Nicht noch einmal ein Ermächtigungsgesetz

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Nicht noch einmal ein Ermächtigungsgesetz
Datum: 15.11.2020, 12:11

Ein Ermächtigungsgesetz haben wir in Deutschland schon einmal erlebt. Seine Folgen waren schlimme und entsetzliche Erlebnisse. Jetzt droht ein Gesetz, das einem solchen Gesetz sehr nahekommt. Es ist das Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite. Sein Titel klingt vertrauenserweckend und harmlos. Damit es noch harmloser klingt, läuft es auch unter der Kurzbezeichnung „Bevölkerungsschutzgesetz“.

Was ist daran schlimm? Ist es nicht fürsorglich und notwendig, uns vor einer solchen Epidemie zu schützen. Nein, ist es nicht. Es gibt der Bundesregierung freie Hand, unsere Grundrechte umfassend und nachhaltig zu beschneiden. Der Gesetzentwurf*), eingebracht von den Regierungsparteien CDU/CSU und SPD, stellt nicht sicher, dass die staatliche Führung das Ausrufen solcher Epi- oder Pandemien zum Aushöhlen von Grundrechten missbrauchen kann.

Ein Missbrauch findet doch sogar jetzt schon statt, bisher sogar weitgehend am Parlament vorbei. Erste Gerichtsentscheidungen haben Teile der Beschränkungsmaßnahmen als verfassungswidrig  bereits verworfen. Der Entwurf in der vorliegenden Fassung, eingebracht am 3. November, darf nicht Gesetz werden. Das aber soll in aller Eile noch in diesem Monat geschehen, möglicherweise schon am 18. November. Der Widerstand dagegen ist dringlich.  Bitte hier weiterlesen

Sven von Storch

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