Frauenquote

Das Gesetz über die Frauenquote zerstört die im genannten Artikel garantierte Chancengleichheit, indem es das darin verbotene Geschlecht als Auswahlkriterium für einen angestrebten Posten nicht nur zuläßt, sondern sogar vorschreibt. Ich nehme das nicht unwidersprochen hin, sondern ich klage dagegen beim Bundesverfassungsgericht.

Veröffentlicht:
von

Am Freitag, den 6. März 2015, hat der deutsche Bundestag das Gesetz über die Einführung einer Frauenquote von 30% in den Aufsichtsräten führender deutscher Unternehmen beschlossen. Die Abgeordneten haben damit unser Grundgesetz mißachtet und sich selbstherrlich und in feministischer Verblendung über Artikel 3 Absatz 3 hinweggesetzt. Und in der Presse herrscht großer Jubel, man liest kaum eine kritische Stimme, im Bewußtsein unserer Journalisten scheint das Grundgesetz auch nicht mehr gegenwärtig zu sein. Das Quotengesetz zerstört die im genannten Artikel garantierte Chancengleichheit, indem es das darin verbotene Geschlecht als Auswahlkriterium für einen angestrebten Posten nicht nur zuläßt, sondern sogar vorschreibt. Das ist kein Fortschritt, sondern ein Rückfall in die Barbarei. Und das wird erst der Anfang sein. Wenn dieses Gesetz unwidersprochen hingenommen wird, dann werden wir bald nicht nur für die Besetzung der Aufsichtsräte in führenden Unternehmen, sondern für die Besetzung aller leitenden Posten in allen Unternehmen eine Frauenquote haben. Und dabei wird es nicht bleiben: im derzeit herrschenden Genderwahn gibt es ja nicht nur die natürlichen Geschlechter männlich und weiblich, sondern auch noch schwul und lesbisch, trans und bi und was noch alles. Auch die werden ihre Quote fordern und erhalten, der Anfang ist mit der Frauenquote ja gemacht.

Ich nehme das nicht unwidersprochen hin, sondern ich klage dagegen beim Bundesverfassungsgericht. Hier mein Brief ans BVG:

Heiligenberg, den 6. März 2015

Betrifft: Klage gegen Gesetz zur Frauenquote

Sehr geehrte Damen und Herren Verfassungsrichter,

das heute vom Bundestag beschlossene Gesetz, welches die im DAX gelisteten Unternehmen zwingt, 30% ihrer Aufsichtsratsmandate mit Frauen zu besetzen, verstößt gegen unser Grundgesetz. Ich erhebe daher Klage gegen diese Verletzung des Grundgesetzes und fordere, daß Sie es für ungültig erklären.

Begründung:

Das Grundgesetz sagt in Artikel 3, Absatz 3: "Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."

Dieser Absatz bedeutet, daß schon die Frage nach dem Geschlecht eines Bewerbers für einen Posten unzulässig ist. Allein die Eignung des Bewerbers darf für die Vergabe des Postens beachtlich sein.

Das gestern vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Einführung einer Frauenquote zwingt jedoch die betroffenen Unternehmen, bei der Besetzung von Aufsichtsratsposten Frauen zu bevorzugen, auch wenn es besser geeignete männliche Kandidaten geben sollte, bis eine Quote von 30% Frauen erreicht ist. Diese grundgesetzwidrige Bevorzugung von Frauen wegen ihres Geschlechts wird begleitet von einer ebenso grundgesetzwidrigen Benachteiligung eventuell vorhandener besser geeigneter männlicher Kandidaten für den zu besetzenden Aufsichtsrats-posten, auch wegen ihres Geschlechts.

Art. 3 Abs. 3 GG stellt sicher, daß ein zu vergebender Posten an den bestgeeigneten Bewerber vergeben werden kann und muß, ganz unabhängig von den für seine Eignung nicht relevanten Merkmalen Geschlecht, Abstammung, Rasse, Sprache, Heimat, Herkunft, Glauben, religiöse oder politische Anschauungen. Das Gesetz zur Einführung einer Frauenquote zerstört diese vom Grundgesetz gewollte und garantierte Chancengleichheit. Es ist daher als grundgesetzwidrig aufzuheben.

Persönliche Betroffenheit:

Als Aktionär und damit Mitbesitzer der im DAX gelisteten Continental AG verletzt das Gesetz zur Einführung einer Frauenquote von 30% im Aufsichtsrat dieses Unternehmens mein Interesse an einer optimalen Unternehmensführung. Solange die geforderte Frauenquote im Aufsichtsrat nicht erfüllt ist, muß ich damit rechnen, daß nicht der bestgeeignete Bewerber einen zu besetzenden Sitz im Aufsichtsrat erhält, sondern eine weniger gut geeignete Frau, nur weil sie eine Frau ist, und ein besser geeigneter Mann abgelehnt wird, nur weil er ein Mann ist. Daher klage ich gegen dieses grundgesetzwidrige Gesetz auf Aufhebung.

