Ehe als Sakrament

In der Debatte um die Zulassung wiederverheirateter Geschiedener zur Kommunion erlebe ich immer wieder einen unbewussten, grob vereinfachten Ehebegriff, an dem vermutlich eine gewisse Leibfeindlichkeit in traditionsbehafteten, katholischen Kreisen nicht ganz unschuldig ist.

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Die sakramentale Ehe zwischen Mann und Frau ist das Abbild der Beziehung zwischen Jesus und seiner Kirche. Sie ist so lange gültig, bis einer der Partner stirbt. Bei der kirchlichen Trauung vertrauen die Eheleute auf Gottes Segen und darauf, dass Gott sie beide stark macht, die Krisen auszuhalten, vor denen keine Ehe gefeit ist.

Es sind die Eheleute, die sich dieses Sakrament spenden, nicht der Priester oder Diakon

Drei Bedingungen machen die Ehe zum Sakrament.

1) Mann und Frau versprechen sich bei der kirchlichen Trauung die Treue bis zum Tod des Partners und versichern vor kirchlichen Zeugen, dass sie dieses Versprechen freiwillig und ohne Zwänge abgeben. In der Regel ist dieser Zeuge ein Priester oder Diakon, der hier die Kirche als Gemeinschaft der Gläubigen vertritt.

2) Zur sakramentalen Ehe gehört die sexuelle Vereinigung von Mann und Frau. Geschlechtsunreife, Impotente und Homosexuelle können daher keine solche Ehe eingehen.

3) Zur sakramentalen Ehe gehört der Wille, sich dem Zeugen von Kindern nicht zu verweigern. Kinder sind Geschenke Gottes. Es gibt daher kein Grundrecht auf ein Kind.

Vielen, die sich trauen lassen, scheint dies nicht in voller Tragweite bewusst zu sein. Hier muss die Katholische Kirche in ihrer Ehepastoral unbedingt nachbessern.

Liegt ein Konsensmangel bei der christlichen Trauung vor, verhindert dieser das Zustandekommen einer sakramental gültigen Ehe.

Das katholische Eherecht unterscheidet:

Erkenntnismangel

  • Fehlendes Mindestwissen über die Ehe
  • Irrtum über die Person
  • Irrtum über eine Eigenschaft des Partners
  • Täuschung

Willensmangel

  • Vorbehalt gegen die Ehe als solche (Totalsimulation)
  • Vorbehalt gegen die Unauflöslichkeit der Ehe
  • Vorbehalt gegen die eheliche Treue
  • Vorbehalt gegen die Elternschaft
  • Vorbehalt gegen das Gattenwohl
  • Willensbestimmender Irrtum über eine Wesenseigenschaft der Ehe

Bedingung

  • Furcht oder Zwang
  • Fehlender Vernunftgebrauch
  • Mangelndes Urteilsvermögen
  • Unfähigkeit zur Eheführung
  • Psychischer Mangel

In der Debatte um die Zulassung wiederverheirateter Geschiedener zur Kommunion erlebe ich immer wieder mal einen unbewussten, grob vereinfachten Ehebegriff, an dem vermutlich eine gewisse Leibfeindlichkeit in traditionsbehafteten, katholischen Kreisen nicht ganz unschuldig ist:

Ehe ist, wenn der richtige Penis in der richtigen Scheide steckt. Ist eines davon falsch, ist es Ehebruch. Was als richtig gilt, wird festgelegt durch das Treueversprechen bei der kirchlichen Trauung. Dass dieses Versprechen mehr umfasst als sexuelle Treue, bleibt hierbei außen vor. Vertrauen dem andern schenken und selbst vom anderen annehmen, gemeinsam miteinander Zukunft zu gestalten, die Anforderungen des Lebens wagen und die auftretenden Klippen umschiffen, sind dabei nicht im Blick.

Nach dieser vereinfachten Logik ist jeder sexuelle Kontakt außerhalb dieses Musters ein erneuter Ehebruch, obwohl eine vollkommen zerrüttete Ehe wie ein in tausend Splitter zerborstenes Glas gar nicht erneut gebrochen werden kann. Hier wird Ehe nicht mehr als leiblich-geistiges Ganzes, sondern als eine in einen rein äußerlichen Rahmen eingebettete Ansammlung von Geschlechtsverkehr gesehen.

