Ein peinlicher Durchbruch

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Eine deutsche Familie hat in den USA politisches Asyl erhalten, Grund ist der „German Schulzwang“. Die Aufregung ist groß, Jubel bei den gehetzten deutschen Homeschoolern, die hoffen, nach Deutschland zurückkehren oder sich das Exil ersparen zu können. Großes Erstaunen bei allen anderen.

Meine Gefühle sind zwiespältig. Natürlich ist es gut, dass diese Entscheidung eines US-Richters der „berechtigten Angst vor weiterer Verfolgung durch die Behörden“ Rechnung trägt. Das Asyl macht deutlich, wie unverhältnismäßig und monströs der 1938 unter Hitler eingeführte deutsche Schulzwang in einem Staat wirkt, der von Religionsflüchtlingen auf der Suche nach Freiheit gegründet worden ist. In keiner anderen westlichen Demokratie wird das Engagement von Eltern für die Bildung ihrer Kinder mit Gefängnis oder – schlimmer! - Entzug des Sorgerechts verfolgt.

Aber in die Freude über diesen Durchbruch, der hoffentlich zu einer baldigen Liberalisierung der deutschen Rechtssprechung führen und freies Lernen als einen Weg unter vielen etablieren wird, mischen sich Scham und Trauer.

Ist es nicht peinlich und traurig, dass die USA 60 Jahre nach der Demokratisierung Nachkriegsdeutschlands einer deutschen Familie Schutz vor dem deutschen Staat gewähren muss? Schon die 2008 ausgesprochene Rüge des UN- Menschenrechtsbeauftragten Munoz in seinem Bericht über das deutsche Bildungswesen, Deutschland dürfe Homeschooling nicht weiter diskriminieren, war ein Schlag ins Gesicht gewesen. Als südafrikanische Homeschooler (hier wurde Homeschooling unter Nelson Mandela nach langer Verfolgung wieder zulässig) verfolgten deutschen Freilernern 2006 eine eigene Homepage widmeten, hatte sich das ebenfalls traurig angefühlt.

Wo sind wir denn? Ich sehne den Tag herbei, wo ich mich im Ausland  nicht mehr als Kuriosität vorgestellt werde („Imagine, Germans are not allowed to homeschool!“ -  „I thought they were a democracy now?!“) Vielleicht kommt dieser Durchbruch erst, wenn die Richterstühle von jüngeren Juristen besetzt sind, die mindestens ein Auslandssemester Erfahrung haben – aber vielleicht bewegt sich jetzt endlich auch mal die Politik.

Das hängt vor allem von uns Eltern ab. Bitte verstehen Sie eines, liebe Eltern von Schulkindern: Auch wenn Freilernen für Sie persönlich überhaupt nicht in Frage kommt, ist es wichtig, dass es eine legale Option ist. Denn solange Schulzwang herrscht, wird die Schule sich nicht grundlegend (und vor allem: nicht schnell genug!) ändern, das haben Staatsmonopole nun mal so an sich. Stellen Sie sich vor, es wäre verboten, zu Hause zu kochen, Kinder  müssten dreimal täglich in einer staatlichen Kantine erscheinen. Mit geistiger Nahrung ist es genauso. Das bedeutet nicht das Aus für Kantinen und eine Vielzahl privater Gaststätten in jeder Geschmacksrichtung. Aber die Freiheit, zu Hause zu essen, liefert den Maßstab, an dem sich die öffentlichen Angebote messen lassen müssen. Tun Sie Ihre Meinung kund (www.bildunginfreiheit.de ); informieren Sie sich und helfen Sie mit, deutschen Kindern die gleichen Rechte zu verschaffen wie den Kindern in den Demokratien weltweit.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Freigeist

@Berechtigter
Hallo,
die Folgegenerationen müssen erst mal Arbeit haben. Bei hoher Arbeitslosigkeit kollabiert das von Ihnen favorisierte System sehr schnell.
Deutschland ist mit 231 Einwohner je Quadratkilometer hoffnungslos überbevölkert, denn wir sind bettelarm in Bezug auf Rohstoffe.
Sie werden noch erleben, dass verschiedene rohstoffreiche Länder ihre Rohstoffe nur noch verarbeitet aus dem Lande lassen. Ansätze dazu sind schon sichtbar. In diesem Falle droht dem überbevölkerten Deutschland ziemlich Übles.
Grüße
Freigeist

Gravatar: Berichtiger

@Freigeist
Haben Sie schon mal was von einem generativen Beitrag in der Rentenversicherung, von horizontaler Steuergerechtigkeit und den dazu ergangenen Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes usw. usw. gehört? Wenn nicht, sollten Sie vor Abgabe Ihrer Kommentare das unbedingt nachholen. Pro Kind sind etwa 100.000 Euro aufzubringen, die bezahlt nicht der Staat, sondern die Familie, die das Kind großzieht. Ohne Nachkommen funktioniert kein Gemeinwesen mehr, und sollten sie selbst Leistungen aus umlagefinanzierten Systemen beziehen, wäre sie ohne Folgegeneration nicht finanzierbar.

