Wie die FDP den Rechtsstaat nicht schützt
Wie die FDP den Rechtsstaat nicht schützt
Datum: 12.08.2009, 13:16
So hat sich die Bundes-FDP erst auf langes Drängen niedersächsischer FDP-Mitglieder zu folgender vagen Aussage im Wahlprogramm bequemt:
"Die Enteignungen in der Folge der sogenannten Bodenreform bleiben ein Unrecht. Die Frage des Alteigentums ist in den neuen Bundesländern zwar rechtsverbindlich entschieden. Dies schließt politische Initiativen aber nicht aus. Es gibt noch so genanntes Alteigentum im Staatsbesitz. Die FDP wird sich daür einsetzen, daß Alteigentümern die Möglichkeit eröffnet wird, dieses zu erwerben. Dafür kann das bei Mauergrundstücken gewählte Verfahren einen Anhaltspunkt bieten."
Die FDP unterschlägt dabei, das die gesetzlichen Regelungen eine Rückgabe des 1945 bis 1949 entzogenen Eigentums, weil damals politische Verfolgung und schwere Völkerrechtsverletzung, längst ermöglichen und sogar gebieten. Aber die deutschen Gerichte weigern sich, die Würde der unschuldig Verfolgten durch Rehabilitierung wiederherzustellen, weil damit die Rücckgabe des entzogenen Eigentums verbunden wäre. Solche Verweigerungen sind Rechtsbeugung. Dem durch Aufklären der Rechts- und Gesetzeslage entgegenzutreten, hat die FDP als Partei bis heute nichts unternommen.
Das Mauergrundstückverfahren bedeutet, daß die "Alteigentümer" ihr Eigentum dem Staat abkaufen dürfen, aber nur 25 Prozent des Wertes zahlen müssen. Das Ansinnen, widerrechtlich entzogenes Eigentum zurückzukaufen, und sei es auch verbilligt, ist eine rechtsstaatswidrige Zumutung. An dieser Zumutung beteiligt sich (hier im Einklang mit CDU/CSU, SPD, den Grünen, der Linken) auch die FDP. "Wir brauchen eine Neuausrichtung der Rechtspolitik," schreibt sie in ihrem Programm an gleicher Stelle. Das vielleicht auch. Vor allem aber brauchen wir eine rechtsstaatliche FDP, die nicht nur vorgibt, den Rechtsstaat stärken zu wollen.
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