Internationale Verträge und nationale Souveränität
Internationale Verträge und nationale Souveränität
Datum: 01.07.2009, 20:14
Selbstverständlich ist es notwendig, dass beispielsweise in Hinblick auf die Hochseeschifffahrt, den internationalen Güterverkehr oder die Behandlung von Kriegsgefangenen Abkommen zwischen verschiedenen Staaten geschlossen werden. Dass die Notwendigkeit besteht, Bananendicken und Kondomlängen durch eine EU-Richtlinie festzulegen, darf getrost bezweifelt werden.
Das auf diesem Weg überflüssige Bürokratie verursacht wird, wäre ärgerlich genug, aber das Problem geht weit darüber hinaus: Ein Zuviel an internationalen Verträgen - besonders an solchen, die innenpolitische Angelegenheiten betreffen - gefährdet die nationale Souveränität. Viele der Themen, die auf dieser Seite regelmäßig kontrovers diskutiert werden, darunter Gender Mainstreaming, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und die durch das Kyoto-Protokoll entstandenen Verpflichtungen, sind von außen nach Deutschland hinein getragen worden.
Natürlich haben die jeweiligen Bundesregierungen ihnen zugestimmt und sie in deutsches Recht umgesetzt. Ob sie dazu tatsächlich die Befugnis hatten, ist fragwürdig. Denn laut deutschem Grundgesetz geht alle Staatsgewalt vom Volke aus - das Volk wurde aber in keinem dieser Fälle in die Entscheidung in irgendeiner Form einbezogen. Keine der etablierten demokratischen Parteien hat sich jemals glaubwürdig gegen einen dieser Verträge oder eine der entsprechenden Richtlinien positioniert, Volksabstimmungen werden zu derart wichtigen Themen in der BRD ohnehin nicht durchgeführt.
Die von diesen Abkommen angestrebte internationale innenpolitische Gleichheit ist weder erstrebenswert noch gerecht. Geographische, kulturelle und historische Unterschiede haben unterschiedliche Gesetze und Normen geschaffen. Dass jeder Mensch ein Anrecht auf ein Leben in Freiheit und körperlicher Unversehrtheit hat, dürfte als Zusammenfassung der allgemeingültigen Menschenrechte ausreichen.
Es ist auch nicht die Aufgabe, deutscher Außen- und Europapolitiker, die Welt in ihrem Sinne zu erziehen oder das eigene Volk von der Welt erziehen zu lassen. Sie sollen - wie alle Politiker - auf internationalem Terrain die Interessen ihres Landes vertreten. Dass das Bundesverfassungsgericht sie daran erinnern musste, sich vor der Ratifizierung des Vertrages von Lissabon ausreichende Mitspracherechte zu sichern, ist erschreckend.
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