Zur Klarstellung: ich habe nichts, aber auch gar nichts gegen Frauen im Aufsichtsrat oder auch im Vorstand von Unternehmen, solange sie ihre Stelle auf Grund ihrer fachlichen Qualifikation erhalten. Ich ziehe jederzeit eine besser geeignete Frau einem weniger geeigneten Mann vor, aber auch jederzeit einen besser geeigneten Mann einer weniger geeigneten Frau.

Mit freundlichen Grüßen

Elmar Oberdörffer

Für die Inhalte der Blogs und Kolumnen sind die jeweiligen Blogger verantwortlich. Die Beiträge der Blogger und Gastautoren geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion oder des Herausgebers wieder.

Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte
unterstützen Sie mit einer Spende unsere
unabhängige Berichterstattung.

Abonnieren Sie jetzt hier unseren Newsletter: Newsletter

Kommentare zum Artikel

Bitte beachten Sie beim Verfassen eines Kommentars die Regeln höflicher Kommunikation.

Gravatar: johno

Was ist denn aus der klage geworden?

Gravatar: Coyote38

Die Erklärung dieser "Experten" im entsprechenden Bundestagsausschuss allerdings, WARUM eine "Männerquote" grundgesetzwidrig ist und eine "Frauenquote" nicht, schießt darüber hinaus dann noch vollends "den Vogel ab":

Man hat allen Ernstes argumentiert, dass ein quantitatives Ungleichgewicht zwischen Mänern und Frauen nicht zwingend Ausdruck einer Benachteiligung sei. Eine "Männerquote" wäre eine "klare Bevorteilung" aufgrund des Geschlechts, da die Quote sich auf Berufsfelder beziehe, für die sich Männer im allgemeinen gar nicht interessieren. Sie sei also gar nicht notwendig.
Die "Frauenquote" hingegen wirke einer "strukturellen Benachteiligung" der Frauen entgegen und sei deshalb nicht nur grundgesetzkonform sondern geradezu zwingend.

Meiner ganz perönlichen Meinung nach diagnostiziert JEDER Psychologiestudent im ersten Semester bei einer solchen Argumentation eine "fortgeschrittene Schizophrenie".

Gravatar: Marcel Elsener

@Blobfisch
Andere haben zu Ihrem Text bereits Stellung genommen, weshalb ich mir das schenke. Deshalb nur noch eine Ergänzung von mir.

Dass eine Geschlechterquote grundgesetzwidrig ist, haben kürzlich auch mehrere Experten implizit bestätigt. Allerdings haben sie sich dabei auf eine Männerquote bezogen, welche droht, weil in öffentlichen Verwaltungen Frauen bei weitem in Überzahl sind und somit Männer durch eine Geschlechterquote bevorteilt würden. Weshalb eine Frauenquote hingegen nicht grundgesetzwidrig sein soll, haben dieselben Experten nicht dargelegt. So musste das Quotengesetz kurzfristig noch angepasst werden, damit der staatliche Sexismus auch wirklich korrekt funktioniert und nicht womöglich noch irgendwo Männer davon profitieren könnten.

Feministen und Geschlechterquotenexperten finden jedenfalls, dass Frauenquoten grundgesetzkonform und Männerquoten grundgesetzwidrig sind. An solche Dogmen hat der brave Untertan einfach zu glauben. So, wie er auch daran zu glauben hat, dass eine irgendwie feststellbare Ungleichverteilung zwischen den Geschlechtern in irgendeinem Bereich zwingend die Auswirkung von Benachteiligung ist - ausser natürlich, wenn die festgestellte Ungleichverteilung zu Lasten der Männer oder Knaben geht; die sind bekanntlich immer selber schuld, weshalb es präzise dann keine Benachteiligung ist.

Bei Ihnen, werter Blobfisch, ist dieser bizarre Glaube, dass eine statistische Ungleichverteilung nur Resultat einer (Frauen-)Benachteiligung sein kann, fest installiert. Andere mögliche Gründe für eine Ungleichverteilung darf es aus ideologischen Erwägungen nicht geben. Ich gratuliere Ihnen, dass Sie so standfest in Ihrem Glauben sind.

Die Intelligenz jedes logisch denkenden Menschen hingegen wird in diesem real existierenden Surrealismus namens Deutschland wahrlich auf eine harte Probe gestellt.

Gravatar: Coyote38

Liebe @ Blobfisch,

"Gleichberechtigung" im Sinne des Grundgesetzes ist NICHT "Gleichstellung". Ersteres spricht von gleichen Chancen und Ausgangsbedingungen (was nota bene schon LANGE erreicht ist), letzteres zielt auf die Nivellierung der Ergebnisse.

