Zucker, Zucker

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Einführung

Wir haben ja sonst keine Probleme. Auf der Suche, welche zu finden, ist Daniel Günther auf die Zuckersteuer gestoßen.

Mit einer Steuer ist Daniel Günther hinter ihm her – Wie bringt man Menschen auf den gesundheitlichen Tugendpfad? – Die Zuckersteuer als Bevormundung – In Großbritannien offenbar ein Fehlgriff – Zuckersteuer-Erfolge in anderen Ländern? – Wie hoch muss die Steuer sein, damit gelingt, was sie soll? – In anderen Bundesländern hat Günther Gesinnungsgenossen – Die Alternative zur Steuer – Bis 1993 gab’s eine deutsche Zuckersteuer schon, aber nicht als Lenkungsabgabe – Ihr Totengräber war die EU

Wir haben ja sonst keine Probleme. Auf der Suche, welche zu finden, ist Daniel Günther auf die Zuckersteuer gestoßen. Diese Steuer ist für den Ministerpräsidenten Schleswig-Holsteins wohl ein so überaus drängendes Problem, das zu lösen er nicht aufgeben mag. Auf dem jüngsten CDU-Bundesparteitag*) nämlich kam seine Initiative zu dieser Steuer gar nicht gut an. Mit großer Mehrheit haben seine Parteifreunde sie abgelehnt. Sie hatten dem Verlangen seiner Nord-CDU „einer Verbrauchssteuer auf Getränke mit hohem Zuckergehalt“ zustimmen sollen. Das taten sie also nicht. Doch Günther gibt nicht auf. Nun will er die Steuer den Bürgern über den Bundesrat aufdrücken. Günther will sie bevormunden. 

Wie bringt man Menschen auf den gesundheitlichen Tugendpfad?

Das eigentliche Problem ist natürlich der Zucker, gesundheitlich und so, ist ja bekannt. Regelmäßig zuviel davon macht übergewichtig, fettleibig, schädigt die Zähne mit Karies, begünstigt Herz-Kreislauferkrankungen, führt zu Diabetes. Die einfachste Lösung liegt auf der Hand. Sollen die Leute doch von allem Zuckerhaltigem weniger trinken, weniger verspeisen. Das tun die Leute aber nicht, jedenfalls nicht von sich aus, zwar viele durchaus, aber von denen nicht genug. Wie bringt man die Übrigen, die Unwissenden, die Unbelehrten, die vielleicht Unbelehrbaren auf den gesundheitlichen Tugendpfad?

Die Zuckersteuer als Bevormundung

Politiker der Gattung Günther können nur in einer Kategorie denken: Besteuern, also verteuern, bestrafen, abschrecken. Die Hoffnung der Bevormunder: Das Verteuern und Bestrafen soll die Leute, die Pepsi, Limo oder sonst solch‘ übersüßtes Zeug kaufen und folglich auch trinken oder ihren Kindern zum Trinken geben, vom Kauf abhalten. Dumm nur, dass das Zeug mit Zucker halt besser schmeckt und die Erfahrungen mit dem Verteuern auch nicht gerade zum Besteuern ermuntern, im Gegenteil. Denn so etliche Staaten denken ebenfalls wie Daniel Günther und glauben, das Volk mit einer Zuckersteuer vor besagter Gefahr schützen zu müssen – und zu können. Berückend sind die Erfolge nicht. Großbritannien ist so ein Land. Von zu schweren Kindern hat es mehr als Deutschland und hat, um dem abzuhelfen, schon vor zehn Jahren (2016) zur Zuckersteuer gegriffen. 

In Großbritannien offenbar ein Fehlgriff

Offenbar ein Fehlgriff, denn die Zahl übergewichtiger und fettleibiger Kinder ist heute nahezu so hoch wie damals, und die Zahl der Erwachsener mit gleichem Erscheinungsbild steigt munter weiter. Dabei haben die Getränkehersteller den Zuckeranteil verringert, sogar schon vor der Steuererhebung. Zudem ist die Nachfrage nach den inkriminierten Limos rückläufig gewesen. Folglich müssen die Briten von diesen Limos auch weniger getrunken und zumindest von deren Zucker weniger zu sich genommen haben. Bei der Übergewichtigkeit ist es nahezu geblieben. Aber warum? Haben sich die Briten den Zucker auf andere Weise einverleibt? Haben sie die eine und andere Ernährungsgewohnheit geändert? Hat, wer Limo vom Getränkezettel strich, ahnungslos nun zu anderen ungesund zuckerhaltigen Produkten gegriffen? In Großbritannien soll es jetzt ein Verbot richten, ein Werbeverbot für Süßigkeiten. Die Zuckersteuer bleibt.

Zuckersteuer-Erfolge in anderen Ländern?

