Wo Menschenrechte von Frauen ernsthaft bedroht sind
Wo Menschenrechte von Frauen ernsthaft bedroht sind
Datum: 20.03.2010, 20:16
In ihrem Gesetzesentwurf wollen die beiden FDP-Politiker die Herabsetzung der möglichen Mindeststrafe bei Genitalverstümmelung von „nicht unter drei Jahren“ auf „nicht unter zwei Jahre“ durchsetzen.
Laut einer Pressemitteilung der „Taskforce für effektive Prävention von Genitalverstümmelung“ begründen Hahn und Goll ihren Vorstoß damit, das die Verurteilung ausländischer Verstümmelungs-Täter/Anstifter mit der Mindeststrafe „nicht unter drei Jahren“ zu deren Ausweisung (§53 Nr. 1 Aufenthaltsgesetz) führen würde. Eine drohende Abschiebung der Täter könne aber einer Anzeige durch das Opfer entgegen stehen. In der Pressemitteilung wird dies wie folgt kommentiert:
„Dazu ist anzumerken, dass von den (i.d.R. schwer traumatisierten Opfern) grundsätzlich keine Anzeige zu erwarten ist – unabhängig davon, ob die Täter abgeschoben werden oder nicht. Dies belegt die Rechts-Praxis in allen europäischen Ländern, in denen Verstümmelungstäter grundsätzlich nicht von Abschiebung bedroht sind.
Indem die Politiker weiterhin die Einleitung der Strafverfolgung von Genitalverstümmelungen auf die minderjährigen, bzw. traumatisierten Opfer abstellen wollen, während sie gleichzeitig durch die ärztliche Schweigepflicht einen sicheren Täterschutz gewähren wird deutlich, dass ihre Aussagen, Genitalverstümmelungen energisch bekämpfen zu wollen, nicht wirklich ernst genommen werden können.“
Entsetzt bin ich auch darüber, dass Hahn und Goll mit so einem Vorschlag im Bundesrat eine Mehrheit gewinnen konnten. Wenn es irgendwo eine Petition gegen diesen Irrsinn gibt, bin ich gerne bereit, diese zu unterschreiben (Hinweise gerne im Kommentarbereich posten) und hoffe darauf, dass die FDP sich von den beiden Herren distanziert.
Das hier hat nichts zu tun mit dem Kampf gegen Quoten, Gender Mainstreaming und sonstige Ideen, die nicht die Leistung des Individuums, sondern Ergebnisgleichheit im Blick haben, an dem ich mich auch weiterhin beteiligen werde. Es geht hier um das Menschenrecht auf körperliche Unversehrtheit und und um ein Gesetz, dass im Falle seiner Einführung den Täter gegenüber dem Opfer privilegieren würde.
Ihnen hat der Artikel gefallen?
Bitte unterstützen Sie mit einer Spende unsere unabhängige Berichterstattung.
Für die Inhalte der Blogs und Kolumnen sind die jeweiligen Blogger verantwortlich. Die Beiträge der Blogger und Gastautoren geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion oder des Herausgebers wieder.


Add new comment