Diese Familie nimmt dem Staat sogar noch die Kosten der Beschulung ab, also ist die erbrachte Leistung noch höher als die ca. 80.000 (Ifo-Institut) oder die oft deutlich höher veranschlagten Kosten aus anderen Quellen. Zwei Kinder großgezogen ist vergleichbar dem Wert eines Einfamilienhauses. Sie sollten bei Ihrer Diskussion nicht immer als Basis die nicht für die Mehrheit repräsentative Unterschicht wählen.

Gravatar: Klaus

Peinlich finde ich hier vor allem, dass sich Leute, die ihren Kindern eine freie Wahl der Lebensführung verwehren, ihnen den Zugang zur offenen Gesellschaft und zur freien Wahl der Freunde verwehren, als "verfolgt" darstellen.
Der Staat tut hier das Richtige, indem er nämlich für die Rechte der Kinder auf freie Entfaltung und Entwicklung eintritt, die ihnen ihre religiös Fundamentalisten Eltern verwehren.

Gravatar: Freigeist

Hallo,
das Böse gibt es real nicht, allenfalls als Einbildung. Gegen solche Einbildungen gibt es Psychologen oder Tabletten.
Zur Problemfamilie: Seien wir froh, dass die Familie nun im Land der großen Freiheiten ist, in USA.
Mal sehen, wann sie wieder zurückkommen, des Kindergeldes wegen. Damit wäre dann zu prüfen, ob sich sich die große Kinderzahl nur leisten können, indem sie anderen finanziell auf der Tasche liegen. Wer sich Kinder nicht leisten kann, sollte keine haben. Ich bestelle auch nicht einen Jumbo - kann ich mir nicht leisten.
Grüße
Freigeist

Gravatar: Frank Martin

Die Unterscheidung zwischen einer zwar verfassungsmäßigen, deontologisch aber unmöglichen Schulpflicht und die Durchsetzung von Schulzwang ist nötig, um der Argumentation Frau Neubronners zu folgen.

In einer Verfassung kann allerlei Wunschdenken verankert werden, sieht man von rechtspositivistischen Illusionen ab, so können allein hierdurch aber weder Recht noch Tatsachen geschaffen werden. Mit der WRV unter dem Arm allein konnte auch kein Kind in eine Schule gezwungen werden. Erst die im Reichsschulpflichtgesetz verfügten Strafbestimmungen gaben der Freiheitsberaubung gegen Kinder ein gesetzliches Mäntelchen zu ihrer Durchsetzung.

Gravatar: Franz

Nicht, dass es an der Diskussion etwas ändern würde, aber die Behauptung, dass Hitler 1938 den Schulzwang eingeführt habe, ist falsch. Die "Schulpflicht" war bereits Teil der Weimarer Verfassung. Da Schulpflicht nicht gleichbedeutend ist mit Bildungspflicht, wäre Heimunterricht also schon in der Weimarer Republik gegen das Gesetz gewesen.
Richtig ist zwar, dass 1938 das so genannte Reichsschulpflichtgesetz eingeführt wurde. Doch streng genommen war es nur eine Konkretisierung des bis dahin bestehenden Rechts (das jetzt mal völlig ohne moralische Einordnung).

Gravatar: Falk Lender

Liebe Frau Neubronner!!

