Der Greentec-Skandal geht in die nächste Runde…

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Der Greentec-Skandal geht in die nächste Runde…
Datum: 06.08.2013, 09:35

Wenn zwei sich streiten und differierende Ansichten unversöhnlich aufeinanderprallen, hilft oft der Blick eines neutralen Dritten, der in der in Rede stehenden Angelegenheit keine eigenen Interessen vertritt. Ein solcher hat sich in Person des Richters Bergold vom Berliner Kammergericht nun der Auseinandersetzung zwischen den Greentec-Machern (“Antragsgegnerin”) und dem Institut für Festkörperkernphysik IFK (“Antragstellering”) eingeschaltet. Und ein eindeutiges Urteil gesprochen:

Der Beschluss des Landgerichts Berlin vom 26.06.2013 (3 O 245/13) wird abgeändert und der Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Verfügung aufgegeben, die Antragstellerin zur Veranstaltung der Preisverleihung des Wettbewerbes “Green-Tec Award 2013″ am 30.08.2013 zuzulassen und ihr für zwei Personen kostenfreien Eintritt zu gewähren sowie es der Antragstellerin zu ermöglichen, ihr Wettbewerbsprojekt “Dual-Fluid-Reaktor” im Rahmen der genannten Veranstaltung kostenfrei zu präsentieren.

Es wird festgestellt, dass die Antragstellerin in dem genannten Wettbewerb in der Kategorie “Galileo Wissenspreis” durch den Gewinn der Online-Abstimmung in dieser Kategorie für den ausgelobten Preis “GreenTec Award 2013″ nominiert ist.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens beider Instanzen.

Der Verfahrenswert wird auf 10.000 Euro festgesetzt.

Die erste zu klärende Frage war, ob bei den Greentec Awards der Versuch unternommen wurde, die Regeln nachträglich zu ändern. Ursprünglich, so die Behauptung des IFK und auch die Aussagen einiger Blogger (hier und hier bei Science Skeptical), konnte man dem Regelwerk entnehmen, daß der Gewinner der Online-Abstimmung in seiner Kategorie automatisch nominiert ist – ohne Einspruchsrecht durch die Jury. Die Greentec-Macher halten bis heute daran fest, ein Einspruchsrecht der Jury hätte von Beginn an bestanden und die Regeln wären somit nicht geändert worden. Dies ist nicht haltbar. Die folgenden Screenshots belegen die Änderung.

Die Greentec-Prozeßbeschreibung vor…

…und nach zahlreichen Änderungen, die erst nach der Jury-Sitzung vorgenommen wurden

Außerdem kann man immer noch den FAQs die ursprünglichen Regeln entnehmen:

12. Wie läuft das Bewerbungs- und Auswahlverfahren ab?

Die Bewerbung wird über ein Onlineformular im mehrwöchigen Bewerbungszeitraum eingereicht. Wenn Sie eine kurze Projektbeschreibung vorbereitet haben, ist die Bewerbung innerhalb von wenigen Minuten möglich. Die Bewerber werden im nächsten Schritt über ein öffentliches Online-Voting vorgestellt und bewertet. Wer die meisten Stimmen bekommt, qualifiziert sich als einer von drei Nominierten. Zwei weitere Nominierte werden von der Expertenjury bestimmt. Welcher der Nominierten in einer Kategorie den Award gewinnt, wird final von der Jury ermittelt.

Auch ist die Pressemitteilung zum Start der Online-Abstimmung weiterhin verfügbar:

Die Projekte, die im Online-Voting die meisten Stimmen in ihrer Kategorie bekommen, qualifizieren sich automatisch als einer von drei Nominierten der GreenTec Awards 2013. Zur Nominierung der weiteren zwei Bewerber stimmen rund 50 prominente Jurymitglieder ab.

Richter Bergold meint in der Urteilsbegründung dazu:

Es heißt dort lediglich “Wer die meisten Stimmen bekommt, qualifiziert sich als einer der drei Nominierten. Zwei weitere Nominierte werden von der Expertenjury bestimmt”. Damit ist hinreichend klar, dass die Expertenjury bei der Auswahl des Gewinners der Onlineabstimmung kein Mitspracherecht hat.

