Frauenquote

Veröffentlicht:

Frauenquote
Datum: 10.03.2015, 17:52

Am Freitag, den 6. März 2015, hat der deutsche Bundestag das Gesetz über die Einführung einer Frauenquote von 30% in den Aufsichtsräten führender deutscher Unternehmen beschlossen. Die Abgeordneten haben damit unser Grundgesetz mißachtet und sich selbstherrlich und in feministischer Verblendung über Artikel 3 Absatz 3 hinweggesetzt. Und in der Presse herrscht großer Jubel, man liest kaum eine kritische Stimme, im Bewußtsein unserer Journalisten scheint das Grundgesetz auch nicht mehr gegenwärtig zu sein. Das Quotengesetz zerstört die im genannten Artikel garantierte Chancengleichheit, indem es das darin verbotene Geschlecht als Auswahlkriterium für einen angestrebten Posten nicht nur zuläßt, sondern sogar vorschreibt. Das ist kein Fortschritt, sondern ein Rückfall in die Barbarei. Und das wird erst der Anfang sein. Wenn dieses Gesetz unwidersprochen hingenommen wird, dann werden wir bald nicht nur für die Besetzung der Aufsichtsräte in führenden Unternehmen, sondern für die Besetzung aller leitenden Posten in allen Unternehmen eine Frauenquote haben. Und dabei wird es nicht bleiben: im derzeit herrschenden Genderwahn gibt es ja nicht nur die natürlichen Geschlechter männlich und weiblich, sondern auch noch schwul und lesbisch, trans und bi und was noch alles. Auch die werden ihre Quote fordern und erhalten, der Anfang ist mit der Frauenquote ja gemacht.

Ich nehme das nicht unwidersprochen hin, sondern ich klage dagegen beim Bundesverfassungsgericht. Hier mein Brief ans BVG:

Heiligenberg, den 6. März 2015

Betrifft: Klage gegen Gesetz zur Frauenquote

Sehr geehrte Damen und Herren Verfassungsrichter,

das heute vom Bundestag beschlossene Gesetz, welches die im DAX gelisteten Unternehmen zwingt, 30% ihrer Aufsichtsratsmandate mit Frauen zu besetzen, verstößt gegen unser Grundgesetz. Ich erhebe daher Klage gegen diese Verletzung des Grundgesetzes und fordere, daß Sie es für ungültig erklären.

Begründung:

Das Grundgesetz sagt in Artikel 3, Absatz 3: "Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."

Dieser Absatz bedeutet, daß schon die Frage nach dem Geschlecht eines Bewerbers für einen Posten unzulässig ist. Allein die Eignung des Bewerbers darf für die Vergabe des Postens beachtlich sein.

Das gestern vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Einführung einer Frauenquote zwingt jedoch die betroffenen Unternehmen, bei der Besetzung von Aufsichtsratsposten Frauen zu bevorzugen, auch wenn es besser geeignete männliche Kandidaten geben sollte, bis eine Quote von 30% Frauen erreicht ist. Diese grundgesetzwidrige Bevorzugung von Frauen wegen ihres Geschlechts wird begleitet von einer ebenso grundgesetzwidrigen Benachteiligung eventuell vorhandener besser geeigneter männlicher Kandidaten für den zu besetzenden Aufsichtsrats-posten, auch wegen ihres Geschlechts.

Art. 3 Abs. 3 GG stellt sicher, daß ein zu vergebender Posten an den bestgeeigneten Bewerber vergeben werden kann und muß, ganz unabhängig von den für seine Eignung nicht relevanten Merkmalen Geschlecht, Abstammung, Rasse, Sprache, Heimat, Herkunft, Glauben, religiöse oder politische Anschauungen. Das Gesetz zur Einführung einer Frauenquote zerstört diese vom Grundgesetz gewollte und garantierte Chancengleichheit. Es ist daher als grundgesetzwidrig aufzuheben.

Persönliche Betroffenheit:

Als Aktionär und damit Mitbesitzer der im DAX gelisteten Continental AG verletzt das Gesetz zur Einführung einer Frauenquote von 30% im Aufsichtsrat dieses Unternehmens mein Interesse an einer optimalen Unternehmensführung. Solange die geforderte Frauenquote im Aufsichtsrat nicht erfüllt ist, muß ich damit rechnen, daß nicht der bestgeeignete Bewerber einen zu besetzenden Sitz im Aufsichtsrat erhält, sondern eine weniger gut geeignete Frau, nur weil sie eine Frau ist, und ein besser geeigneter Mann abgelehnt wird, nur weil er ein Mann ist. Daher klage ich gegen dieses grundgesetzwidrige Gesetz auf Aufhebung.

Zur Klarstellung: ich habe nichts, aber auch gar nichts gegen Frauen im Aufsichtsrat oder auch im Vorstand von Unternehmen, solange sie ihre Stelle auf Grund ihrer fachlichen Qualifikation erhalten. Ich ziehe jederzeit eine besser geeignete Frau einem weniger geeigneten Mann vor, aber auch jederzeit einen besser geeigneten Mann einer weniger geeigneten Frau.

Mit freundlichen Grüßen

Elmar Oberdörffer

Sven von Storch

Ihnen hat der Artikel gefallen?
Bitte unterstützen Sie mit einer Spende unsere unabhängige Berichterstattung.

PayPal

Für die Inhalte der Blogs und Kolumnen sind die jeweiligen Blogger verantwortlich. Die Beiträge der Blogger und Gastautoren geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion oder des Herausgebers wieder.

Add new comment

CAPTCHA
Enter the characters shown in the image.
This question is for testing whether or not you are a human visitor and to prevent automated spam submissions.