Etwas für GEZ-Geplagte

Die Stadt Hürth vollstreckt keinen Zwangseinzug der Rundfunkgebühren mehr – Er ist ihr zu teuer – Ratschläge an Zahlungswiderständler – Das deutsche Volk ist leidensfähig

Veröffentlicht:
von

Die Stadt Hürth in NRW vollstreckt die Rundfunk-Zwangsgebühr nicht mehr. Erst jetzt wird das durch einen Brief der Stadtverwaltung Hürth vom 31. Januar bekannt. Er ist  an einen Bürger gerichtet, der sich offensichtlich weigert, die Zwangsgebühr zu bezahlen. Das Steuer- und Finanzverwaltungsamtes der Stadt schreibt: „Hiermit teile ich Ihnen mit, dass sich die Zuständigkeit für die Eintreibung der Rundfunkbeiträge geändert hat. Die Stadt Hürth führt keine Vollstreckungsmaßnahmen mehr für den WDR durch – hier liegt die Zuständigkeit seit dem 01.01.2024 beim WDR selbst. Ihr Fall wurde hier somit ausgesetzt und an den WDR zurückgesandt. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen oder bei Fragen direkt an den Westdeutschen Rundfunk. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Esser“. Damit muss der WDR selbst sehen, wie er zu seinem Geld kommt, jedenfalls bei Bürgern in Hürth dann, wenn dort jemand das Zahlen der Gebühr ablehnt, und vorerst   n u r   bei Bürgern in Hürth. Bitte hier weiterlesen

Für die Inhalte der Blogs und Kolumnen sind die jeweiligen Blogger verantwortlich. Die Beiträge der Blogger und Gastautoren geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion oder des Herausgebers wieder.

Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte
unterstützen Sie mit einer Spende unsere
unabhängige Berichterstattung.

Abonnieren Sie jetzt hier unseren Newsletter: Newsletter

Kommentare zum Artikel

Bitte beachten Sie beim Verfassen eines Kommentars die Regeln höflicher Kommunikation.

Gravatar: hugo

Wenn jemand, der an dem Rundfunkgebühreneinzug gefallen findet, diesen verarmten Rundfunkanstalten zusätzlich etwas spenden möchte, kann dies gerne tun.

Gravatar: Voltaire

Impressum rundfunkbeitrag.de (Link: https://www.rundfunkbeitrag.de/impressum/index_ger.html)

"ARD ZDF Deutschland­radio Beitrags­service ist eine öffentlich-rechtliche, NICHT rechtsfähige Gemeinschafts­einrichtung der in der Arbeits­gemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rund­funk­anstalten der Bundes­republik Deutsch­land (ARD) zusammen­geschlossenen Landesrund­funkanstalten, des ZDF und des Deutschland­radio zum Zwecke des Einzugs der Rundfunk­beiträge nach dem Rund­funk­beitrags­staatsvertrag."

Wer an solch eine kriminelle Vereinigung Gelder überweist ist selbst schuld.

Meine Vorschläge, von mir im Übrigen selbst praktiziert, um von den Zwangsgebühren "befreit" zu sein:

a) P-Konto einrichten, wenn das monatliche Einkommen unter der Pfändungsfreigrenze liegt (trifft auf viele Rentner und Mini-Jobber zu; der monatl. Grundbetrag beträgt aktuell ca. 1.400,00 EUR)
b) Erstwohnsitz abmelden, d. h. man ist dann ohne festen Wohnsitz
c) Jegliche Korrespondenz mit dem Rundfunkbeitragsservice einstellen und deren Schreiben in der runden Ablage entsorgen
d) Gerichtsvollzieher nicht in die Wohnung lassen (Art. 13 Abs. 1 GG)
e) Widerstand leisten (Art. 20 Abs. 4 GG)

Zitat aus der Rede von Papst Benedikts XVI. im Deutschen Bundestag am 22. September 2011:
„Nimm das Recht weg - was ist dann ein Staat noch anderes als eine große Räuberbande" (Augustinus von Hippo).

Verträge zu Lasten Dritter abzuschließen geht schon mal gar nicht, zumal es sich bei den Rundfunkanstalten um Firmen handelt (z. B. Bayerischer Rundfunk, Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE 129 523 494) und die Chuzpe besitzt als (Irren)"Anstalt des öffentlichen Rechts" zu firmieren.

Gravatar: Carola

Endlich mal eine Stadt, die sich nicht zum Erfüllungsgehilfen instrumentalisieren läßt, obwohl den Städten bei der "Zwangsvollstreckung" auch Gebühren zufließen, daher werden viele Städte von dieser Praxis Abstand nehmen.

Etwas über 3 Mio. Nichtzahlern bzw. Verweigerern sind m.E. zu wenige, es müssten mehr sein.

So bleibt dem Bürger nur der Selbstschutz. Ich bin auch ein Verweigerer, allerdings habe ich fast 22 Widersprüche, Klagen und Strafanzeigen seit 2015 losgetreten, seit gut zwei Jahren läßt mich der ÖRR endlich zufrieden, ich erhalte jetzt nur noch Bettelbriefe.

Mein Hauptargument war u.a. die Beitreibung von Gebühren, die laut deren Rundfunkbeitragsstaatsvertrag nach drei Jahren verjährt sind (§7 Abs.4).

Außerdem habe ich die zuständige Stadtkasse als Erfüllungsgehilfe ohne Machtbefugnisse ausgewiesen und den jeweiligen Intendanten als Vollstreckungsorgan identifiziert. Ergo müsste dieser persönlich bzw über seine Rechtsabteilung tätig werden.

Und mir egal, was das BVerfG sagt, letztlich ist jede Vollstreckung der Rundfunkbeiträge rechtswidrig, da es einen "behördlichen Eingriff" in die Medienfreiheit darstellt.

Ich weiß, dass viele Bürger für derlei Aktionen nicht zu gewinnen sind, es ist viel Arbeit, viele Nerven, etwas Geld, vieles Lesen und halt auch etwas juristisches Verstehen vonnöten, um diesem riesigen Apparat entgegen zu treten. Doch man muss ständig am Ball bleiben, damit der Riese umfällt.

Letztlich ist es ein Politikum, dass eine tragfähige Entscheidung herbeiführen kann, so wie bei der Direktversicherung der kleinen Arbeitnehmer, die ebenfalls zum Schröpfen verleitet und Geld von unten nach oben transferiert.

Gravatar: Ekkehardt Fritz Beyer

... „Die Stadt Hürth vollstreckt keinen Zwangseinzug der Rundfunkgebühren mehr – Er ist ihr zu teuer – Ratschläge an Zahlungswiderständler – Das deutsche Volk ist leidensfähig“ ...

Was es dem Russischen ähnlich macht?!
https://www.deutschlandfunk.de/die-russische-seele-und-die-lust-am-leiden-100.html

Wurde Art. 3 GG nicht aber auch ´dafür` geschaffen?
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_3.html

Ja mei: Karl Friedrich v. Weizäcker beschrieb es in seinem Werk „Der bedrohte Frieden“ schon anno 1983:

... „Der typische Deutsche verteidigt sich erst dann, wenn er nichts mehr hat, was sich zu verteidigen lohnt. Wenn er aber aus seinem Schlaf erwacht ist, dann schlägt er in blindem Zorn alles kurz und klein – auch das, was ihm vielleicht noch helfen könnte“!!!
https://www.youtube.com/watch?v=AxHPYJhRsSM

Schreiben Sie einen Kommentar


(erforderlich)

Zum Anfang