Zuviel Vorsorge tut nicht gut

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Zuviel Vorsorge tut nicht gut
Datum: 24.11.2010, 14:09

 Haftungsregelung müssen Gentechnik-Landwirte Bußgelder bezahlen, wenn veränderte Pollen ein Nachbarfeld verunreinigen - unabhängig davon, ob sich der konkrete Verursacher tatsächlich nachweisen lässt.

Begründet hat das Gericht dieses Urteil damit, dass der Erkenntnisstand der Wissenschaft bei der Beurteilung der langfristigen Folgen eines Einsatzes von Gentechnik noch nicht endgültig geklärt sei. Der Gesetzgeber habe daher eine besondere Sorgfaltspflicht. Wie der "Focus" berichtet, stellte das Gericht weiterhin fest, Regierungen dürften es nicht bei einer einfachen Kosten-Nutzen-Rechnung belassen. Sie seien auch „in der Verantwortung, für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen“. Die Gentechnik greife in die elementaren Strukturen des Lebens ein, weshalb beim Aussäen und Vermarkten gentechnisch veränderter Produkte „größtmögliche Vorsorge“ getroffen werden müsse.  Sie (die Regierungen) seien auch „in der Verantwortung, für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen“.

Während Organisationen wie der „Bund“ oder „Greenpeace“ das Urteil einhellig begrüßen, betrachte ich die Karlsruher Entscheidung, vor allem aber ihre Begründung, mit großer Skepsis.

Dass ich selbst keine besonderen Bedenken bezüglich Grüner Gentechnik habe, heißt natürlich nicht, dass ich jemand anderen zwingen dürfte, genmanipulierte Nahrung zu verzehren oder solche Pflanzen anzubauen.  Ohne Zweifel wäre dies ein erheblicher Eingriff in Freiheit und Eigentum eines anderen.  Daher ist es auch in Ordnung, wenn jemand dafür haftet, dass durch ihn die Felder seines Nachbarn „verunreinigt“ werden.  Das Mindeste, was ich von einem Rechtsstaat erwarte ist aber, dass er sich die Mühe macht, den Verursacher konkret festzustellen – auch wenn es schwierig ist.  Wo kommen wir hin, wenn jemand für etwas haftet, was ihm gar nicht nachzuweisen ist?  Soll demnächst jeder Teilnehmer von Anti-Castor-Protesten für die Beschädigung von Gleisanlagen haften?

Weitaus gravierender als dieses Problem scheinen mir indes die Berufung auf das Vorsorgeprinzip und die Ablehnung von Kosten-Nutzen-Rechnungen.  Warum das in aller Welt?, Vorsorge ist doch gut und wichtig, werden jetzt einige sagen.  Meiner Meinung nach ist Vorsorge aber nur dort sinnvoll, wo sie der Abwehr einer bekannten Gefahr dient, zum Beispiel die Vorsorge im privaten Bereich durch den Verzicht auf Zigaretten, um die bekannte Gefahr bestimmter Krankheiten zu verringern oder im öffentlichen Bereich die Vorsorge durch den Unterhalt einer Feuerwehr, um der bekannten Gefahr, dass es brennen könnte, begegnen zu können.  Sich beim Vorsorgeprinzip auf einen nicht endgültig geklärten Erkenntnisstand der Wissenschaft zu berufen, ist hingegen abwegig.  Der Erkenntnisstand der Wissenschaft ist niemals endgültig. So ging Frederic Vester noch in einer 1997 erschienen Ausgabe seines Bestsellers „Denken, Lernen, Vergessen“ davon aus, dass jeder Mensch mit all seinen Gehirnzellen geboren wird und sich bis zu seinem Tod keine neuen bilden, eine Annahme, die sich mittlerweile als falsch erwiesen hat.  Beispiele für Änderungen des wissenschaftlichen Kenntnissstandes gibt es Unzählige.  Wenn es darum gehen würde, was vielleicht irgendwann einmal schädlich werden könnte, müssten wir jegliche Forschung einstellen und so ziemlich alles verbieten.  Das Verbot einer Technologie kann höchstens dann gerechtfertigt werden, wenn die tatsächlich bekannten Risiken so groß sind, dass der Schaden den Nutzen überwiegt.  Offensichtlich handelt es sich hier um eine Kosten-Nutzen-Rechnung.  Und bisher kommt die Grüne Gentechnik dabei gut weg.  Bisher ist sie eine Null-Risiko-Technologie ohne nachgewiesenen Schadensfall.  Das kann kaum eine andere Technologie für sich in Anspruch nehmen.

Vielleicht haben Sie eine Gasleitung in Ihrer Wohnung?  Das ist keine Null-Risiko-Technologie.  Ein Verrückter könnte ihre Leitung anbohren und das ganze Haus in die Luft jagen und auch durch Unfälle kommt es immer wieder zu Gasexplosionen.  Offensichtlich sind auch Autos, Flugzeuge und chirurgische Eingriffe keine Null-Risiko-Technologien.  Wir nutzten sie trotzdem, weil in der Regel der Nutzen größer ist als der Schaden.  Ohne Kosten-Nutzen-Rechnung sind weder Staat noch Privatperson handlungsfähig.  Die Existenz sämtlicher Behörden und Institutionen – einschließlich des Bundesverfassungsgerichts – basiert auf Kosten-Nutzen-Rechnungen.  Und auch bei privaten Entscheidungen wie dem Unterschreiben eines Arbeitsvertrags oder dem Schließen einer Ehe werden Faktoren gegeneinander abgewogen.  Frühere Generationen hätten uns keinen Gefallen getan, wenn sie uns eine Welt ohne Gasheizungen, Mobilität und Chirurgie hinterlassen hätten.  Mit dem Verweis auf künftige Generationen sollten wir also lieber vorsichtig sein.

Die Diskussion über die Grüne Gentechnik sollte auch nicht mit einer Diskussion über die Firma „Monsanto“ vermischt werden.  Monsanto ist zwar einer der größten Saatguthersteller, aber die Frage, ob die Handlungen des Konzerns ethisch vertretbar sind, hat mit der Technologie selbst nichts zu tun.  Übrigens:  1817 erfand der Erfinder Karl Drais die Draisine, einen der Vorläufer des heutigen Fahrrads.  Die Maschinen und ihre Nutzer wurden alsbald von der Obrigkeit verfolgt und verboten. 


Links zum Artikel:


Karlsruhe setzt Gentechnik in Landwirtschaft enge Grenzen


"Kein einziger Fall von nachgewiesenen Schädigungen bekannt" - Interview mit Klaus Ammann


"Weltweit wird die Grüne Gentechnik weitere Erfolge verzeichnen" - Interview mit Christel Happach-Kasan

Zehn populäre Irrtümer über die Gentechnik  

 

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ebenfalls erschienen auf "kingofblog.de", "oekowatch.org" und "science-skeptical.de"

Sven von Storch

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