ESM-Urteil nagt an Ewigkeitsklausel des GG

Das ESM-Urteil muss genau gelesen werden, um wirklich alle Weiterungen zu begreifen. Es geht darin nicht nur um den ESM, sondern um viel Grundsätzlicheres: die Ewigkeitsklausel.

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Einer grundlegenden Lektüre des ESM-Urteils von heute kann nicht vorgegriffen werden. Trotzdem ist es wichtig, schon jetzt den Blick auf eine möglicherweise entscheidende und in der Hektik des Tages bislang übersehende Passage des Urteils zu richten.

Zitat: "Art. 79 Abs. 3 GG gewährleistet nicht den unveränderten Bestand des geltenden Rechts, sondern Strukturen und Verfahren, die den demokratischen Prozess offen halten und dabei auch die haushaltspolitische Gesamtverantwortung des Parlaments sichern."

Die sogenannte "Ewigkeitsklausel" der Grundgesetzes umfasst nach bisheriger Interpretation die Art.1,20,79.3 Darin werden so elementare Dinge wie die bundesstaatliche Ordnung, der Sozialstaat, das Recht auf Wahlen etc. fixiert. Bisher konnten also z.B. die Bundesländer nicht aufgelöst werden, sebst wenn es eine verfassungsändernde Mehrheit dafür gegeben und auch alle Länder zugestimmt hätten. Die Ewigkeitsklausel war der inhaltliche Kernbestand unserer Verfassung.

Den obigen Passus im ESM-Urteil kann man eigentlich nur so lesen, dass dieser Inhalt nicht mehr unbedingt geschützt ist. Es kommt nur noch darauf an, den demokratischen Prozess offen zu halten. Das ist sehr schwammig. Auch z.B. ein zentralistisches Deutschland ohne Bundesländer hätte immer noch einen offenen demokratischen Prozess.

Das ESM-Urteil nagt am Wesenskern unserer Verfassung. Jetzt ist beinahe alles möglich. Aus klaren Regeln und Inhalten wird eine verschwommene Grauzone. Die Büchse der Pandora ist jetzt auch juristisch offen. Es ist schon faszinierend zu beobachten, wie die Dynamik der Euro-Krise Schritt für Schritt die Grundlagen unseres Gemeinwesens aushöhlt. Die BRD, wie wir sie kannten, geht unter. Was danach kommt, weiß niemand. Es wird ein anderes Land sein.

von Dr. Christian Weilmeier

www.weilmeier.de

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: freier wille

Das GG ist eh ein Witz. Tatsächlich dürfte es nicht einmal ein Verfassungsgericht geben da es in diesem Land gar keine Verfassung gibt. Seit genau 22 Jahren ist dieses Land ohne gültige Verfassung! Daher ist auch der Verfassungsschutz überflüssig, der ohnehin nur eine Tarnorganisation der extremen rechten ist...

Gravatar: GJ

Stimme Ihrer Aussage voll zu, dass alle ad hoc Feststellungen zum Urteil nur vorbehaltlich einer nachfolgenden, genaueren Prüfung getroffen werden sollten.

Dies gilt auch für meine ad hoc Interpretation des tatsächlich potentiell extrem brisanten Zitats zu Art. 79 GG Abs. 3.

Nur lese ich die Aussage zugespitzt genau anders herum: Auch wenn alle Gesetze verändert werden dürfen, unterliegt Ziel und Wirksamkeit von Art. 79 (3) der Ewigkeitsklausel und das beinhaltet explizit "sogar" das Haushaltsrecht des Bundestags.

Wachsame, aber angesichts des Urteils eher etwas heitere Grüße,
GJ

Gravatar: CHB

Tja, wie schon Thilo Sarrazin formulierte: "Deutschland schafft sich ab" ...

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