Abschreckung ist wirksam
Abschreckung ist wirksam
Datum: 11.06.2009, 14:29
Abschreckung begleitet uns
Abschreckung ist unser ständiger Begleiter. Wer sich zum Beispiel einen Wachhund anschafft, wird sich mit Sicherheit für ein potenziell gefährliches Tier entscheiden und wer einen Türsteher einstellt, wird darauf achten, dass derjenige in seiner Ausstrahlung nicht unbedingt an Ghandi erinnert.
Abschreckung in der Gruppe
Auch bei gruppendynamischen Prozessen lässt sich die Wirksamkeit von Abschreckung häufig beobachten: Wer in seinem Leben eine Schule besucht hat, der weiß, dass die Klassen bei den Lehrern am ruhigsten sind, die eine gewisse Strenge an den Tag legen. Und Hand aufs Herz: Würden Sie eine Strafe wegen zu schnellen Fahrens bezahlen, wenn der Staat keine Möglichkeit hätte, diese Forderung notfalls mit Gewalt durchzusetzen?
Gleichgewicht des Schreckens
Das "Geichgewicht des Schreckens", bei dem ein Einsatz von Nuklearwaffen dadurch verhindert wurde, dass sich beide Seiten stets darüber bewusst waren, dass ein Abwurf von Atombomben durch den Gegenschlag des Feindes zwangsläufig die eigene Vernichtung nach sich gezogen hätte, war ein wesentlicher Bestandteil des Kalten Krieges. Zugegebenermaßen ein riskantes Spiel - eine einzige menschliche Fehleinschätzung hätte einen dritten Weltkrieg auslösen können. Dennoch: Selbst in den Fällen, in denen es zu bewaffneten Auseinandersetzungen von Ost- und Westblock kam, wie zum Beispiel in Korea und Vietnam, wurde auf Atomwaffen verzichtet.
Abschreckung ist also ein wirksames Instrument, dessen Einsatz jedoch großen Sachverstand und Umsicht erfordert. Wie beim Skalpell des Chirurgen in der Medizin ist die richtige Platzierung unbedingt notwendig.
Todesstrafe
So ist die Todesstrafe natürlich abschreckend. Das zeigt sich unter anderem daran, dass, wenn ein sogenannter Ehrenmord an Jemandem verübt wird, der die Regeln seines Umfelds verletzt hat, andere aus dem selben Umfeld diese Regeln eher befolgen werden. Trotzdem gibt es sehr gute Gründe, die Todesstrafe abzulehnen. Die beiden wichtigsten sind, dass die Macht über Leben und Tod nicht in die Hände des Staates gehört und dass die Todesstrafe, aufgrund von überall auftretenden Justizirrtümern, zwangsläufig auch Unschuldige treffen würde. Wer aber gegen sie kämpft, dem sei an dieser Stelle geraten, auf das immer wieder gern verwendete "Die Todesstrafe ist nicht abschreckend"-Argument zu verzichten. Eine Falschaussage wird durch ständige Wiederholung nicht wahrer und liefert im Endeffekt nur dem Gegner Munition.
Jugendstrafrecht
Das Jugendstrafrecht in der BRD distanziert sich vom Prinzip der Abschreckung und setzt statt dessen auf Resozialisierung. Das ist einerseits verständlich - Nichts wäre besser als wenn die betroffenen Jugendlichen sich wieder in die Gesellschaft integrieren würden und zweifellos sind sie weitaus stärker beeinflussbar als Erwachsene. Zudem ist bei der Verhängung von Freiheitsstrafen ebenfalls ein maßvoller Umgang angebracht, denn das soziale Umfeld in Justizvollzugsanstalten oder ähnlichen Einrichtungen wirkt sich oft ausgesprochen kontraproduktiv aus.
Doch auch wenn Abschreckung dem Jugendstrafrecht fremd ist - jugendlichen Straftätern ist sie nur allzu vertraut. Wer glaubt, dies völlig außer Acht lassen zu können, stellt ihnen einen Freifahrtsschein aus. Welches Maß an Strafe, die erwünschte Wirkung entfaltet, lässt sich nur von Fall zu Fall entscheiden. Ob aktuell verbreitete Maßnahmen wie Sozialstunden, die aus dem Fegen eines Tierheims oder dem Stapeln von Kisten im Keller einen Krankenhauses bestehen, allerdings ausreichend sind, sei einmal dahin gestellt.
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