Steuern auf zuckerhaltige Getränke gibt es in über fünfzig anderen Staaten. Wie haben sie dort gewirkt? Wer im Internet nachschaut, stößt auf nur vage formulierte Erfolge und bemüht positives Framing. Bei Wikipedia (hier) klingt das als Beispiel so: „Verschiedene Studien deuten darauf hin, dass die Einführung von Steuern auf zuckerhaltige Getränke tatsächlich zur Verringerung des Zuckergehalts und zu einem verringerten Konsum besteuerter Getränke führt. Die Preiselastizität liegt bei −1 oder noch darunter: Ein 10 Prozent höherer Preis der Getränke führt zu einer um 10 oder mehr Prozent verringerten Nachfrage. Die Einführung einer Softdrinksteuer kann dazu führen, dass Konsumenten auf andere, ebenfalls ungesunde Alternativen ausweichen.“ Kann, nicht „führt dazu“. Oder: „Studien deuten darauf hin, dass …“. Sonderlich konkret ist das nicht. Darum für eine Steuer auch nicht ermutigend. Ernährungsgewohnheiten bei den Adressierten verändert sie letztlich nicht. Also das falsche Instrument. Sicher ist nur eines: Zuviel Zucker ist nie gut.

Wie hoch muss die Steuer sein, damit gelingt, was sie soll?

Aber nicht nur Zucker per se ist das Problem, die Steuer selbst ist es ebenfalls. Wie hoch muss sie sein, um zuviel Zucker in den Getränken zu verhindern oder, wenn das nicht gelingt, die Leute vom Kauf übersüßter Getränke abzuschrecken? Wenn die Zuckersteuer die Leute vom Kauf wirklich abhalten soll (und die Hersteller vom Übersüßen), dann müsste der Steuersatz derart hoch sein, dass sich die Leute die dermaßen verteuerten Getränke nicht mehr leisten können oder wollen. Ein solcher prohibitiver Steuersatz wird aber keine parlamentarische Mehrheit bekommen. Den haben auch die bisherigen Zuckersteuer-Länder offensichtlich nicht, darunter Frankreich, Irland, Mexiko, Norwegen, Polen, Portugal, Ungarn, einige Bundesstaaten der USA und andere mehr. Selbst Günther will nur „eine maßvoll ausgestaltete Zuckersteuer“. Wirklich freundlich von ihm. Doch das Gewollte bewirkt sie dann nicht.

In anderen Bundesländern hat Günther Gesinnungsgenossen

Günther steht mit seinem „der echte Norden“-Land nicht allein in Deutschland, auch andere Bundesländer wollen den Zucker besteuern, aber nicht nur in übersüßten Softdrinks, sondern in allem, was Zucker enthält. Wenn schon, denn schon. Aber dass Günther Gesinnungsgenossen hat, macht das Vorhaben nicht überzeugender. An den Erfahrungen und Einwendungen ändert das nichts. Günther und seine Gesinnungsfreunde sind sozialistisch gefärbte Apparatschiks. Sie wollen bevormunden und regulieren und das mit gutem Gewissen und gerne mit Steuern, dann liefern die Bürger noch mehr Geld an die Staatskasse ab, also die Bürger, von denen Politiker wie Günther ausgehalten werden – finanziell und im Sinne von erduldet.

Die Alternative zur Steuer

Günther kleidet sein Vorhaben bürgerbetörlich in angenehm klingende Rhetorik: Zucker sei „ein besonderes Problem“, daher brauche es „gezielte Anreize, die gesundheitsbewusstes Verhalten erleichtern, ohne zu bevormunden“. Doch wie wär’s damit, diese gezielten Anreize anders zu setzen? Unbürokratischer und freiheitlicher vorzugehen? Auf das Wirken von Kennzeichnungspflichten zu vertrauen? Anstelle der Steuer publizistische Maßnahmen ins Visier zu nehmen? Und sich darauf zu beschränken, intensiver und mit mehr Breitenwirkung aufzuklären über die durch zuviel Zucker beim Essen und Trinken gesundheitlichen Gefahren? Also statt Steuer mehr Aufklärung. Bei Karies hat’s gewirkt. Die Menschen autoritär geschmeidig lenken zu wollen, selbst wenn es moderat zu ihrem unbedenklich Besten wäre, hat seine Tücken, führt nicht sicher zum Ziel und sollte unterbleiben. Und: Nicht nur zuviel Zucker in Essen und Trinken schadet, auch die Ernährungsgewohnheiten insgesamt können schwergewichtig und fettleibig machen. Soll der Staat etwa auch ihnen mit Steuern zu Leibe rücken?

