Ein eigenartiges Ethikverständnis

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Ein eigenartiges Ethikverständnis
Datum: 01.12.2009, 12:43

Begründet wird diese Empfehlung damit, das anonyme Aussetzen eines Kindes das Recht des Kindes auf seine Herkunft und auf Beziehung zu seinen Eltern verletze.  Obwohl das natürlich wahr ist, geht es von einer Annahme aus, die sich mit der Realität kaum in Einklang bringen lassen dürfte:  Nämlich das die betroffenen Kinder ohne Babyklappe erfahren würden, wer ihre Eltern sind und eine Beziehung zu diesen aufbauen könnten.  Die Alternative für Kinder, deren Mütter bereit sind, sie anonym auszusetzen, dürfte jedoch in vielen Fällen keineswegs eine Kindheit im Pfefferkuchenhaus  - ohne Hexe aber dafür mit liebenden Eltern drin -  sein, sondern der Tod in der nächsten Abfalltonne.

Nach meinem persönlichen Ethik- und Rechtsverständnis ist bei einer Rechtsgüterabwägung das Recht auf Leben höher zu werten als das Recht auf Wissen über die eigene Herkunft – schließlich muss ich erst einmal am Leben sein, um mir über meine Herkunft Gedanken zu machen.  Ein Recht auf Beziehung zu den eigenen Eltern ist ohnehin nicht durchsetzbar – im Normalfall ist diese Beziehung ja durchaus gewünscht –aber wie will man sie schon durchsetzen, wenn sie nicht gewollt ist?  Eltern und Kind gemeinsam in eine Zelle sperren und warten bis sich eine Beziehung entwickelt?
Darüber hinaus widerspricht sich der Ethikrat selbst:  Einerseits kritisiert er, dass über 500 Kinder seit Einführung der Babyklappen zu Findelkindern geworden seien, andererseits behauptet er, dass das Angebot „gefährdete Frauen nicht erreiche“.  Wo kommen die Findelkinder dann her?  Aus absolut intakten Familien, bei denen Kindesaussetzung einfach zum guten Ton gehört?  Und woher will der Ethikrat das eigentlich wissen?  
Als Alternative empfiehlt der Ethikrat, eine Möglichkeit, „zur vertraulichen Kindesabgabe mit vorübergehender anonymer Meldung“ zu schaffen.  Es scheint schwer vorstellbar, dass auf diesem Weg mehr Menschen erreicht werden.  Sechs Ratsmitglieder haben in einem Sondervotum erklärt, dass sie die Entscheidung nicht mittragen können.  Sie werden ihre Gründe gehabt haben.

Sven von Storch

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