Frauenquote: Einschnitt in das Grundgesetz

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Mit der Frauenquote wird das Individualrecht zugunsten des Kollektivrechts aufgehoben.

Prof. Günter Buchholz, einer der schärfsten Beobachter und Kritiker der Gleichstellungspolitik, verweist in seinem Artikel „Gleichstellung als Verteilungspolitik“ auf die Verfassungswidrigkeit der Frauenquote. Er macht mit besonderem Nachdruck darauf aufmerksam, dass mit der Einführung der Frauenquote das im Grundgesetz verankerte Individualrecht zugunsten eines Kollektivrechts aufgehoben wird.

Prof. Buchholz schreibt dazu:

„Das Grundgesetz kennt übrigens nur ein Kollektivrecht, nämlich das Koalitionsrecht mit Einschluss des Streikrechts (Art. 9 GG), das die Gewerkschaften verfassungsrechtlich absichert.

Alle anderen Rechte sind Individualrechte.

Niemand soll beispielsweise individuell diskriminiert werden (Art. 3 (3) GG), und jeder soll individuell einen gleichberechtigten Zugang zu öffentlichen Ämtern haben (Art. 33 GG).“

Mit der Einführung der Frauenquote werden Menschen in rechtlicher Hinsicht nicht mehr als Einzelpersonen (Individuen), sondern als Repräsentanten von Gruppen/Kollektiven (die Frauen versus die Männer) betrachtet. Das geschieht bereits durch die Implementierung von Gleichstellungsgesetzen und -regelungen.

Die Aufhebung des Individualrechts zugunsten des Kollektivrechts stellt einen der gravierendsten Einschnitte in das bundesrepublikanische Rechtssystem seit seinem Bestehen, vielleicht den gravierendsten Einschnitt, dar.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Kurt

Wann bitte ist die Klage zum
BHG eingebracht worden und wie weit ist das Verfahren zur Zeit? HsHS3UHH

Gravatar: Klimax

Grundgesetzwidrig ist so vieles. Wir haben doch das Verfassungsgericht, um grundgesetzwidrige Beschlüsse für grundgesetzkonform zu erklären. Diese Aufgabe hat das angeblich hohe Gericht schon beim ESM wahrgenommen. So wird das weiter gehen.

Gravatar: Elmar Oberdörffer

Ich zitiere aus dem Grundgesetz:
"Art 3
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche
Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die
Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse,
seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder
politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner
Behinderung benachteiligt werden."
Eine Frauenquote wäre ein Verstoß gegen Abs. 3, "Niemand darf wegen seines Geschlechts....
..bevorzugt werden". Solange dieser Art. 3 Abs. 3 gilt, sollten die Unternehmen eine gesetzliche Frauenquote ignorieren und den Versuch einer zwangsweisen Durchsetzung mit einer Klage vor dem BVG beantworten.

Gravatar: Heike

Ausserdem machen Frauen 51% aus-sind also eine Mehrheit und keine Minderheit.

Ich fordere das sich Politker nur noch von Quotenärztinnen Operieren lassen.Viel Spaß!Denn Quoten haben es an sich das Leute den Beruf bekommen den ein besserer wegen der Quote nicht bekommen hat.

Gravatar: Helene

Das ist so richtig, daß es richtiger gar nicht geht. Übrigens ist die beabsichtigte "Migranten"quote genauso grundgesetzwidrig, wie es auch eine Katholiken-, Transvestiten-, Schwulen-, Mercedes-Fahrer oder Veganer-Quote wäre.

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