Wo bleibt der Verfassungsschutz_
Wo bleibt der Verfassungsschutz_
Datum: 06.05.2020, 19:32
Nun wissen wir es auch aus höchstrichterlichem Mund: Die Anleihekäufe der Europäischen Zentralbank (EZB) verstoßen gegen das deutsche Grundgesetz, sind also verfassungswidrig, jedenfalls teilweise. Aber auch teilweise ist schlimm genug; Verstoß ist Verstoß. Doch hat mit den Käufen nicht nur die EZB verfassungswidrig gehandelt. Auch Bundesregierung und Bundestag haben die Grundrechte ihrer Bürger verletzt, weil sie gegenüber dem EZB-Anleihekäufen tatenlos geblieben sind. Das Gericht rügt sie, sie seien ihrem verfassungsrechtlichen Auftrag nicht nachgekommen, die Beschlüsse des EZB-Rats auf ihre Rechtlichkeit hin zu überprüfen – verfassungswidriges Handeln also durch Nichtstun. Muss bei so viel verfassungswidrigem Handeln nicht der Verfassungsschutz aktiv werden? Bitte hier weiterlesen
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