Damit wäre dieser Punkt der Auseinandersetzung eindeutig geklärt. Die Jury hatte nicht das Recht, die Nominierung des DFR rückgängig zu machen.

Keine Entscheidung hat das Kammergericht hinsichtlich der Behauptung der Greentec-Macher getroffen, das IFK hätte bei seiner Online-Bewerbung falsche Angaben gemacht und könne daher aufgrund nicht erfüllter Teilnahmebedingungen nachträglich vom Wettbewerb ausgeschlossen werden. Eine derartige inhaltliche Auseinandersetzung kann auch nicht Bestandteil einer einstweiligen Verfügung sein. Diese dient letztendlich nur dem vorbeugenden Rechtsschutz für den Antragsteller, da ein Hauptsacheverfahren sicher nicht bis zum 30. August beendet wäre und die Ansprüche des Antragstellers somit selbst bei erfolgreichem Verlauf in keinem Fall befriedigt werden könnten.

Nun wird es zu einem solchen Hauptsacheverfahren wahrscheinlich nicht mehr kommen. In diesem hätten dann Gutachter den folgenden Bewerbungstext des IFK zu prüfen:

Kurzdarstellung

Der Dual Fluid Reaktor DFR ist ein neues nukleares Reaktorkonzept in Weiterführung der sogenannten Generation IV. Der DFR ist inhärent sicher, wobei er im Gegensatz zu heutigen wassermoderierten Reaktoren keinerlei aktive Sicherungssysteme benötigt. Der DFR kann langlebigen nuklearen Abfall aus heutigen Reaktoren vollständig nutzen, ohne neuen zu produzieren – ein geologisches Endlager wird dadurch überflüssig. Außerdem können Kraftstoffe CO2-frei günstig hergestellt werden. Dadurch wird der DFR zu einer extrem umweltfreundlichen und kosteneffizienten Lösung für die Zukunft.

Projektdarstellung

Flächenverbrauch, Effizienz, und Nachhaltigkeit bestimmen den Footprint, mit dem zukünftige Generationen leben müssen. Der DFR übertrifft heutige Wind- und Solartechniken in allen drei Punkten um einen Faktor von 100-10.000 und ist dabei um den gleichen Faktor sicherer. Erreicht wird dies durch seine Kompaktheit und durch eine um einen Faktor 100 gegenüber heutigen Reaktoren gesteigerte Nutzung des Nuklearbrennstoffs, was gleichzeitig den nuklearen Abfall auf leicht handhabbare Mengen reduziert. Viele Konzepte der Generation IV erreichen Vergleichbares, aber zu erheblich höheren Kosten. Der DFR wurde hingegen von Anfang an auf zivile, umweltfreundliche und effiziente Nutzung ausgerichtet. Für die Kombination von Flüssigbrennstoff und getrennter Metallkühlung, dem Dual-Fluid-Prinzip, läuft ein internationales Patentverfahren der Mitglieder des Instituts für Festkörper-Kernphysik Berlin. Der DFR kann, muss aber nicht, sowohl zur Stromerzeugung als auch wegen seiner hohen Arbeitstemperatur zur vollständig CO2-freien chemischen Kraftstoffproduktion wie Hydrazin oder Ammoniak (beides in heutigen Fahrzeugen nutzbar) eingesetzt werden. Die Produktionskosten (Overnight-Costs) belaufen sich auf 0,6 Cent/kWh und auf 20-40 Cent/Liter Benzinäquivalent.

Man würde keine Fehler finden. Alles ist korrekt dargestellt. Dies bestätigt – zumindest indirekt – auch  der Greentec-Medienpartner “Wiwo Green” durch seine Beschreibung des Reaktors.

