Was ins Richtergesetz soll …

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Was ins Richtergesetz soll …
Datum: 08.02.2021, 18:29

Bundesminister der Justiz ist seit 27. Juni 2019 Christine Lambrecht (SPD), ins Amt gekommen als Nachfolgerin von Katarina Barley, weil diese als Abgeordnete ins EU-Parlament gewählt worden war. Was Frau Lambrecht vorher gewesen oder sonst noch ist, findet man hier und hier. Vor kurzem hat die FAZ von ihr einen Beitrag veröffentlicht.*) Darin befasst sich die Ministerin mit der Frage, welchen Stel­len­wert in der juris­ti­schen Ausbil­dung die Ausein­an­der­set­zung mit dem NS-Unrecht haben soll.

Sie bemängelt, 75 Jahre nach dem Ende der NS-Dikta­tur gebe das Deut­sche Rich­ter­gesetz darauf keine klare Antwort. Sehr allge­mein spreche das Gesetz davon, zu den Pflicht­fä­chern des juris­ti­schen Studi­ums gehörten die „philo­so­phi­schen, geschicht­li­chen und gesell­schaft­li­chen Grund­la­gen des Rechts“. Diese Vorgabe hält Frau Lambrecht  „in dem Land, in dem im 20. Jahr­hun­dert so viele ‚furcht­ba­re Juris­ten‘ gewirkt haben“, für unzu­rei­chend. Das klingt zunächst einmal überzeugend. Auch deckt es sich voll und ganz mit der hierzulande herrschenden politischen Korrektheit.

Weiter schreibt die Ministerin: „Bereits seit langem setzte ich mich dafür ein, dass die Ausein­an­der­set­zung mit dem NS-Unrecht obli­ga­to­ri­scher Teil der juris­ti­schen Ausbil­dung wird. Jetzt ist der poli­ti­sche Weg dafür endlich frei. Schon in den nächs­ten Wochen wird die Bundes­re­gie­rung dem Deut­schen Bundes­tag einen Vorschlag zur Anpas­sung des Deut­schen Rich­ter­ge­set­zes vorle­gen.“

Fragen, die sich stellen

Man wird fragen dürfen, auf was das Richtergesetz denn sonst noch alles „klare Antworten“ geben soll.  Oder warum „klare Antworten“ nur darauf geben, wie Juristen an den Verbrechen der Nationalsozialisten in den zwölf Jahren ihrer Herrschaft in Deutschland mitgewirkt haben und wie das zu beurteilen ist? Müssten dann nicht auch andere folgenschwere politische Themen nebst solchen der Gegenwart einen „Stellenwert“ in der juristischen Ausbildung bekommen, um den schweren Folgen vorzubeugen? Müsste dann die „Auseinandersetzung“ nicht auch mit ihnen „obligatorischer Teil der juristischen Ausbildung“ werden? Müssten die angehenden Richter dann nicht auch auf „klare Antworten“ zu diesen Themen getrimmt werden?  Bitte hier weiterlesen

Sven von Storch

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