Wie die Polizei vor linker Gegen-Demo kuscht
Wie die Polizei vor linker Gegen-Demo kuscht
Datum: 03.11.2015, 14:08
Jüngst in Hamburg. Die AfD hatte zu einer Demonstration aufgerufen. Sie richtete sich mit Schwerpunkt gegen die hochgefährliche Politik der Merkel-Regierung, jeden ins Land zu lassen, der das Wort Asyl schreiben oder aussprechen kann. Kurz-Motto: Das Asylchaos stoppen und den Ansturm der Schein-Asylanten unter Kontrolle bringen. Gegendemonstranten der politisch linken und linksextremen Szene, weit überwiegend jugendliche Schreihälse, hatten sich ebenfalls eingefunden - zur gleichen Zeit am gleichen Ort. Dürfen die das? Haben sie ihren Gegenaufzug angemeldet? Darf die zuständige örtliche Behörde das zulassen? Hat nicht derjenige das alleinige Recht, zur ausgesuchten Zeit am ausgesuchten Demo-Ort zu demonstrieren, der hier seine Veranstaltung zuerst angemeldet hat? Müsste die Behörde die Gegendemonstranten nicht an einen anderen Ort oder auf eine andere Zeit verweisen? Bitte hier weiterlesen
Ihnen hat der Artikel gefallen?
Bitte unterstützen Sie mit einer Spende unsere unabhängige Berichterstattung.
Für die Inhalte der Blogs und Kolumnen sind die jeweiligen Blogger verantwortlich. Die Beiträge der Blogger und Gastautoren geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion oder des Herausgebers wieder.


Add new comment