Ich verspreche Ihnen: Ich räume als Mann SOFORT und ohne jeden Widerspruch, meinen Karrieresessel, wenn, sofern und falls eine Frau kommt, die den Job NACHWEISLICH besser beherrscht als ich ... und da reden wir bitte nicht nur über einen Universitäts-Master, sondern über "Hands on Equipment", "Daily Business", "praktische, anfassbare Ergebnisse" und "70-Stunden-Wochen mit allen Notwendigkeiten und Konsequenzen".
Nur, weil "frau" auch gerne Karriere machen will und es "wahnsinnig ungerecht" findet, dass sie sich dafür jahre- oder jahrzehntelang anstrengen muss (wie Männer übrigens auch), dass sie trotz aller Anstrengungen möglicherweise DOCH nicht den "Traumjob" bekommt (wie Männer übrigens auch nicht), dass sie unzählige berufliche, zwischenmenschliche und private Niederlagen auf dem Weg nach oben einstecken muss (wie Männer übrigens auch) und eventuell KEINE Spitzengehälter bezieht (wie Männer übrigens auch nicht), ... DAFÜR räume ich meinen Sessel garantiert NICHT.

Wenn "frau" meint, dass sie meinen Job besser kann als ich, dann soll sie es mir beweisen. - Ich warte.
Allerdings habe ich in meinen bisher 25 Berufsjahren lediglich EINE Frau getroffen, die es wenigstens HALBWEGS ernsthaft versucht hat, bevor sie sich dann DOCH dafür entschieden hat, zu heiraten und Mutter zu werden.

Gravatar: Elmar Oberdörffer

"Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.” Hier ist von Gleichberechtigung die Rede. Die Frauenquote ist eine Maßnahme zur Gleichstellung. Das ist das Gegenteil von Gleichberechtigung. Bei Gleichberechtigung hat jeder Mensch die gleichen Startchancen, das Ergebnis hängt von seinem Können und seinem Bemühen ab. Bei Gleichstellung wird jedem das gleiche Ergebnis zugeteilt, völlig unabhängig von seinem Könne und seinem Bemühen. Es erfordert schon viel Fantasie, aus diesem Absatz des Grundgesetzes eine Begründung für eine Frauenquote herauszulesen, zumal ja im folgenden Absatz eine Frauenquote und überhaupt eine jede Quote aufgrund einer der in diesem Absatz als nicht maßgeblich aufgeführten Eigenschaften verboten wird.

Gravatar: Mirco

Es ist richtig, dass es wesentlich mehr männliche als weibliche Führungskräfte gibt. Es ist falsch, dass dies an der Diskriminierung der Frauen liegt. Im Gegenteil werden Frauen sowohl im öffentlichen Dienst als auch in nahezu allen größeren Firmen gefördert und bevorzugt. Es ist jedoch so, dass die meisten Frauen die größere Arbeitsbelastung und die höhere Verantwortung einer Führungsposition ablehnen, und daher auch keine Karriere machen.

Gravatar: Mirco

In Deutschland werden seit Jahren bevorzugt Frauen eingestellt, selbst in Bereichen, in denen sie stark überrepräsentiert sind, wie Schulen, Kindergärten oder Bibliotheken.

Gravatar: Blobfisch

Sie alle berufen sich auf den Absatz 3 des Art. 3 GG. Ich möchte Ihnen auch nochmals den Absatz 2 in Erinnerung rufen:

"Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."

Wie ich bereits ausgeführt habe, stellt die Frauenquote eine solche "Förderung der Durchsetzung der Gleichberechtgung" und "Beseitigung bestehender Nachteile" dar. Das Grundgesetz lässt entsprechend seinem Wortlaut also Regelungen wie die Frauenquote explizit zu.

Als nächstes möchte ich darauf hinweisen, dass nach dem Wortlaut des Art. 3 GG (Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich) eigentlich die gleichgeschlechtliche Ehe eingeführt werden müsste. Eine unterschiedliche gesetzliche Behandlung von Menschen verschiedener Sexualitäten (Unterschied Ehe/eingetragene Lebenspartnerschaft) ist NICHT Grundgesetzkonform. Daran scheint sich aber niemand von Ihnen zu stören.

Ach ja, Thema Sexualität: Mehrfach wurde das Argument angebracht, wenn es eine Frauenquote gibt, wird es auch bald Forderungen nach Quoten für andere Bevölkerungsgruppen geben.

Hierzu sei gesagt, dass ich solche Forderungen bislang noch nicht gehört habe. Sicher können Sie mir hierfür Beispiele anführen?

