Die Stadt Hürth in NRW vollstreckt die Rundfunk-Zwangsgebühr nicht mehr. Erst jetzt wird das durch einen Brief der Stadtverwaltung Hürth vom 31. Januar bekannt. Er ist an einen Bürger gerichtet, der sich offensichtlich weigert, die Zwangsgebühr zu bezahlen. Das Steuer- und Finanzverwaltungsamtes der Stadt schreibt: „Hiermit teile ich Ihnen mit, dass sich die Zuständigkeit für die Eintreibung der Rundfunkbeiträge geändert hat. Die Stadt Hürth führt keine Vollstreckungsmaßnahmen mehr für den WDR durch – hier liegt die Zuständigkeit seit dem 01.01.2024 beim WDR selbst. Ihr Fall wurde hier somit ausgesetzt und an den WDR zurückgesandt. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen oder bei Fragen direkt an den Westdeutschen Rundfunk. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Esser“. Damit muss der WDR selbst sehen, wie er zu seinem Geld kommt, jedenfalls bei Bürgern in Hürth dann, wenn dort jemand das Zahlen der Gebühr ablehnt, und vorerst n u r bei Bürgern in Hürth. Bitte hier weiterlesen
Etwas für GEZ-Geplagte
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Kommentare zum Artikel
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Endlich mal eine Stadt, die sich nicht zum Erfüllungsgehilfen instrumentalisieren läßt, obwohl den Städten bei der "Zwangsvollstreckung" auch Gebühren zufließen, daher werden viele Städte von dieser Praxis Abstand nehmen.
Etwas über 3 Mio. Nichtzahlern bzw. Verweigerern sind m.E. zu wenige, es müssten mehr sein.
So bleibt dem Bürger nur der Selbstschutz. Ich bin auch ein Verweigerer, allerdings habe ich fast 22 Widersprüche, Klagen und Strafanzeigen seit 2015 losgetreten, seit gut zwei Jahren läßt mich der ÖRR endlich zufrieden, ich erhalte jetzt nur noch Bettelbriefe.
Mein Hauptargument war u.a. die Beitreibung von Gebühren, die laut deren Rundfunkbeitragsstaatsvertrag nach drei Jahren verjährt sind (§7 Abs.4).
Außerdem habe ich die zuständige Stadtkasse als Erfüllungsgehilfe ohne Machtbefugnisse ausgewiesen und den jeweiligen Intendanten als Vollstreckungsorgan identifiziert. Ergo müsste dieser persönlich bzw über seine Rechtsabteilung tätig werden.
Und mir egal, was das BVerfG sagt, letztlich ist jede Vollstreckung der Rundfunkbeiträge rechtswidrig, da es einen "behördlichen Eingriff" in die Medienfreiheit darstellt.
Ich weiß, dass viele Bürger für derlei Aktionen nicht zu gewinnen sind, es ist viel Arbeit, viele Nerven, etwas Geld, vieles Lesen und halt auch etwas juristisches Verstehen vonnöten, um diesem riesigen Apparat entgegen zu treten. Doch man muss ständig am Ball bleiben, damit der Riese umfällt.
Letztlich ist es ein Politikum, dass eine tragfähige Entscheidung herbeiführen kann, so wie bei der Direktversicherung der kleinen Arbeitnehmer, die ebenfalls zum Schröpfen verleitet und Geld von unten nach oben transferiert.
... „Die Stadt Hürth vollstreckt keinen Zwangseinzug der Rundfunkgebühren mehr – Er ist ihr zu teuer – Ratschläge an Zahlungswiderständler – Das deutsche Volk ist leidensfähig“ ...
Was es dem Russischen ähnlich macht?!
https://www.deutschlandfunk.de/die-russische-seele-und-die-lust-am-leiden-100.html
Wurde Art. 3 GG nicht aber auch ´dafür` geschaffen?
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_3.html
Ja mei: Karl Friedrich v. Weizäcker beschrieb es in seinem Werk „Der bedrohte Frieden“ schon anno 1983:
... „Der typische Deutsche verteidigt sich erst dann, wenn er nichts mehr hat, was sich zu verteidigen lohnt. Wenn er aber aus seinem Schlaf erwacht ist, dann schlägt er in blindem Zorn alles kurz und klein – auch das, was ihm vielleicht noch helfen könnte“!!!
https://www.youtube.com/watch?v=AxHPYJhRsSM