Wenn zum Beispiel jemand fremd geht, aber seinen sexuellen Fehltritt aufrichtig bereut und Erlösung durch das Bußsakrament erfährt, kann er unbeanstandet wieder zur Kommunion gehen. Nicht zur Kommunion gehen kann aus diesem vereinfachten Blickwinkel heraus der wiederverheiratete Geschiedene, weil er nach diesem Denkmuster als eine Art Dauerfremdgeher eingestuft wird, der in ständiger Sünde lebt, selbst dann, wenn er in fester Treue zu einem neuen Partner hält.

Sicher hat eine sexuelle Vereinigung in einem neuen Verhältnis nicht den sakramentalen Segen der zerbrochenen Ehe, weshalb auch keine weitere sakramentale Ehe möglich ist, solange einer der Teilhaber an diesem Sakrament noch lebt, aber daraus jedoch zu schließen, dass die Unauflöslichkeit der sakramentalen Ehe selbst damit in Frage gestellt wird, wenn wiederverheiratete Geschiedene nach gründlicher geistlicher Prüfung zum Bußsakrament und zur Kommunion zugelassen werden, wirkt auf mich derzeit nicht logisch schlüssig begründet. Einen Verrat an der Unauflöslichkeit der sakramentalen Ehe kann ich bis jetzt nicht erkennen.

Vgl. auch http://winfried.schley.over-blog.net/article-bis-der-tod-euch-scheidet-120554336.html

Zuerst erschienen auf winfried.schley.over-blog.net

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Freigeist

@Horst
Sie können glauben was Sie wollen. Nur, wenn Sie Ihren Gottes-Wahn auf die Gesellschaft übertragen/verführen und mittels Gesetzen die gesellschaftliche Entwicklung blockieren ist es aus mit meiner Toleranz. Siehe assistierten Suizid. Sie können mehr Freiheit nicht ertragen, wie es scheint.

Gravatar: aLuckyGuy

Es ist doch immer wieder das Gleiche. Immer wieder wird versucht die christlichen Religionsdoktrin als eine Art Begründer aller Menschenrechte und Inbegriff aller moralischen Werte zu inszenieren. Dabei ist eigentlich das Gegenteil der Fall. Alles aber auch alles was den freiheitlich, demokratischen Rechtsstaat ausmacht, wurde nicht mit sondern gegen die Kirchen erkämpft. Ginge es nach dem Willen der Kirchen hätten Frauen immer noch kein Wahlrecht, würden Homosexuelle immer noch auf Scheiterhaufen verbrannt werden und mit der Freiheit der Wissenschaften auf Hochschulen und Universitäten wäre es ebenfalls nicht allzuweit her.

Die Ehe ausschließlich an der Fortpflanzung festzumachen ist nicht nur rückschrittlich mittelalterlich, sondern in höchsten Maße unmenschlich. Und vor allen, es entbehrt jegliche logische Begründung. In Anbetracht von mitlerweilen mehr als 7 Milliarden Menschen auf der Erde, dürfte die Devise "seid fruchtbar und mehret euch" alles andere als zukunftsweisend sein. Die tägliche Realität zeigt eher, dass das Gegenteil der Fall ist.

Gravatar: Horst

Ich liebe meinen Gott, Jesus Christus den Herrn meiner Katholischen Kirche. Jeder ist frei an einen Gott zu glauben. Ich jedenfalls, möchte mit niemandem tauschen, ob gläubig oder ungläubig.
@Freigeist
Sie wahrscheinlich auch nicht.

Gravatar: nuntius

Und Ihre Kommentare, Herr Datko und lieber "Freigeist", sind das Extrakt des Denkens, das des Abendlandes Untergang ist. Man könnte sagen, Sie stehen in der Kontinuität der Linken seit 1789. Der Unterschied zu denjenigen, die Sie selbst als linke Zerstörer des Gesellschaftsgebäudes empfinden, ist letztlich gering: Jene bedienen sich der Sprengung, Sie entfernen Stein für Stein.

Sie sollten zumindest den Anstand haben, Ihre unqualifizierten Meinungen für sich zu behalten, anstatt andere zu beleidigen. Anstand allerdings ist bekanntlich eine rechte Tugend...

Gravatar: Freigeist

Ihre Gottheit ist ein zahnloser Tiger. Wenn man mal schaut, wie es in den Ehen so aussieht, dann kann man von keinerlei Einfluss einer Gottheit sprechen. Ihre Sakramente sind eine freche Erfindung zur Verwirrung von einfachen Menschen.

Gravatar: Joachim Datko

Vorab: Es gibt keinen Gott, es gibt keine Götter!

Es macht keinen Sinn, den Priestern nachzulaufen. Ohne Kirchensteuerkirche lebt es sich angenehmer und billiger.

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