Ich weiß nicht,ob Sie eine Person sind mit der man sachlich diskutieren kann.Ich will es trotzdem versuchen.Im Prinzip habe ich nichts gegen die Idee des Home-Schoolings,schon aus dem Grund,da ich selbst 3 Jahre dem Mobbing meiner Mitschüler ausgesetzt war,und bis heute(15 Jahre später!!)immer noch psychisch an den Folgen leide.Der größte Horror an den Schulen ist(für die,die es einfach nicht können) der SPORTUNTERRICHT!!!!!Trotzdem muß man zwei Dinge trennen:Das Wohl der Kinder oder der Egoismus der Eltern.Religiöse Gründe sind für mich kein Grund,Kinder der Schule und vom Leben fernzuhalten.Die Kinder sollen,wenn sie alt genug sind,selbst über ihr Weltbild entscheiden dürfen.Doch genau dies wollen jene Eltern verhindern.Sie zwingen Ihren Kindern ihre verkrustete Weltanschauung auf,ohne ein einziges mal zu fragen,was die Kinder eigentlich wollen.Dies ist krankhafter religiöser Fundamentalismus.Was werden diese Kinder von ihren Eltern lernen?Kreationismus?Bibelkunde?Sonst nichts?Haben nicht die Kinder das Recht auf ein breites Angebot an Weltanschauungen,um sich als Erwachsene selbst Gedanken zu machen?Nein.So geht es nicht! Das Recht der Eltern darf nicht über dem Wohl und der Zukunft des Kindes stehen.Was ist zB. schlimm am Sexualkundeunterricht?Eine der besten Errungenschaften der jetzigen Zeit,Kinder in der Schule aufzuklären.Zu meiner Zeit wurden die Lehrer in der 8.!!Klasse noch rot,wenn man nur ein paar harmlose Fragen stellte.Und als kleine Kinder erzählten uns unsere Omas die lächerlichen Klapperstorchgeschichten.Soll dies alles wieder zurückkehren?
Was andere EU-Staaten angeht,so gibt es dort Grundlehrpläne,an denen sich Eltern oder Hauslehrer zu halten haben,und die Kinder müssen ab und zu eine Prüfung an einer staatlichen Schule ablegen.
Wer werden denn die ersten sein,die ihre Kinder von den Schulen nehmen würden?Religiöse und rechtsradikale Fanatiker.Wie werden rechtsradikale Eltern ihren Kindern Hitler und die Nazizeit erklären???
Zeugen Jehovas und radikale Evangelikale werden jubeln.Doch gerade Kindern aus solchen Familien ist es oft durch die Schule gelungen,Freunde zu finden,das Leben kennenzulernen und die Kraft zu finden aus diesen Familien auszusteigen.
Im übrigen finde ich das Deutschland es nicht nötig hat,sich von US-Richtern die Demokratie erklären zu lassen.Einem Land,was nach wie vor an der Todesstrafe festhält,immer noch Menschenrechte verletzt und als selbsternannte Weltpolizei sich erdreistet,Kriege "im Namen der Freiheit"auf der ganzen Welt zu entfesseln.So unterwürfig brauchen wir wahrhaftig nicht zu sein.Liebe Frau Neubronner,denken Sie einmal darüber nach.

Gravatar: Noah

@insider
Nachtrag:
Kennen Sie auch die Bedeutung Ihres zweiten Pseudonyms unter dem Sie vor kurzem gepostet haben, Tizian?
Würde mich nicht wundern, wenn zu den 2 noch der eine oder andere weitere gehört. Sie dürfen jetzt mal grübeln, wie Sie sich verraten haben.

Gravatar: insider

@ Menschenskind

Danke fürs Kompliment, Insider wird sich dann auch zukünftig bemühen.

@ Freigeist

Vielleicht ist es die Freiheit und zwar hier der Vorrang der Freiheit als staatlich sowie völkerrechtlich garantiertes Grundrecht, in das nur ausnahmsweise eingegriffen werden soll. Und die Inspruchnahme eines Freiheitsgrundrechtes ist garantiert und wird nicht gnädig gewährt, jedenfalls nicht in einem System, in dem es in Art. 20.2 GG heißt, alle Macht geht vom Volke aus. Da müssen die Sachwalter sich anstrengen, denn sie haben nicht zu herrschen, sondern nur die ihnen übertragenen Dienstgeschäfte zu erfüllen, davon ist dieses Deutschland aber noch unendlich entfernt, weil sich so wenige für die Modalitäten der Sachwalterverträge interessieren. Diese Verträge mit den Sachwaltern sind zuvörderst das Grundgesetz und dann die einzelnen Beamtengesetze, sowie das Richterdienstgesetz. Hier schon haben die Sachwalter allesamt große Probleme mit dem Erkennen, dass sie eben nicht Herrscher sind, weder der Gesetzgeber noch die Regierung als oberstes Exekutivorgan noch die übrige vollziehende Gewalt, geschweige denn die Richter bis hin zum BverfG.

Gravatar: Freigeist

Hallo,
wenn Eltern mit dem, was in der Schule gelehrt wird, nicht einverstanden sind, können Sie doch privat das nochholen, was sie als notwendig erachten. Wo ist das Problem?
Grüße
Freigeist

Gravatar: Noah

Wenn Sie den vollen Durchblick haben ist ja alles OK, Mr. Zitiergebot!
"Selbstzerstörungsprozesse", wie amüsant.