Aber davon mal abgesehen ist das eine völlig andere Frage. Wenn nun andere Bevölkerungsgruppen eine Quote fordern, so wird man sich mit diesen Forderungen auseinandersetzen und den Sinn oder die Nowendigkeit dieser Quoten prüfen.
Das Argument "dann werden auch andere Leute Quoten fordern" besagt letzten Endes also so etwas wie "Wir können keine Gerechtigkeit für Frauen schaffen, denn das wird uns Arbeit machen und außerdem wollen dann andere Leute auch Gerechtigkeit haben"

Darüber hinaus bezweifle ich, dass es zu einer Quote beispielsweise von homosexuellen Personen kommen wird. Schließlich wird manchen Arbeitgebern ja sogar ein Sonderrecht eingeräumt, wonach homosexuelle Menschen lediglich aufgrund ihrer Sexualität gekündigt werden darf. Soviel zum Thema keine Benachteiligung wegen der Sexualität.


Zuletzt noch aufrund Nachfrage hier ein paar der Studien, die mir bekannt sind:

1. An der Yale Universität wurden Wissenschaftlern Bewerbungen gezeigt. Die Bewerbungen waren identisch, außer dass manche einen männlichen, und manche einen weiblichen Vornamen trugen. Die Wissenschaftler wurden gefragt, welche der Bewerber sie einstellen würden, wie viel sie zahlen würden, wie viel Zeit sie für die Einarbeitung des Bewerbers verwenden würden etc. Die männlichen Bewerbungen wurden in all diesen Fragen bevorzugt behandelt.
http://news.yale.edu/2012/09/24/scientists-not-immune-gender-bias-yale-study-shows

2.Eine Studie, wie sich die Bewertungen und Evaluierungen von Männern und Frauen unterscheiden
http://fortune.com/2015/03/11/will-mobile-carriers-bend-their-metrics-for-the-internet-of-things/

3.Eine junge Frau berichtet über ihre Erfahrungen, als blonde Frau Ingenieurswissenschaften zu studieren, und wie Leute darauf reagieren:

http://ryanandmath.tumblr.com/post/107463087770/alice-zielinski-is-currently-an-mit-undergraduate

4.Ach ja, dann ist da noch die Sache, dass Frauen prinzipiell weniger Gehalt bekommen als Männer. Wenn es beim Geld schon nachteilige Behandlungen gibt, ist es höchst wahrscheinlich, dass diese auch im Rahmen von Beförderungen auftreten.

https://www.verdi.de/themen/nachrichten/++co++2606cb28-71c7-11e1-42cc-0019b9e321cd

5.Mehr Frauen als Männer machen laut dieser Statistik einen Hochschulabschluss. Es sollte also genau genommen mehr quaifizierte Frauen als Männer geben. Trotzdem gibt es bekanntermaßen kaum Frauen in Führungspositionen

http://www.career-contact.net/browse/4/article/hochschulabschluesse-in-europa-mehr-frauen-als-maenner-mehr-nord-als-suedeuropaeer/914.html

6. Letzenendes reicht aber allein die Tatsache, dass ca. die Hälfte der Bevölkerung weiblich ist, jedoch nur ein sehr geringer Teil der Vorstände und Führungskräfte. Wenn Sie davon ausgehen, dass bei diesem Sachverhalt alles mit rechten Dingen zugeht und immer nur die bestquaifizierten Personen befördert werden, dann müssen Sie wohl zwangsläufig davon ausgehen, dass Frauen prinzipiell nicht geeignet sind, Führungskräfte zu sein, Männer dagegen schon, anders ließe sich dieser Sachverhalt nicht rechtfertigen.

Nun möchte ich also Sie alle hier bitten, mir darzulegen, warum allein die Tatsache, ein Mann zu sein, einen befähigt, Führungskraft zu sein?

Gravatar: Coyote38

@ Blobfisch:

Beispiel gefällig ...?

Die Bundeswehr wird gerade von weiblichen Obersten/Oberstärzten (Besoldungsgruppe A16) im zarten Alter von Ende 30 überschwemmt.
Dieser ganz offene Verstoß gegen SÄMTLICHE Vorschriften der Personalführung (Nichtbeachtung von vorgegebenen Stehzeiten im vorherigen Dienstgrad, notwendige Verwendungsbreite, Eignungsreihenfolgen, zwingend vorgeschriebene Auswahlkonferenzen etc.) ist EINZIG der kürzlich getroffenen Feststellung von Frau Bundesministerin von der Leyen zu "verdanken", dass es in der Truppe zu wenig weibliche Generale und Admirale gäbe. Also werden die "Damen" jetzt auf Gedeih und Verderb durch die Karriereleiter nach oben geschossen ... völlig unabhängig von Eignung, Leistung und Bedarf.

