Ehe hat nichts mit Liebe zu tun

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Ehe hat nichts mit Liebe zu tun
Datum: 18.08.2014, 20:41

Zunächst einmal ist festzuhalten: Die Ehe ist kein Menschenrecht. Wenn sie es wäre, könnte ich dieses Recht auch einklagen, ich könnte also von unserem Staat verlangen, dass er mir eine Ehefrau zur Verfügung stellt. Nicht einmal in sozialistischen Staaten wurde ein derartiger Irrsinn verwirklicht. Ein Recht auf staatliche Privilegierung gibt es ebenfalls nicht. Jeder Verein, der entsprechende Vorteile für sich beansprucht, muss seinen Nutzen für die Gemeinschaft nachweisen. Selbiges gilt für jede andere Institution, also auch für die Ehe. Womit wir bei der Frage wären, welchen Nutzen der Staat in dieser Institution sieht, aus welchem Grund er sie also unter seinen besonderen Schutz stellt.

Unser Grundgesetz ist diesbezüglich wenig auskunftsfreudig. In Artikel 6 wird zwar festgestellt: „Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung“, eine Begründung bleibt aber aus. Aufschlussreicher ist da schon Artikel 119 der Verfassung der Weimarer Republik aus dem Jahre 1919. Dort heißt es: „Die Ehe steht als Grundlage des Familienlebens und der Erhaltung und Vermehrung der Nation unter dem besonderen Schutz der Verfassung.“ Diese Begründung ist, auch wenn sie dreißig Jahre später nicht wiederholt wurde, zeitlos gültig. Um ihren eigenen Erhalt zu sichern, hat die deutsche Nation beschlossen, den Schutz der Ehe in ihrer Verfassung zu verankern. Ein anderes Interesse als dieses kann der Staat in Bezug auf die Ehe nicht haben.

Ob sich zwei Menschen lieben, ist dem deutschen Staat (und so ziemlich jedem anderen) völlig egal. Deshalb ist es gänzlich fehlgeleitet, wenn Aktivisten der Homosexuellenbewegung mit Parolen wie „Liebe kennt keine Grenzen“ oder ähnlichem für die staatliche Anerkennung der gleichgeschlechtlichen Ehe werben. Ob Liebe nun Grenzen kennt oder nicht, ein Argument für staatlichen Schutz stellt diese Aussage jedenfalls nicht dar. Die Frage, die hierfür zu beantworten wäre, würde lauten: „Welchen Nutzen kann das deutsche Volk aus einer Förderung der gleichgeschlechtlichen Ehe ziehen?“ Interessanterweise wird diese Frage aber nie gestellt, geschweige denn beantwortet. Die Homolobby appelliert lieber an das Ressentiment, indem sie fragt: „Warum dürfen eigentlich nur…“ Das Ende dieses Satzes ist im Grunde gleichgültig, er funktioniert immer, weil er ein diffuses Gefühl von Gleichheit beschwört. Diffus deshalb, weil der Gleichheitsgrundsatz nur dann gilt, wenn eine Ungleichbehandlung sich nicht durch einen sachlichen Grund rechtfertigen lässt. Dieser Grund ist aber im Falle der Homo-Ehe eindeutig gegeben, denn sie kann niemals als Grundlage des Familienlebens und der Erhaltung und Vermehrung der Nation dienen, weshalb ihr auch kein staatlicher Schutz zusteht.

Natürlich kommt an dieser Stelle stets der Einwand, dass es auch viele Ehen gebe, die kinderlos bleiben. In der Tat war dieses Phänomen den Vätern sowohl der Weimarer Verfassung als auch des bundesdeutschen Grundgesetzes noch nicht in der heutigen Form bekannt, für sie gingen aus einer Ehe gleichsam automatisch Kinder hervor. Insofern wäre es durchaus berechtigt, darüber nachzudenken, ob die Begriffe Ehe und Familie, die früher wie selbstverständlich in einem Atemzug genannt wurden, heute nicht getrennt voneinander zu betrachten sind, ob sich also vielleicht auch der staatliche Schutz eher auf die Familie und weniger auf die Ehe konzentrieren sollte. Diese Überlegung ist jedoch eine gänzlich andere als die Forderung nach staatlicher Privilegierung der Homo-Ehe, für die es keinerlei Grund gibt.

Niemand missgönnt Homosexuellen ihre Liebe zueinander, aber man möge bitte aufhören, uns diese Liebe als Argument für staatliche Maßnahmen vorzuhalten. Homosexuelle können ihre Liebe in jeder erdenklichen Form ausleben und zelebrieren. Wer aber zur Bestätigung seiner Liebe eines staatlichen Siegels bedarf, hat damit bereits erfolgreich den Gegenbeweis erbracht.

Sven von Storch

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