Europäischer "Blitzkrieg" gegen das Lebensrecht

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So nennt der britische EU-Parlamentarier Michael Cashman unter anderem das massive Bestreben, den Estrela-Bericht durchzudrücken (zur Erinnerung: Ende Oktober wurde er vom Parlament an den Frauenausschuss zurückverwiesen. Ende November wurde er dort im wesentlichen unverändert durchgewunken und dem Parlament flugs zur erneuten Abstimmung am 10. Dezember auf die Tagesordnung gesetzt). Dabei verstößt der Bericht gegen grundlegende Menschenrechte, zum Beispiel:

 

1. Das Recht auf Gewissensfreiheit (EU-Grundrechtecharta 10,1). Der Bericht hat also gar nicht das Recht, die Gewissensfreiheit des medizinischen und sonstigen Personals zum Beispiel bei Abtreibungen regulieren zu wollen.

 

2. Das Recht der Erziehung zuallererst durch die Eltern (UN-Menschenrechtskonvention 26,3). Der Bericht hat also gar nicht das Recht, den Zugang von Minderjährigen zu Sexualkunde, Verhütungs- und Abtreibungsmitteln ohne Zustimmung der Eltern zu verlangen.

 

 

3. Das Recht auf Leben (z.B. EU-Grundrechtecharta 1 und 2; EuGH-Urteil C-34/10). Der Bericht hat also gar nicht das Recht, sicheren Zugang zu Abtreibung zu verlangen, weil dadurch das Lebensrecht der Kinder vor der Geburt unterlaufen wird.

 

Im Übrigen besitzt die EU überhaupt keine Zuständigkeit, um zum Beispiel das Abtreibungsrecht zu regeln, diese Zuständigkeit besitzt ausschließlich jeder Staat selbst.

Außerdem lässt die Wortwahl, zum Beispiel die Bezeichnung der Lebensrechtler als "anti-choice", darauf schließen, dass der Text in großen Teilen von der Abtreibungslobby verfasst worden ist. Die EU kann jetzt entscheiden, ob sie die Grundrechte der europäischen Bevölkerung achten und schützen oder abschaffen will - wir sind gespannt. Noch kann der Bericht wieder von der Tagesordnung genommen werden...

 

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Lilo

Zu 1)
Wenn´s nach mir ginge, würde die "Gewissensfreiheit" für das medizinische und pflegerische Personal abgeschafft.
Natürlich darf keine gezwungen werden, Ärztin/Krankenschwester zu werden, aber wer sich für diese Berufe entschieden hat, sollte auch alle Arbeiten erledigen, die zu diesem berufsbild gehören.
Und eine Schwangerschaftsunterbrechung ist nun mal eine ganz normale medizinisch/pflegerische Dienstleistung wie jede andere auch.
Mit dieser sog. "Gewissensfreiheit" soll nur die Schwangerschaftsunterbrechung als "Mord" verleumdet werden, obwohl hierzu nicht die geringsten Anhaltspunkte bestehen.

Zu 2)
Natürlich ist der Sexualkundeunterricht sowie Unterricht in Sachen Abtreibung und Verhütung ordentliches Lehrfach, unabhängig von der Zustimmung durch die Eltern.

Zu 3)
Bei einer Abtreibung wird kein "Leben" ausgelöscht und vor der Geburt gibt es keine "Kinder".

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