Um vielleicht mal einen "Vergleich" zu liefern: Die ABSOLUTE Spitze der männlichen Berufsoffiziere (und wir reden hier über Karriereperspektiven von "3 Stern Gold aufwärts") wird im BESTEN Fall mit Mitte 40 Oberst. Das liegt allerdings daran, dass man sich bei den Männern STRENGSTENS an die Vorschriften hält.

Wenn das kein Fall von KLARER und OFFENSICHTLICHER DISKRIMINIERUNG von Männern ist, dann möchte ich mal einen sehen ...^^

Gravatar: Marcel Elsener

@Blobfisch

'Wie Sie ja selber sagen, darf niemand wegen seines Geschlechts bevorzugt oder benachteiligt werden.'

Schon in Ihrem ersten Satz manifestiert sich die ganze intellektuelle Tragödie der heutigen Gleichstellerei, werter Blobfisch. Bezeichnenderweise verwenden Sie die Passivform und vermeiden so Ross und Reiter zu benennen. Offensichtlich beziehen Sie sich bei ihrer Behauptung auf das Grundgesetz. Wer aber ist der Adressat des Grundgesetzes? Simple Antwort: der Machtmonopolist namens Staat bzw. dessen politische Organe. Der einfache Bürger ist NICHT Adressat der Artikel des Grundgesetzes, und das aus gutem Grunde. Der Zweck des Grundgesetzes und jeder Verfassung ist der Schutz des eher machtlosen Individuums vor staatlichen Übergriffen. DAS ist der einzige Existenzzweck für die Verfassung; deswegen wurde die Verfassungsidee von den liberalen Denkern überhaupt geboren. Perverserweise vertauscht die herrschende Klasse die Rollen von Staat und Individuum beim Grundgesetz, d.h. letzteres wird als Machtinstrument des Staates gegen das Individuum eingesetzt und somit missbraucht.

Selbstverständlich diskriminiert jedes Individuum täglich seine Mitmenschen und stünde somit eigentlich gar nicht auf dem Boden des Grundgesetzes, wenn es dessen Adressat wäre. Oder behandeln Sie, Blobfisch, ihre Freunde und Verwandten gleich wie alle anderen Menschen? Natürlich nicht! Sie diskriminieren somit alle anderen Menschen und verstossen gemäss Ihrer eigenen Logik gegen das Grundgesetz. Um irgendwelche Diskriminierungen in zwischenmenschlichen Beziehungen zu kompensieren, muss der Staat sich über das Grundgesetz erheben und dieses somit brechen. Die ganze heutige Gleichstellungspolitik ist in ihrer praktischen Ausprägung denn auch zutiefst sexistisch (Frauenförderungen, wo man nur hinschaut), obwohl sich der Staat laut Grundgesetz eigentlich strikt neutral zu verhalten hätte.

Was die von Eltern an ihre Kinder weitergegebenen Rollenbilder anbelangt, so handelt es sich hier um das übliche erkenntnisfreie feminismustheoretische Geschwafel. Tatsächlich ist es schlichtweg unmöglich innerhalb einer Gesellschaft der nachfolgenden Generation keine Rollenbilder weiterzugeben. Letzteres ist von den staatsfeministischen Gesellschaftsklempnern auch gar nicht erwünscht. Erwünscht ist vielmehr, dass bestimmte ideologisch konstruierte Rollenbilder mit den Mitteln des staatlichen Zwangs (Schulen, Betreuungseinrichtungen) an Kinder weitergegeben werden sollen. Es geht ausschliesslich um Machtambitionen einer sehr kleinen Minderheit, die sich der Gewaltmittel des Staates bedient und diese gegen die grosse Mehrheit der Individuen richtet, welche so zu blossen Untertanen herabsinken, die man von Staates wegen beliebig formen, gängeln und bevormunden zu können glaubt. Damit das geschluckt wird, wird den Untertanen jede Menge Propaganda um die Ohren gehauen, dass die staatlich konfektionierten Rollenmodelle besser seien als die althergebrachten. Beweise dafür liefert man keine sondern behauptet einfach apodiktisch, dass es so sei. Wer anderer Meinung ist, wird auf primitivste Weise pathologisiert oder als ewiggestriger Rechtspopulist diffamiert. Vielmehr zeigt sich, dass unsere Gesellschaft trotz immer stärkerer staatlicher Einflussnahme auf die Kinder weder besser noch friedlicher geworden ist – aber dafür geniessen wir heute deutlich weniger Freiheiten als unsere Altvorderen von vor 50 Jahren.