Gravatar: Noah

@insider
Sie haben schon wieder Ihre Tabletten vergessen und Ihre ständigen Wiederholungen langweilen inzwischen erheblich!

Gravatar: insider

Hier wird ein Erfolg der besonderen Art verkündet, denn man muss es sich auf der Zunge zergehen lassen, aus der Bundesrepublik Deutschland heraus, die in der ganzen weiten Welt pausenlos verkündet, das gelobte Land mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung auf dem Boden des Grundgesetzes zu sein, müssen Menschen in den USA, dem NATO-Verbündeten Deutschland, politisches Asyl "erbetteln", weil ihnen die im Grundgesetz garantierten Freiheitsgrundrechte systematisch abgesprochen worden sind, anderen, die auf den Inhalt und die Wirkweise des Grundgesetzes in Deutschland bis heute vertrauen, diese Freiheitsgrundrechte ebenfalls systematisch mit Wissen und Wollen nicht gewährt werden.

Die Bildung ist der Schlüssel für ein wie auch immer geartetes Staatsgebilde. Die Bundesrepublik Deutschland ist bis heute geprägt von den Machenschaften des Dritten Reiches aber auch was die seit 20 Jahren nicht mehr existierenden DDR anbelangt, auch von dessen machtbeflissenen Gedankengutes. Die Machthaber des Dritten Reiches trugen sich mit dem Willen, auch das Gedankengut jedes einzelnen Menschen auf deutschem Boden beeinflussen und beherrschen zu wollen. Mit dem Zusammenbruch im Mai 1945 ist vieles zusammengebrochen, da aber in der Mehrzahl Täter das Ende des 2. Weltkrieges überdauert haben, ist heute festzustellen, dass der "braune Geist" bis heute systembeherrschend fungiert.

Das Grundgesetz der BRD bietet im Grunde alle Möglichkeiten, dass sich das deutsche Volk in freier Selbstbestimmung von seinen ihm nicht genehmen Sachwalter jederzeit trennt, doch das Volk tut es nicht. Das Volk kennt nicht einmal den Inhalt und die Wirkweise des eigenen Grundgesetzes, der ranghöchsten Rechtsnorm der BRD, der sich alle, auch die drei Staatsgewalten bedingungslos unterzuordnen haben, seit 60 Jahren.

Da ist die Bildung bzw. das System nicht schuldlos dran. Wissen ist Macht, nichts wissen, macht nichts. Die Eliten in Deutschland haben Angst, es könnte für sie eines Tages nicht mehr reichen, die Schulden, die sich das deutsche Volk aufbürden lässt, sind so was von gigantisch, da kann man nur plündern, um nicht in den Bankrott zu segeln. Plündern kann man aber nur mit Gewalt und diese Gewalt muss von der Mehrheit der Bevölkerung anerkannt werden, es braucht den Rückhalt in der Bevölkerung. Sehr gut gebildete Menschen kommen da eventuell auf ganz andere Gedanken, sie lesen im GG, dass sie Freiheitsgrundrechte haben, sie lesen dort auch, dass sich die drei Sachwalter strickt ohne wenn und aber dem Grundgesetz zu unterwerfen haben. Gut gebildete Menschen brauchen weniger Berater, z.B. Steuerberater oder Anwälte, sie können ihre Geschicke selbst in die Hand nehmen, sie merken, dass sie rund um die Uhr wegen ihres Eigentums, ihres vermeintlichen Vermögens und ihres Könnens von korrupten Staatsdienern verfolgt werden und begehren dagegen mit den richtigen Mitteln, nämlich den Waffen des Grundgesetzes dagegen auf.

Das alles wissen die Regierenden und ihr systematisch gegen das Grundgesetz arbeitender Verwaltungsapparat einschließlich der Gerichte. Da ist der Schulzwang nur die Spitze des Eisberges.

Aber selbst als die Bürgerinitiative für Verfassungsschutz im November 2009 mit ihrem Schulgesetzreport an die Öffentlichkeit ging und nachwies, dass alle Schulgesetze der 16 deutschen Bundesländer schon allein an der zwingenden Gültigkeitsvorschrift des Artikel 19 Abs. 1 GG gescheitert sind, hat das niemanden aus dem Kreis der Millionen Betroffenen Eltern interessiert. Selbst überdurchschnittlich intelligente Eltern haben scheinbar wenig Interesse, sich mit der Funktionsweise des Grundgesetzes soweit auseinanderzusetzen, dass sie mehr wissen, als dass der Schulzwang sich nicht aus dem Grundgesetz, sondern aus den Verfassungen der Länder ableitet und aus der Zeit des Dritten Reiches in Deutschland stammt.

