Feindin der Freiheit wird Verfassungsrichterin
Feindin der Freiheit wird Verfassungsrichterin
Datum: 13.11.2010, 09:10
geht die Diskussion um Gleichstellung davon aus, dass die juristische Gleichbehandlung nicht automatisch zu einer faktischen Gleichbehandlung führt. Während die Gleichberechtigung ein Garant für Freiheit und Rechtsstaat ist, ist die Gleichstellung eher ein Anschlag auf diese Errungenschaften, denn mit ihr kann nahezu jede Zwangsmaßnahme sowohl im beruflichen als auch im privaten Umfeld gerechtfertigt werden. Dass mit Frau Professor Dr. Susanne Baer eine radikale Fürsprecherin solcher Maßnahmen Bundesverfassungsrichterin wird ist daher ein Vorgang, dessen Konsequenzen man nicht unterschätzen sollte.
Baers Position zu Quotenregelungen ist beispielsweise "Es sind Gesetze, die Ungleichheit festschreiben, um Ungleichheit zu beenden." Damit ist sie sich immerhin über eines der Probleme in diesem Zusammenhang bewusst, das hindert sie aber nicht daran, solche Regeln zu befürworten. Auch stellt sich für mich die Frage: Müssen wir Ungleichheit beenden? Es ist wichtig, dass wir alle bestimmte Rechte gleichermaßen genießen können (Wahlrecht, Reisefreiheit, Recht auf körperliche Unversehrtheit); dass wir vor Gericht alle nach unseren Taten beurteilt werden und dass uns zum Beispiel der Zugang zu einem bestimmten Beruf nicht qua Gesetz aufgrund von angeborenen Eigenschaften untersagt wird. Deshalb sind wir aber noch nicht gleich, wir bleiben Individuen, mit unterschiedlichen Eigenschaften. Gibt es irgendeinen Menschen in Ihrem Umfeld, den sie wirklich genau gleich wie einen anderen behandeln? Oder behandeln Sie vielleicht doch Freunde anders als Verwandte, Verwandte anders als Arbeitskollegen, eigene Kinder anders als fremde usw.? Auch werden fähige Führungskräfte ihre Angestellten individuell nach ihren Stärken einsetzen, also gerade die Ungleichheit zwischen ihnen besonders betonen.
Gefährlich sind auch Baers Ansichten zu zu Privatautonomie und der Freiheit des Individuums, denn „vor allem in ihren Schriften zum Antidiskriminierungsrecht lässt Baer bei der Abwägung von Freiheit auf der einen und Gleichheit auf der anderen Seite eine deutliche Abneigung gegenüber „Freiheitsideologien“ erkennen“. Diese Sprache ist verräterisch, denn während Freiheit bedeutet, ohne Zwang zwischen verschiedenen Möglichkeiten wählen zu können, beschreibt der Begriff Ideologie unflexible Weltanschauungen, die im Zweifelsfall auch unbestreitbare Fakten zu Gunsten des Weltbildes ignorieren, bzw. deren Anhänger die Verbreitung oder Beachtung solcher Fakten oft auch aktiv bekämpfen. Man kann zwar Freiheit nutzen, um eine Ideologie zu fördern, eine Freiheitsideologie im Sinne einer Ideologie, die tatsächlich für Freiheit plädiert, ist aber ein Widerspruch in sich.
„Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden“. Wer dort entscheidet, ist mindestens ebenso wichtig, wie wer regiert, wenn nicht wichtiger. Die Wahl von Susanne Baer zur Verfassungsrichterin lässt leider nichts Gutes ahnen.
ebenfalls erschienen auf "kingofblog.de"
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