Um es mit Nietzsches Worten zu sagen: ' Staat heisst das kälteste aller kalten Ungeheuer. Kalt lügt es auch; und diese Lüge kriecht aus seinem Munde.' Die Gleichstellungspropaganda der Staatsfeministen ist ein Musterbeispiel dafür, wie gelogen wird, dass sich die Balken biegen. Nahezu keine feministische Behauptung ist belegbar wahr. Im Gegenteil: überall dort, wo eine solide wissenschaftliche Erforschung erfolgt, erweisen sich die feministischen Behauptungen als Unwahrheiten und haltlose Mythen. Das gilt gerade auch für die immer wieder behaupteten Benachteiligungen von Frauen, die jedoch niemand stichhaltig belegen kann. Können Sie eine solche Benachteiligung der Frauen belegen, Blobfisch? Nein, das können Sie nicht. Vielmehr zeigt sich in den Gesetzen eine ganze Reihe von Bevorzugungen von und speziellen Schutzklauseln für Frauen, die gerade das Gegenteil belegen. Von den gewaltigen Kapitaltransfers von Männern zu Frauen hin innerhalb der Sozialwerke ganz zu schweigen.

Was Herrn Oberdörffers Artikel anbelangt, so stimme ich ihm uneingeschränkt zu und hoffe, dass er mit seiner Klage beim Verfassungsgericht Erfolg haben wird, obwohl ich das eher pessimistisch sehe. Der Kommentator uepsilloniks und andere haben den Grund für den Pessimismus bereits genannt: eine bekennende Radikalfeministin (Susanne Baer) im Verfassungsgericht, die die Klage wohl gar nicht erst annehmen wird. Trotzdem: der Verfassungsweg muss gegangen werden. Selbst, wenn er unmittelbar nicht zum Erfolg führt, könnte er eine endlich notwendige Diskussion darüber entfachen, wie sexistisch und damit grundgesetzwidrig die staatlichen Organe schon längst handeln. Die Machteliten sollen endlich ihre Hosen runterlassen und sich nicht länger hinter wohlklingendem Gleichberechtigungssprech und unwissenschaftlichem Gendergeschwafel verstecken können, mit dem sie den Bürger für dumm verkaufen. Vielen Dank, Herr Oberdörffer, dass Sie diesen Weg beschreiten.

Gravatar: Stuergel

Art. 3 Abs. 2 Satz 2 darf auf Grund der Ewigkeitsklausel die älteren Bestandteile des Art 3. nicht einschränken. Das könnte er auch nur, sofern man Gleichstellung mit Gleichberechtigung verwechselt.

Natürlich muss jeder Kläger gegen die Frauenquote zunächst einmal einen Befangenheitsantrag gg. Frau Baer stellen, um überhaupt eine Chance zu haben.

Gravatar: Matze

@Blobfish

Können Sie bitte mal diese zahlreichen Studien nennen?

Gravatar: petpanther

Es sind bereits zwei genderfeministisch ideologische Richter dort. Eine Richterin im ersten Senat (Susanne Baer) und ein Richter im zweiten Senat (Ulrich Maidowski).

Beide sind u.a. im Ressort Arbeitsrecht und vermutlich mit dem Ziel Frauenquote und weitere Quoten installiert.

Das GG ist mit dem aktiven Ermächtigungsartikel Art 3 Abs 2 damit hinfällig und entspricht der Etablierung feministischer Willkürherrschaft.

In Effekt ist der Rechtsstaat damit aus meiner Sicht komplett gekippt, da das alles und jedem in völliger Willkür vorgeschaltet werden kann. Und das vor dem Hintergrund aller bewusst installierten feministischen Big Lies.

Trotzdem sehe ich ein Klage als sehr sinnvoll an. Damit käme das endlich in die Öffentlichkeit. Wobei allerdings mit propagandistischen Medien, die Falschberichterstattung betreiben zu rechnen ist.

Genderismus ist ein lupenreines totalitäres Herrschaftinstrument. Nichts anderes. Und so ist auch der Geist der Genderisten. Das ist der eigentliche "Sinn" des "Ganzen".

Gravatar: kristian

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg!

Gravatar: maSu

Dank Susanne Baer kann man davon ausgehen, dass dieser Brief in der Mülltonne landet und das BVerfG die Klage ohne Nennung von Gründen abweist.

Schritt #1 muss daher sein, Susanne Baer irgendwie daran zu hindern, sich an der Entscheidung zu beteiligen (zB Befangenheit denn: Wenn die Dame trotz ihrer bisherigen "Auswürfe" nicht befangen sein soll, dann glaube ich ab morgen an den Osterhasen!).

Schritt #2 wäre dann ein faires Verfahren vor dem BVerfG zu erhalten, aber das ist mMn nicht möglich, solange Frau Baer an dem Verfahren beteiligt ist.

