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Die Kinder der Familie Wunderlich (s. Kommentar unten) sind nach drei Wochen in Fremdbetreuung wieder bei ihren Eltern. Dies ist heute am Familiengericht Darmstadt in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen worden. Freilich werden sie künftig eine öffentliche Schule besuchen müssen, um den Eltern nicht wieder weggenommen zu werden.

Das Jugendamt wollte auf Zeit spielen und hatte vor Gericht einen Beschluß angestrebt, die Kinder mindestens ein halbes Jahr von ihren Eltern fernzuhalten. Danach hätte es, wie dies regelmäßig in vergleichbaren Fällen geschieht, argumentieren können, daß eine Rückkehr der Kinder in die Familie dem Kindeswohl zuwiderliefe, weil sie sich inzwischen in der Fremdbetreuung eingewöhnt und sozial integriert hätten. Diesem Ansinnen ist das Gericht nicht gefolgt.

Beitrag erschien zuerst auf: derblauebrief.net

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Gravatar: Yussuf K.

Jugendämter organisieren den Nachschub für die florierende Sozialindustrie. Durch kaputt gespielte Kinder können sich Pflegeheime, Gutachter, Verfahrensbeistände, Umgangspfleger, Psychologen und Gutachter ein sattes Auskommen und stetig Arbeit garantieren. So die Kinder noch kleiner sind, werden die Eltern entkindert und müssen auch noch diese Kosten tragen. Jugendämter üben da wie Familiengerichte eine für den Arbeitsmarkt wichtige Aufgabe als "Jobmotor" in den einzelnen Regionen aus.

Normalerweise ist es deshalb äußerst ungewöhnlich, dass ein Familiengericht die Beute der Sozialindustrie fast kampflos herausrückt. Das hat einen anderen Grund: Ab einem gewissen Alter haben diese Institutionen keine Macht und Kontrolle mehr über diese misshandelten Kinder. Wenn die z.B. ständig aus den Fängen dieser Sozialindustrie entweichen, keine psychologische Belatscherung mehr über sich ergehen lassen und z.B. kriminell werden, dann entstehen dem Staat eher enorme Kosten, die er auf die entkinderten Eltern nicht mehr umlegen kann und selbst tragen muss. Aus diesem Grund besteht ab diesem "Breakpoint" kein "öffentliches Interesse" mehr an der sonst hochgradig ausbeutungsfähigen Goldader "Kind". Mit diesen staatlich verursachten Problemen lässt man die Eltern deshalb dann alleine. Familiengerichte reagieren nur auf Antrag, Jugendämter haben nur beratende Funktion, die Politik ist nicht zuständig, also rennt man dann als kindeswohlinteressierter Elternteil dann endlos im Kreise.

Jugendämter gehören unter massive öffentliche Kontrolle. Die Macht der Familiengerichte ist zu drosseln und die persönliche Haftung der Familienrichter für die am/dem Kind durch deren Wirken entstandenen Schäden ist gesetzlich zu verankern. Verfahrensbeistände können bedenkenlos abgeschafft werden. Für in diesem Zusammenhang ggf. zu erstellende Gutachten sind Mindesqualifikationen der Ersteller und generell wissenschaftliche verbindliche Standards festzulegen. Auch Gutachter müssen für die von ihnen verursachten Schäden durch Falsch-/Fehlbeurteilungen persönlich haften.

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