Dürfen homosexuelle Paare bald adoptieren?

Es ist schon fatal, welch einseitige Schlussfolgerungen in der Politik zu alltäglich Beobachtbarem gezogen werden. So will Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) homosexuellen Paaren die Adoption von Kindern mit folgender Begründung ermöglichen:

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„Wir müssen die Lebenswirklichkeit anerkennen“, so laut einer epd-Meldung im Interview gegenüber dem Deutschlandfunk. Ergänzt wird die Handlungs-Absicht mit dem Hinweis, dass schon jetzt knapp 20.000 Kinder bei homosexuellen Paaren leben und dem müsse der Gesetzgeber Rechnung tragen.

 

Nun, welche Unfähigkeit käme zum Ausdruck, wenn politische Entscheidungen jenseits der Lebenswirklichkeit getroffen würden. Aber wieso wird hier etwas Beobachtbares als Beleg dafür genommen, dieser Richtung zu entsprechen und ihr eine gesetzliche Basis zu verschaffen, während in anderen Fällen das Gegenteil deutlich wird. Mit der von der Bundesjustizministerin eingebrachten Begründung könnten auch alle Stopp-Schilder und Ampeln entfernt werden, weil in diesen Tagen per Untersuchungsergebnis der Öffentlichkeit präsentiert wurde, dass eine große und ständig wachsende Zahl von Bundesbürgen diese Verkehrssignale ignorieren. Und in unserem Land gab oder gibt es immer noch einen großen Trend, Gelder auf ‚Schwarzen Konten’ zu deponieren. Hier wäre dann die logische Konsequenz im Sinne der Ministerin, diese Transaktionen möglichst bald zu legalisieren. Denn auch in der Steuergesetzgebung sollte doch nicht die Lebenswirklichkeit ausgeblendet werden.

 

Verlassen wir den Raum von Schein-Logik und politischem Opportunismus. Politik hat nicht den Auftrag, dass für legal zu erklären, was einzelne Personengruppen unbedingt wollen oder viele Menschen tun, sondern ihr Handeln daran auszurichten, was gut im Sinne eines sittlichen Anspruchs und förderlich für das Gemeinwohl ist. Und dafür liefert unsere Verfassung reichlich Anhaltspunkte. Stattdessen entscheidet sich die Politik in anderen Feldern, wie z.B. in der Familienpolitik, offensichtliche Mehrheitsauffassungen im Bereich der Kleinkindbetreuung penetrant zu ignorieren, obwohl diese nicht nur auf dem Boden der Verfassung stehen, sondern auch mit dem Urteil des Bundesverfassungsgericht zur Kinderbetreuung von 1999 eingefordert werden, um so auch unter finanziellen Gesichtpunkten eine ‚echte Wahlfreiheit bei der Kinderbetreuung’ zu schaffen.

Denn es kann doch nicht sein, dass mehr als ¾ der Familien ein öffentliches Erziehungsgeld einer staatlich subventionierten Kleinkindbetreuung vorziehen und stattdessen das Krippenwesen ständig - koste es was wolle - ausgebaut wird. Diese lebenswirkliche Ungerechtigkeit, das Eltern, welche ein Kind in die Krippe geben vom Staat pro Monat mit einem Geldbetrag zwischen 1.200- und 800,- Euro pro Monat (je nach Alter des Kindes differierend) belohnt werden, während die für ihre Kinder selbst sorgenden Eltern leer ausgehen und wegen dieser unmodernen Entscheidung meist noch belächelt werden, wird konsequent von den politisch Verantwortlichen ignoriert. Aber vielleicht müssten die Familien-Verbände und das Familiennetzwerk die Lobby-Arbeit der Schwulen und Lesbenverbände adaptieren, um dieser Forderung mehr Nachdruck bzw. aufnehmende Ohren zu verleihen.

 

Albert Wunsch

 

Weiter Infos: www.albert-wunsch.de

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Lars-Michael Lehmann

Sehr guter Beitrag! Ich kann Ihnen da nur in allen Punkten recht geben. Unsere Familienverbände müssten eigentlich sturmlaufen bei solchen Verlautbarungen der Politik.Denn die reale Lebenserfahrung ist nun mal die Erziehung von Mann und Frau die gilt es zu Fördern und zu stützen.

Gravatar: Thomas M. Eppinger

Sie fordern ernsthaft, Politik solle ihr Handeln nach sittlichem Anspruch ausrichten? Gott behüte!
Warum sollten denn homosexuelle Paare keine Kinder adoptieren dürfen? Das Abendland wird davon nicht untergehen. Dass den Kids dadurch ein Aufwachsen jenseits der staatlichen Heimstruktur ermöglicht wird, sollten Sie ja eigentlich begrüßen. Wenn wir schon mehr Freiheit und weniger Staat fordern, dann gilt das ja wohl für alle. Der Staat soll sich aus persönlichen Lebensentwürfen raushalten, dazu gehört auch, gesetzliche Diskriminierungen abzuschaffen.

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