Schritt #3 wäre dann kompliziert, da irgendwelche Spinner den Begriff "positive Diskriminierung" (warum nicht "positiver Rassismus" oder "positive Euthanasie" oder "positiver Hass"?! Sehen wir doch einfach alles positiv!) etabliert haben. Dieses absurde Hirngespinst müsste man zunächst eben als solches entlarven.

Gravatar: Carl Hauser

Das ist so einfach daher geschrieben. Wieso sollte man sich instinktiv für einen weiteren Mann entscheiden. Oft wird ja jemand gesucht, der nicht so kantig ist um sich nicht mit den Anderen abzureiben.

Die Herausforderung ist die Auswahl, also genügend Kandidaten beider Geschlechter zu haben welche Willens sind das ganze Programm abzuspulen und die Entbehrungen, wie Kinder selten sehen, zu ertragen. Gefragt sind Macher welche voll arbeiten wollen, denn der Verteilkampf bleibt trotz den modernen Errungenschaften beinhart. Das Machertum wird aber leider in der Schule nicht gefördert, und den Mädchen wird via gute Noten vorgegaukelt nur mit denen alleine könnten sie was erreichen.

Auf die bescheuerte Umstandsform habe ich im Text verzichtet, als wären Worte schwanger. Wer meckert, dem sage ich dass ich es sonst auf Englisch schreibe.

Gravatar: Elmar Oberdörffer

Hallo Blobfisch, können Sie Ihre Behauptung, daß in der Praxis Männer bevorzugt werden, auch wenn eine besser geeignete Frau sich bewirbt, denn beweisen? Sie verweisen auf "zahlreiche Studien", ohne jedoch nur eine dieser Studien zu nennen. Und dann kommt es auch sehr darauf an, wer diese Studien gemacht hat. Aber selbst wenn es so wäre, wie Sie sagen, wäre eine gesetzliche Quotenregelung der falsche Weg. Sie schafft die Gleichberechtigung von Frauaen und Männern ab und ersetzt sie durch gutgemeinte Bevorzugung von Frauen. Gutgemeint ist bekanntlich das Gegenteil von gut. Es werden sich dann immer mehr angeblich benachteiligte Gruppen finden, die ebenfalls eine Bevorzugung fordern werden. Und sie werden sie erhalten. Mit welchem Argument könnte man denn ihre Forderung ablehnen, wenn man einer anderen Gruppe, den Frauen, die gleiche Forderung gewährt hat? Am Ende wäre nicht nur jegliche Gleichberechtigung abgeschaftt, sondern auch jegliche Vertragsfreiheit. Principiis obsta!

Gravatar: JK

Vielen Dank für Ihre Engagement! Volle Zustimmung!

Gravatar: uepsilonniks

Hallo!

In weiser Voraussicht auf eine solche Klagen gegen eine verfassungswidrige Frauenquote hat die Überpartei Feminismus bereits eine Radikalfeministin im Bundesverfassungsgericht installiert, die mehr oder weniger zugibt, dass sie ihre Ideologie über das Grundgesetz stellt und ihre Position dazu missbrauchen will, eine feministische Politik durchzusetzen. Vergleiche Hadmut Danisch "Frauenquote".

Weiter hört man bereits läuten, dass man notfalls eben das Grundgesetz ändert.

Gravatar: Jörg

Lieber Herr Oberdörffer,
vielen herzlichen Dank für Ihre richtige Entscheidung.
Für mich als Nichtjurist verletzen alle diese kollektiven Ungleichbehandlungen bereits den Art. 1 GG, welcher auch ohne die unnötige Nennung einzelner Gruppen jedem Menschen die gleichen Rechte garantiert. Die verschiedenen Formen der marxistisch begründeten gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit, zu denen nicht nur der sog. Feminismus gehört, missinterpretieren die Gleichheit vor dem Gesetz oft mutwillig als das Recht des Staates in die privaten Entscheidungen eingreifen zu können.
Es geht also letztendlich darum zwischen Grundrechten und feministischem Geschlechtermystizismus zu entscheiden.
Ich hoffe, daß sich viele Menschen und Gruppierungen dieser Klage anschliessen können und es dadurch gelingt der sozislistischen Umgestaltung Einhalt zu gebieten.

Gravatar: Erhart Tegenheimer

Es ist schon krass das der Staat nun die Menschenrechte abschafft !

Unfassbar !

DIe Leute haben alles Recht der Welt die Revolution auszurufen und allen POlitikern die Kopfe abzuschneiden !

Gravatar: Blobfisch

Wie Sie ja selber sagen, darf niemand wegen seines Geschlechts bevorzugt oder benachteiligt werden.

Wenn sich auf einen Posten eine Frau und ein Mann bewerben, und die Frau für den Posten besser qualifiziert ist, so ist die Frau für diese Stelle zu besetzen.

