Gegendarstellung

Zu meinem Blogbeitrag "Das Gruselkabinett der Antifa" veröffentliche ich hier zu meiner Aussage

"Bauer, der seinen jungen Genossen sicher nicht offenbart hat, wieviele Todesurteile er gefordert hat,..."

die folgende Gegendarstellung von Hans Bauer:

 

Veröffentlicht:
von

"Diese Behauptung ist falsch. Richtig ist vielmehr, dass ich als Staatsanwalt der DDR, von Januar 1990 als stellvertretender Generalstaatsanwalt der DDR, während meiner gesamten Dienstzeit vom 1.Mai 1966 bis zu meinem Ausscheiden am 2. Oktober 1990 nicht in einem einzigen Fall die Todesstrafe beantragt oder die Beantragung der Todesstrafe  von einem mir unterstellten Staatsanwalt gefordert habe.

Berlin, den 21.6.2012, Hans Bauer, ehemaliger Staatsanwalt der DDR, von Januar 1990 bis 2. Oktober 1990 stellvertretender Generalstaatsanwalt der DDR"

 

Für die Inhalte der Blogs und Kolumnen sind die jeweiligen Blogger verantwortlich. Die Beiträge der Blogger und Gastautoren geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion oder des Herausgebers wieder.

Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte
unterstützen Sie mit einer Spende unsere
unabhängige Berichterstattung.

Abonnieren Sie jetzt hier unseren Newsletter: Newsletter

Kommentare zum Artikel

Bitte beachten Sie beim Verfassen eines Kommentars die Regeln höflicher Kommunikation.

Keine Kommentare

Schreiben Sie einen Kommentar


(erforderlich)

Zum Anfang