Gravatar: Menschenskind

Der Asylantrag ist auch ein politischer Schachzug, um Aufmerksamkeit zu erreichen. Bravo!

Außerdem gefällt mir die Idee, daß die BRD ein Etablissement ist. Horatio Nelson, schauen Sie mal nach, was sich hinter diesem Begriff verbirgt!

Gravatar: Freigeist

Hallo,
ich würde gerne die tägliche Zeiteinteilung der Leute sehen, die großkotzig behaupten, ihre Kinder selbst unterrichten zu können. Arbeiten und Kinder unterrichten, wie soll dies zeitlich erfolgen?
Grüße
Freigeist

Gravatar: Helmut Samjeske

@Dagmar Neubrunner: „Das Asyl macht deutlich, wie unverhältnismäßig und monströs der 1938 unter Hitler eingeführte deutsche Schulzwang in einem Staat wirkt, der von Religionsflüchtlingen auf der Suche nach Freiheit gegründet worden ist.“

Ich wußte gar nicht, daß Adolf Hitler nach dem 23.05.1949 etwas einführen durfte. Im GG steht doch: Art. 123 Abs. 1 Satz 1: „1) Recht aus der Zeit vor dem Zusammentritt des Bundestages gilt fort, soweit es dem Grundgesetze nicht widerspricht.“ Art. 102 GG bestimmt: "Die Todesstrafe ist abgeschafft" Art. 102 GG verdeutlicht die Stringenz der "Muß"-vorschriften. Widerspricht das Verhalten der BRD nicht z. B. Art. 7 GG mit dem der Staat lediglich die Aufsicht im Schulwesen führen darf? Aus Artikel 7 GG verbietet sich eine staatlich verordnete „Schulpflicht“. Soweit der „Sachwalter“ in Grundrechte, z. B. Art. 6; 2.1; 7 GG einzugreifen beabsichtigt, muß er den Bürger, auch im Schulgesetz, darauf hinweisen; so das elementar die Freiheit unterstützende, jedoch nicht beachtete „Zitiergebot“ des Art. 19 Abs. 1 GG. Die Schulgesetze beachten dieses Zitiergebot regelmäßig nicht und sind deshalb nichtig, so daß eine sanktionierende Rechtsfolge aus der hier notwendigen Ermächtigungsgrundlage gegen die „Homeschooler“ gar nicht möglich ist. Die „Sachwalter“ – Deutsche Beamte, vollzogen das Unrecht trotzdem – deshalb ein Dankeschön an den US-Richter und die USA. Es werden noch viel mehr Leistungsträger kommen.
Allerdings ist das Verhalten der Asylanten genau diejenige Folge die Adolf Hitler auch auslöste. Flucht aus Deutschland. Noch kann man fliehen. Die „Homeschooler“ ahnen offenbar, wo Deutschland steht, wohin es treibt. Das GG ist ein Alibi und wird als Schauspiel inszeniert.

Die Anmahnung der Beachtung des Zitiergebotes durch die Finanzverwaltung (UStG; EStG, AO etc.) beantwortet der Vorsteher eines Finanzamtes mit den Worten: „Adressat des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG ist natürlich nicht die Verwaltung, sondern der Gesetzgeber“. Im Beamtenstatusgesetz steht:
§ 33 Abs. 1: „Beamte müssen sich durch ihr gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten.“
§ 38 Abs. 1 Satz 2: „Der Diensteid hat eine Verpflichtung auf das Grundgesetz zu enthalten.“
Daraus ergibt sich die Pflicht der Beamten zur Remonstration, wenn Handlungen gegen das Grundgesetz von Seiten der Amtsträger drohen. Diese Pflichten ignoriert der Vorsteher eines Finanzamtes, trotz umfangreichen Hinweises – er verlangt damit den Bruch des Grundgesetzes. Auch das wurde aus der Zeit vor dem 23.05.1949 übernommen.

Gravatar: Frank Martin

@Ilamaz:
Auf die Ausübung des von Ihnen vorgebrachten Grundrechts könnten die Kinder sicher auch verzichten. Dann wäre auch ein Asylantrag unbegründet. Peinlich für einen Staat, wenn er so wenig Vertrauen in die Qualität seiner Bildungseinrichtungen hat, daß er ihre Nutzung zu erzwingen sucht.

Gravatar: Horatio Nelson

Hear! Hear! Herzlichen Dank und Glückwunsch zu diesem hervorragenden Artikel. Doch befürchte ich, daß der breite Umfang Ihres geistigen Vermögens, den intellektuellen politisch-korrekten Horizont des Etablissements der BRD viel zu weit übersteigt.
Grüße
Horatio Nelson

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