EU (Un)Recht Täterschutz vor Opferschutz

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“Als Reaktion auf die Anschläge von Paris hat die EU Gesetzesvorschläge zur Verschärfung des Waffenrechts in Europa vorgelegt. Es müsse verhindert werden, “dass Waffen in die Hände von Terroristen fallen”, erklärte EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker. “Wir schlagen strengere Kontrollen für den Verkauf und die Registrierung von Feuerwaffen vor.” Hinzu kommen europaweit einheitliche Bestimmungen, um nicht mehr genutzte Waffen dauerhaft unbrauchbar zu machen.

Privatleute sollen demnach keine Waffen, Waffenbestandteile oder Munition mehr über das Internet kaufen oder verkaufen dürfen, wie die zuständige Industriekommissarin Elzbieta Bienkowska sagte. Sie verwies darauf, dass die Kalaschnikow, die ein mutmaßlicher Islamist im August in einem Thalys-Zug zwischen Amsterdam und Paris dabei hatte, aus im Internet gekauften Waffenbestandteilen zusammengebaut worden sei. ”

Siehe: www.n-tv.de/politik/16-43-IS-zeigt-angebliche-Flugzeugbombe-article16356341.html

Dazu schreibt das BGB (auch im StGB zu finden)

§ 227
Notwehr

(1) Eine durch Notwehr gebotene Handlung ist nicht widerrechtlich.

(2) Notwehr ist diejenige Verteidigung, welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

 

Ein bewaffneter Angriff auf mein Leben fällt sicherlich unter den Umständen in Paris unter einen rechtswidrigem Angriff. Wie bitte kann sich jemand gegen Einen mit einem vollautomatischen Gewehr bewaffneten Täter wehren?

 

Man kann auch Fragen wenn wir schon in einer Zeit leben wo die Überwachung am umfangreichsten geworden ist, warum kann dann ein Staat noch nicht einmal innere und äußere Sicherheit  garantieren?


Diese Fragen werden auch hier gestellt:

http://www.ortneronline.at/?p=38052

 

Ich zitiere in Auszügen:

"Anstatt also einen weiteren Schritt in die falsche Richtung zu setzen, sollten die Obertanen der EU endlich zur Kenntnis nehmen, dass die Entwaffnung rechtschaffener Bürger, in einer Zeit wachsender Terrorgefahr, nicht nur sinnlos, sondern grob fahrlässig – ja geradezu irrsinnig ist. Man nimmt damit nämlich jedem, der sich, seine Lieben – und letztlich die Gesellschaft – vor Gewalttätern schützen will, die einzigen dafür geeigneten Mittel. Die Bürger werden durch restriktive Waffengesetze der Willkür von Terroristen und anderen Gewaltverbrechern wehrlos ausgeliefert."

Was ja mein Titel nahelegt, warum werden in der EU Täter geschützt und warum soll diesen ihre terroristische Arbeit  noch erleichtert werden?

Das am Anfang gegebene Zitat ist weiterhin auch falsch. Es gibt in Europa keine legale Möglichkeit sich vollautomatische Waffen auch in Teilen über das Internet zu beschaffen.  Die Wahrscheinlichkeit, daß diese Waffen erst in Teilen zusammengekauft wurden ist zweifelhaft. Wird ja auch nicht belegt sondern nur behauptet.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: egon samu

Die Wehrhaftigkeit der europäischen Bevölkerung wird weiter reduziert. Auch heute haben nur noch Verbrecher und Terroristen echte Waffen.
Und natürlich die Bodyguards, um politische Irrläufer und Verräter vor dem Volkszorn zu beschützen...

Gravatar: Reiner Schöne

Die staatlich angeordnete Entwaffnung des Volkes geht weiter, wir sollen tatenlos zusehen wie unsere Welt den Bach herunter geht. Nicht Entwaffnung ist die Lösung sondern die Bewaffnung, denn somit kann man auch einer Kalaschnikow entgegentreten und evtl. schlimmeres verhindern. Aber die Mächtigen haben Angst vor dem Volk was befähigt wurde Waffen zu tragen. In den USA ist selbst eine bewaffnete Absetzung der Regierung gesetzlich vorgesehen. Wir Deutsche sind dumme Schafe geworden.

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