Bis 1993 gab’s eine deutsche Zuckersteuer schon, aber nicht als Lenkungsabgabe

Apropos, eine Zuckersteuer hat Deutschland bereits gehabt. Erstmals 1841 als Steuer auf Rübenzucker, dann nach einer Neuregelung 1923 und 1938 und, als der Weltkrieg zuende war, bis 1993 in der Bundesrepublik Deutschland, erhoben aber zum rein fiskalischen Zweck, nicht als Lenkungsabgabe, nicht als Erziehungsinstrument gegen vermeintlich unmündige Bürger und nicht beschränkt auf zuckerhaltige Getränke. Besteuert wurden alle Zuckerarten: Rübenzucker, Invertzucker, Stärkezucker, Fruchtzucker, Isoglucose. Auch der Importzucker. Beim Import von Schokolade, feinen Backwaren und Marmelade war mit deutscher Gründlichkeit der jeweilige Zuckeranteil zu versteuern. 

Totengräber der deutschen Bagatellsteuer war die EU

Aber mit ihrem Aufkommen von zuletzt nur 160 Millionen DM war sie eine Bagatellsteuer, und als die EU zum Jahresbeginn 1993 die Zuckersteuer in ihr Vereinheitlichen („Harmonisieren“) der besonderen Verbrauchssteuern nicht einbezog, war das für Deutschland ein Grund, sie abzuschaffen. Auch sorgten sich einschlägige deutsche Unternehmen um Wettbewerbsnachteile, weil andere EU-Mitgliedsstaaten keine Zuckersteuer hatten. Tote muss man nicht wieder auferstehen lassen. Tote lässt man ruhen. Deutschland setzt darauf, dass sich die Hersteller selbst dazu verpflichten, den Zuckeranteil in Softdrink zu verringern, und die Verbraucher aufs Kennzeichnungsetikett schauen. Sind doch Mündige. Lassen wir sie das bleiben.
_____________________________________
*) Am 20. und 21. Februar 2026 in Stuttgart.
Copyright, Haftungsausschluss, Impressum hier.

Sven von Storch

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Blog-Kommentare

Wahrheitsfinder

02.03.2026 | 13:04

Ja, dieses Primärversprechen von Friedrich Merz schon wieder - es wird teurer, teurer, teurer,... !

Ekkehardt Fritz Beyer

02.03.2026 | 16:49

... „Doch wie wär’s damit, diese gezielten Anreize anders zu setzen? Unbürokratischer und freiheitlicher vorzugehen?“ ...

Ja mei, so meine auch ich: „Daniel Günthers Aussagen sind“ auch „ein Frontalangriff auf das Grundgesetz, auf Presse- und Meinungsfreiheit. Die größte Gefahr für „unsere Demokratie“ geht derzeit von ihren selbsternannten Hütern aus“!!!!!!!

https://www.cicero.de/innenpolitik/schleswig-holsteins-ministerprasident-fordert-zensur-ist-daniel-gunther-noch-ein-demokrat

Zucker, Zucker...

vs. 

Verbotene TV-Werbung für Impfstoffe, verbotene kommerzielle TV-Werbung mit Ekel & Angst !
 

+++ Die Milchzähne wären Herrn Günther sicherlich auch ohne Zucker ausgefallen... +++

_____________

 

...aber (kommerzielle) TV-Werbung für Impfstoffe im deutschen TV - insbes. seitens GSK & Pfizer - ist bereits per GESETZ völlig eindeutig VERBOTEN ! :

https://www.youtube.com/watch?v=PrvGx7wDENg

https://www.youtube.com/watch?v=FESHyhmv4Ag

+++ DIESE Ekel- & Angst TV-Werbung durch die Impfstoffmonopolisten/-oligarchen GSK & Pfizer ist gesetzlich verboten ... und doch müssen deutsche Bürger diese Ekel- und Angstwerbung täglich - rechtswidrig - über sich ergehen lassen ! +++

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/carsten-mueller/fragen-antworten/sehr-geehrter-herr-mdb-mueller-sehen-sie-es-als-ihre-verpflichtende-aufgabe-im-rechtsausschuss-des-dt

(...) "Das Heilmittelwerbegesetz (HWG) untersagt gemäß § 11 explizit die Werbung gegenüber der allgemeinen Bevölkerung für Arzneimittel, die nur auf ärztliche Verordnung erhältlich sind. Ziel dieser Regelung ist der Schutz der Patientinnen und Patienten vor unsachlicher, emotionaler oder irreführender Einflussnahme ... Sobald mit emotionalisierender Bildsprache gearbeitet oder Angst gezielt angesprochen wird, verlassen solche Inhalte aus meiner Sicht den Boden der objektiven Patienteninformation. ... Die CDU/CSU erkennt die Risiken, die mit dem „Geschäft mit der Angst“ einhergehen..."

Mit freundlichen Grüßen

Carsten Müller

 

Jedem EU-Bürger wird kotzübel, wenn er an die EU-Impfstoff-Lobbyisten voller - Ekel und Abscheu - denkt (das EU- & US-Geschäft mit der Angst blüht & gedeiht im Rechtsstaat BRD).

