Hier besteht jedoch offensichtlich Klärungsbedarf.
Zum einen: Als Infrastruktur bezeichnen wir ausschließlich Angebote, die jede/r BürgerIn, wenn er/sie will, nutzen kann. Aber: Kein Opa, kein Schüler, keine Ordensfrau, kein Single kann öffentliche Kinderbetreuung nutzen. Infrastruktur muss allen Bürgern zugänglich sein, nicht nur einem kleinen Teil der Bevölkerung, nämlich ausschließlich den Kindern von erwerbstätigen Eltern.
Zum anderen: Für ihre Infrastruktur bezahlen die Bürger selbst mit kostendeckenden Gebühren. Aber für die KITA zahlen die Eltern, auch wenn sie über zwei Gehälter verfügen, nur max. 20% der tatsächlichen Kosten. Es handelt sich bei der externen Kinderbetreuung daher gerade nicht um Infrastruktur, sondern um eine reine Subventionierung durch den Steuerzahler, über die der Staat verfassungswidrig Einfluss nimmt auf die Eltern. Er missachtet deren grundgesetzliche Wahlfreiheit bei der Gestaltung von Erziehungs- und Erwerbsarbeit. Der Staat will Mütter/Väter möglichst rasch nach der Geburt wieder im Betrieb sehen, denn sie sollen ja Steuern und Abgaben zahlen.
In zweierlei Hinsicht also geht der Vorwurf, Mütter hätten keinen Entschädigungsanspruch, wenn sie das Kita-Angebot nicht nutzen, ins Leere. Vielmehr ist es genau umgekehrt: Nicht die Empfänger des Betreuungsgeldes, sondern die Empfänger der Krippensubventionierung werden auf Kosten der Allgemeinheit exklusiv und üppig bedient.
Die Kinder von professionellen Eltern interessieren den Staat offenbar erst dann, wenn sie von ihren Eltern zu gut ausgebildeten, selbständigen und tüchtigen Leuten erzogen worden sind, in erster Linie natürlich als künftige Beitragszahler.
Kommentare zum Artikel
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@..Frauen an den Herd oder an die Macht?..
~~
An den Herd. Sic!!