Muss das wirklich sein_

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Muss das wirklich sein_
Datum: 09.11.2017, 20:59

Vorsicht, was jetzt kommt, ist von mir ein rechtspopulistischer Reflex. Ausgelöst hat ihn das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil zugunsten eines/einer Intersexuellen. Dieser Personenkreis darf jetzt amtlich ein drittes Geschlecht beanspruchen - neben dem weiblichen und männlichen. Muss das wirklich sein?

Üblicherweise haben Menschen jeweils eins von zwei äußerlich erkennbaren Fortpflanzungsorganen: entweder ein weibliches (Vagina) oder ein männliches (Penis). Eins von beiden Genitalien haben auch jene Menschen, denen gegenüber es der Natur gefallen hat, dass sich diese als Folge genetischer  Eigenart zwischen den beiden Geschlechtern fühlen, also als die Zwischengeschlechtlichen, die Intersexuellen. Allerdings weisen deren Genitalien häufig Fehlbildungen verschiedener Art auf. Doch je nachdem, ob äußerlich die männliche oder die weibliche Ausprägung überwiegt, sollte für rein amtliche und rechtliche Zwecke die geschlechtliche Zuordnung, was als weiblich oder was als männlich einzutragen ist, hinreichend unterscheiden lassen. Und es bleibt der freien Entscheidung dieser Menschen überlassen, ob sie nach außen hin als Frau oder als Mann auftreten wollen.  Bitte hier weiterlesen

 

Sven von Storch

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