, Hans Bauer, ehemaliger Staatsanwalt der DDR, von Januar 1990 bis 2. Oktober 1990 stellvertretender Generalstaatsanwalt der DDR"
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