Wie Recht auf den Kopf gestellt wird

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Wie Recht auf den Kopf gestellt wird
Datum: 23.01.2019, 22:31

Stellen Sie sich vor: Es ist morgens und Winter. Es ist kalt. Etwas über Null Grad Celsius. Viel Verkehr. Sie sitzen in Ihrem Auto und fahren zur Arbeit. Vor Ihnen fährt ein großer Lastwagen. Plötzlich kracht etwas gegen Ihre Windschutzscheibe. Sie bekommen ein Riesenschreck, reißen sich aber zusammen, behalten das Auto in ihrer Gewalt. Zwar ist die Scheibe nicht zerbrochen, aber Sie hat viele kleine Risse bekommen, Sie können kaum noch hindurchschauen und etwas sehen. Sie fahren vorsichtig rechts ran und halten. Sie haben Glück gehabt. Nur die Scheibe ist hin, Sie selbst und ihr Mitfahrer sind unverletzt. Es stellt sich heraus, dass Ihr Auto von einer großen Eisplatte getroffen wurde. Sie hatte sich von der Dachplane des Lastwagens gelöst, der vor Ihnen fuhr, und war heruntergerutscht.

Und jetzt? Was tun Sie? Der Lastwagen ist weg, weitergefahren. Sein Fahrer hat nichts gemerkt. Aber er hat sich strafbar gemacht. Denn bevor er nach einer Frostnacht einfach losfährt, muss er auf die Dachplane schauen. Ist dort Wasser gefroren, muss er dieses Eis, bevor er losfährt, beseitigen. Eis und Schnee auf Lastwagendächern sind in diesen Tagen gerade ein Thema.*) Aber was passiert, wenn solch ein Eisplattenunfall passiert ist? Wie kommt der geschädigte PKW-Fahrer zu seinem Recht, wie der LKW-Fahrer zu seiner Strafe? Die folgende Fallschilderung ist nicht dazu angetan, den zuständigen Behörden pflichtgemäßes rechtsstaatliches Handeln zu bescheinigen.  Bitte hier weiterlesen

Sven von Storch

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