Das Problem ist nun Folgendes:

In der Praxis wird das so leider nicht gehandhabt.

Wenn sich z.B. auf einen Posten ein Mann und eine Frau bewerben, die eine identische Eignung für diesen Posten haben, so wird in der Regel der Mann eingestellt. Obwohl die Frau genauso gut geeignet wäre.

Schlimmer noch: auch wenn sich auf einen Posten ein Mann und eine Frau bewerben, und die Frau besser geeignet wäre, so wird in vielen Fällen dennoch der Mann eingestellt.

Das wird in der freien Wirtschaft tatsächlich so gehandhabt, wie zahlreiche Studien belegen.

Nun ist es natürlich nicht so, dass ein Personalchef hergeht und sich denkt "Ich stelle aus Prinzip nur Männer ein." Natürlich nicht. Da steckt kein böser Wille dahinter.
Das ganze läuft vielmehr unterbewusst ab, da in unserer Gesellschaft starke Rollenbilder vorherschen, und auch wenn wir EIGENTLICH "gar nichts gegen Frauen im Aufsichtsrat oder auch im Vorstand von Unternehmen haben, solange sie ihre Stelle auf Grund ihrer fachlichen Qualifikation erhalten", wie sie es formulieren, so denken wir UNTERBEWUSST doch, dass Männer grundsätzlich besser geeignet sind, beispielsweise ein Unternehmen zu führen.

Wir denken also unterbewusst, dass ein Mann für einen Vorstandsposten allein aufgrund der Tatsache seines Geschlechts besser geeignet ist, unabhängig von der tatsächlichen, individuellen Eignung dieses Mannes.

Das ist ein Problem, das jeder einzelne Mensch in unserer Gesellschaft hat. Bevor Sie fragen, ja, mir geht es genauso. Auch wenn ich eigentlich ein starker Verfechter des Feminismus bin, so erwische ich mich doch regelmäßig dabei, wie ich UNTERBEWUSST sexistische Dinge denke und Mann und Frau unterschiedliche Eigenschaften nur aufgrund des Geschlechts zuordne. Diese Rollenbilder werden uns nämlich von klein auf antrainiert. Jedem Menschen. Der gesamten Gesellschaft. Und deshalb wird man diese Sicht der Dinge auch so schwer wieder los.

Und deswegen passiert es eben regelmäßig, dass ein Vorstandsposten mit einem Mann besetzt wird, obwohl es eine besser geeignete Frau für den Posten gegeben hätte. Männer werden also einzig und allein aufgrund Ihres Geschlechtes bevorzugt. Und das ist ja, wie Sie festgestellt haben, gegen das Grundgesetz.

Nun kann man einem Menschen natürlich schwer vorschreiben, keine unterbewussten Entscheidungen mehr zu treffen und rein rational zu denken. So funktionieren wir Menschen einfach nicht.

Und deswegen braucht es die Frauenquote.
Nicht, um Frauen zu bevorzugen und Männer zu benachteiligen, sondern um einer bestehenden Benachteiligung von Frauen entgegenzuwirken.

Gravatar: Coyote38

Hervorragend.

Gravatar: Ber nd

Volle Zustimmung,
dass es diese Frauenquote in öffentlich-rechtlichen Unternehmen gibt, ist schon schlimm genug. Über Gleichstellungsbeauftragte wird dafür gesorgt, dass bei gleicher Qualifikation Frauen bevorzugt werden. Auch dass widerspricht dem Grundgesetz. Hier hat bestimmt auch noch keiner gegen geklagt. Der Trick ist ja, so zu tun, als gäbe es eine Benachteiligung der Frauen, die erst durch eine Quote wieder ausgeglichen werden kann. Die Ausweitung auf Aufsichtsräte von Privatfirmen ist ein weiterer Schritt und bestimmt nicht der letzte. Schritt für Schritt in den Sozialismus und den Eingriff in Eigentumsrechte. (Mietpreisbremse, Mindestlohn...)

Gravatar: Gero Pischke

Klasse, Herr Oberdörffer, so ist es richtig.

Wenn ich da an die Zukunft denke, dann wird mir Angst und Bange. Früher gab es mal Vertragsfreiheit und den damit verbundenen Wohlstand. Der erste Sargnagel kam dann mit dem so genannten "Gleichstellungs"-Gesetz (AGG).

Und wenn ich das jetzt noch in Verbindung mit dem im EU-Parlament verabschiedeten "Tarabella-Bericht" bringe ... übel, übel

Nicht nur wir Männer, alle, auch die Frauen, werden dadurch noch schlechte Zeiten erleben! Denn letztlich vernichten wir mit solchen Gesetzen Leistungsanreize und Wohlstand.

Schreiben Sie einen Kommentar


(erforderlich)

Zum Anfang