 

Nein, es ginge auch anders - und so wird es in Rechtsstaat SCHWEIZ zum Schutz der Bürger geregelt :

https://www.swissmedic.ch/swissmedic/de/home/news/mitteilungen/gesetzlicher-auftrag-kontrolle-werbung-am.html

SCHWEIZ :

Gesetzlicher Auftrag: Kontrolle der Berichterstattung und Werbung für Arzneimittel

Bei vermuteten Verstössen gegen die Arzneimittel-Werbeverordnung hat Swissmedic die Pflicht, Massnahmen einzuleiten

 

...und was macht "Gesundheits-Team Warken" ? : NICHTS ! ...rein GAR-NICHTS !!!
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/nina-warken/fragen-antworten/sehr-geehrte-frau-gesundheitsministerin-warken-was-werden-sie-gegen-verbotene-aber-indirekt-eindeutig-vorhandene

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In den USA ging man gegen illegale Arzneimittelwerbung seitens GSK aktiv vor :

https://de.wikipedia.org/wiki/GSK_(Pharmaunternehmen)

"Im Juli 2012 wurde GlaxoSmithKline zu einer Strafe von drei Milliarden Dollar aufgrund straf- und zivilrechtlicher Anklagen wegen illegaler Arzneimittelbewerbung und Zurückhalten von Informationen zur Sicherheit von Medikamenten verurteilt. Nach Aussage des US-Justizministeriums war dies bis dato der größte Betrugsfall im Gesundheitsbereich und auch die höchste jemals gezahlte Ausgleichssumme eines Arzneimittelherstellers in den USA."[16][17]

 

+++ https://www.youtube.com/watch?v=PrvGx7wDENg +++

Diese Impf-Werbung - mittels Ekel & Angst - im deutschen Fernsehen ist GESETZLICH VERBOTEN (!)  - und Frau Warken interessiert es offensichtlich einen feuchten DRECK !

Müssen die USA uns - einmal mehr - Rechtsstaatlichkeit "einprügeln" ? !

___________

Ist Ekel- und Angstwerbung für verschreibungspflichtige Impfstoffe im deutschen Fernsehen gesetzlich verboten? (Google KI)

In Deutschland ist jegliche Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel – wozu auch Impfstoffe gehören – im Fernsehen und gegenüber der allgemeinen Öffentlichkeit gesetzlich verboten

Deutscher Bundestag +2

Dieses Verbot ist im Heilmittelwerbegesetz (HWG) verankert: 

Publikumswerbeverbot: Gemäß § 10 Abs. 1 HWG darf für verschreibungspflichtige Medikamente nur bei Fachkreisen (wie Ärzten oder Apothekern) geworben werden. Da das Fernsehen ein Massenmedium für die breite Öffentlichkeit ist, entfällt die Möglichkeit solcher Werbespots bereits durch diesen Paragrafen.

Verbot von Angst- und Ekelwerbung: Selbst für nicht verschreibungspflichtige Mittel (z. B. freiverkäufliche Schmerzmittel) verbietet § 11 Abs. 1 Nr. 3 HWG eine Werbung, die darauf abzielt, durch eine missbräuchliche, abstoßende oder irreführende Darstellung von Körperteilen oder Krankheitsvorgängen Angst zu erregen oder Gefühle der Unbehagen (Ekel) auszunutzen.

+++ https://www.youtube.com/watch?v=PrvGx7wDENg +++

Schutzcharakter: Ziel dieser strengen Regelungen ist der Schutz der Patienten vor Fehlentscheidungen und die Sicherstellung, dass medizinische Informationen sachlich und objektiv bleiben. 

Gesetze im Internet +3

Verstöße gegen diese Werbeverbote können als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. 

Deutscher Bundestag

Möchten Sie wissen, wie Informationskampagnen von Behörden (z. B. BZgA) von diesen kommerziellen Werbeverbaten rechtlich abgegrenzt werden?

KI-Antworten können Fehler enthalten. Weitere Informationen

_____________

 

Fazit :

Um den Rechtsstaat BRD muss man sich ernsthafte & "ekelhafte" Sorgen machen !

https://www.nd-aktuell.de/artikel/1181456.gesundheit-wenn-pharmahersteller-patienten-informieren.html

EU-Lobbyismus lässt nationales Recht & Gesetze zur reinen FARCE verkommen ! : q.e.d.

(Über mögl.  50.000 €  Bußgeld würden Pfizer & GSK sich totlachen ... es geht  hier um EU-Lobbyismus und ZIG-MILLIARGEN-Gewinne !)

 

...und nun zurück zum "unwichtigen" Zucker, Herr Dr. Krause...

MP

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