Und das nennt sich Rechtsstaat_

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Und das nennt sich Rechtsstaat_
Datum: 21.08.2013, 10:48

Nur fünf Beispiele, aber die haben es in sich

Nicht möglich? O doch: Ein Vater will sein Kind vor Pornounterricht in der Grundschule beschützen und landet im Gefängnis. Sehen Sie es sich hier an: www.youtube.com/watch

Durch Richterspruch seelisch geschädigt – die vierjährige Marlene

Ein anderer Unrechtsfall ist der der vierjährigen Marlene. Über den aktuellen Stand hat ihr Vater, Daniel Grumpelt, an Horst Seehofer, weil dieser in Bayern Ministerpräsident ist, einen Offenen Brief geschrieben. Am Ende des Briefes schreibt er: „Nach zahlreichen Verfahren ist belegbar, dass die Bayerische Staatsregierung dem Kind als auch mir keine Richter zur Verfügung stellt, die sich an Grundgesetze (GG), Menschenrechte (EMRK) und ratifizierte Konventionen (UN-KRK, ICCPR) halten (dürfen?). Das schafft in ihrem Bundesland konventionswidrige Zustände, um deren sofortige Beseitigung ich Sie bitte und dies hiermit beantrage.“ Hier können Sie den ganzen Brief lesen: kpkrause.de/wp-content/DG_130815_DG-HS_Offener-Brief-an-Horst-Seehofer_fuer-Marlene.pdf

Beides sind nicht nur zwei Einzelfälle. Es gibt mehr davon. Drei weitere Beispiele:

Der Fall der Geschwister May

Zu erinnern ist an das Justizunrecht gegen die Geschwister May in Erfurt. Erstmals berichtet darüber habe ich 2006 geschrieben. Siehe hier: www.jungefreiheit.de/Archiv.611.0.html  Im Juni 2012 schrieb ich den Beitrag „Im Unrechtsstaat verfolgt, im Rechtsstaat ebenfalls“. Siehe hier: kpkrause.de/2012/06/03/im-unrechtsstaat-verfolgt-im-rechtsstaat-ebenfalls/  Abermals über „Diese unendliche Geschichte“ habe ich im Oktober 2012 berichtet. Siehe hier: kpkrause.de/2012/10/12/diese-unendliche-geschichte/

Der Justizskandal Gustl Mollath

Zu erinnern ist an den Fall der bayrischen Justiz, wie sie gegen Gustl Mollath vorging. ahezu alle Medien haben jüngst darüber berichtet. Am 21. Juli 2013 kommentierte die FAZ den Justizskandal in ihrem Leitartikel unter anderem so: „Das Urteil, mit dem er als geisteskranker Gewalttäter in die geschlossene Psychiatrie geschickt wurde, verdient diesen Namen nicht. Es ist ein Machwerk, in dem Grundregeln des juristischen Handwerks missachtet werden. Für den Bundesgerichtshof, der es in der Revision bestätigte, ist eine größere Blamage kaum denkbar. Was sitzen für Richter in Karlsruhe, die nicht einmal merken, dass in einem Urteil, dem ein Rosenkrieg zwischen Eheleuten zugrunde liegt, jede Beweiswürdigung fehlt?“

Der Skandal des Unrechts an den Opfern der Jahre 1945 bis 1949 in der SBZ

Zu erinnern ist an die Rechtsbeugungen durch Behörden und Gerichte seit 1990 beim Aufarbeiten des SED-Unrechts. Darüber geschrieben habe ich zuletzt am 25. April 2013: Tatsachen werden systematisch verdrängt, Bestrafungen der Täter und Wiedergutmachungen an den Opfern unterlassen. Diese schwersten Verbrechen, weil schwerste Menschenrechtsverletzungen, hat die bundesdeutsche Rechtsprechung noch immer nicht aufgearbeitet, jedenfalls nicht in rechtsstaatlich zwingender Weise. Zu diesen Verbrechen gehören die politischen Verfolgungen nach stalinistischen Terrormethoden in der einstigen Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) 1945 bis 1949. Getarnt waren sie zumeist mit den Bezeichnungen „Bodenreform“ und „Wirtschaftsreform“. Als solche verharmlost werden sie aus politischen und fiskalischen Beweggründen auch heute noch. Die Opfer dieser Verbrechen warten auf die Wiedergutmachung nach wie vor. Diese Wiedergutmachung ist nicht nur möglich, sondern nach den bestehenden gesetzlichen Regelungen auch geboten. Aber deutsche Justiz und zuständige Behörden verkennen, was diese Regelungen besagen, und verfälschen sie. Den vollständigen Text siehe hier: kpkrause.de/2013/04/25/wie-deutsche-rechtsprechung-versagt/

Sven von Storch

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