Der Greentec-Skandal geht in die nächste Runde und das Institut für Festkörperkernphysik IFK liegt nach Punkten deutlich vorn. Eigentlich taumeln die Greentec-Macher nur noch durch den Ring und stehen kurz vor dem Niederschlag. Es ist nicht ehrenrührig, in einer solchen Situation das Handtuch zu werfen. Menschen irren und begehen Fehler. Größe zeigt sich in dem Vermögen, solche Fehler auch einzuräumen und aus ihnen zu lernen.

Entsprechend könnten sich die Greentec-Macher nun endlich einen Ruck geben. Der DFR ist nicht das Werk teuflischer Weltvernichter. Tatsächlich hat das IFK nichts anderes im Sinn als gemäß der Wettbewerbsvorgaben Umwelt und Ressourcen zu schonen und Schadstoffe zu vermeiden. Gleiches gilt für Blogger wie Rainer Klute und uns hier, die Unterstützer derOnline-Petition und die vielen kritischen Facebook-Nutzer. Wir werden nicht gesteuert und sind auch nicht Teil irgendeiner “Atomlobby”. Wir sind alle ganz normale, einfache Bürger, die von der Eleganz des DFR begeistert und von seiner Zukunftsfähigkeit überzeugt sind. Unser Interesse besteht nicht darin, Greentec zu schaden. Wir wollen die Flüssigsalztechnologie unterstützen. Natürlich beinhaltet das, Falschbehauptungen und ideologisch motivierter Ignoranz entgegenzutreten. Die besonders im angelsächsischen Raum rund um dieses Thema entstandene Graswurzelbewegung hat sich ebenfalls entsprechend in die Debatte eingemischt. Die Texte und Debatten auf “NextBigFuture” oder im Blog derWeinberg-Foundation sind bezeichnend. Bislang haben sich die Greentec-Macher mit ihrer so dreist zur Schau gestellten Ahnungslosigkeit eher der Lächerlichkeit preisgegeben.

Das Urteil ist die Chance, das zu ändern. Man ist nun gezwungen, den DFR wie jedes andere nominierte Projekt auch zu behandeln. Die Webseite mit der Vorstellung der Nominierten ist anzupassen. Die Abstimmung der Jury über den Sieger in der Kategorie “Galileo Wissenspreis” ist zu wiederholen. Eine Einladung zur Gala am 30. August und vor allem zur Präsentation in diesem Rahmen ist auszusprechen. Dies alles kann geräuschlos in den nächsten Tagen geschehen. Und schließlich könnte man – gerade auch zur Vorbereitung der Darstellung während der Preisverleihung – sich endlich mit der Technologie auch inhaltlich befassen. Man könnte das IFK in Berlin besuchen – ganz umweltbewußt mit der S-Bahn – sich dort umschauen, sich alles zeigen und erklären lassen, mit den Erfindern des DFR ins Gespräch kommen und schließlich feststellen, die ganze Zeit gegen ein Phantom gekämpft zu haben, das eigentlich gar nicht existiert. Manchmal wird der Frosch tatsächlich zum Prinzen, überwindet man sich nur einmal zu einem Kuß. Ich weiß, eine entsprechende Einladung seitens des IFK an das Greentec-Team ist bereits ergangen.

Man kann natürlich auch trotzig werden. Einfach gar nichts tun und eine Strafzahlung in Kauf nehmen. Genug zahlungskräftige Sponsoren scheinen ja vorhanden. Oder man erfüllt die Auflagen der einstweiligen Verfügung  nur mit hinzugefügten Protestnoten und beharrt durch öffentliche Statements weiter darauf, im Recht zu sein und. Man kann Online und auch auf der Gala den DFR und das IFK in ein schlechtes Licht rücken. Man kann jetzt erneut seine infantile Seite so richtig ausleben. Man kann der Öffentlichkeit ideologisierten Fanatismus in Reinkultur vorführen.

Was vielleicht die bessere Variante wäre. Denn auf diese Weise würde der Flüssigsalztechnologie zu noch mehr Aufmerksamkeit und Zuspruch verholfen.

Beitrag erschien zuerst auf: science-skeptical.de

Sven von Storch

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