Homöopathie auf Krankenschein_

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Homöopathie auf Krankenschein_
Datum: 28.01.2010, 13:10

immer noch Kosten für Behandlungen übernommen, für die bisher kein wissenschaftlicher Wirkungsnachweis erbracht werden konnte. Die Kosten für Homöopathie und Chirotherapie beispielsweise werden im Rahmen der freiwilligen Zusatzleistungen von fast allen AOK und Ersatzkassen erstattet.  

Die Solidargemeinschaft der Versicherten muss dafür mitaufkommen. Dabei handelt es sich bei der Homöopathie keineswegs um eine Art „sanfte Behandlung mit pflanzlichen Mitteln“. Vielmehr werden die Ausgangsstoffe „homöopathischer Arzneimittel“ so stark verdünnt, bis kein einziges Molekül mehr nachweisbar ist. Homöopathen gehen davon aus, dass die verdünnten (eigentlich verschwundenen) Stoffe durch eine Art Wassergedächtnis ihre Wirkung entfalten könnten. Nach allen bisherigen Erkenntnissen der Physik und der Chemie existiert so ein Wassergedächtnis nicht – und wer schon einmal eine Kläranlage von innen gesehen hat, kann nur sagen: Gott sei Dank.
Auch Chirotherapie ist umstritten. Wer, der Meinung ist, dass ihm derartige Behandlungen helfen, soll sie in Anspruch nehmen – aber bitte auf eigene Kosten. Private Zusatzversicherungen können ebenfalls gern solche Leistungen anbieten. Eine vom Gesetzgeber erzwungene Solidargemeinschaft wie die der gesetzlich Versicherten hat aber ein Anrecht darauf, dass zunächst ein Wirkungsnachweis erbracht wird. Noch etwas: Die vielgescholtene Pharmaindustrie dürft wenige Interesse an einer Unterdrückung der Homöopathie haben – sie verdient nämlich ausgezeichnet am Verkauf der mittlerweile in jeder Apotheke erhältlichen, homöopathischen Arzneimittel.

Hier noch eine Studie zur Homöopathie:
www.eurekalert.org/pub_releases/2005-08/l-ceo082405.php

Sven von Storch

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