Erhöhen, kürzen, abschaffen oder ... oder ..._
Erhöhen, kürzen, abschaffen oder ... oder ..._
Datum: 12.02.2010, 13:20
Nach dem Hartz-IV-Urteil von „Karlsruhe“
Das zeigt die über dieses „Hartz-IV-Urteil“ prompt entbrannte politische Debatte. Alle zwar loben die Entscheidung, teils auch scheinheilig, wollen jedoch unterschiedliche Konsequenzen aus ihr ziehen. Die einen sehen darin die (unausgesprochene) Aufforderung, die Regelsätze der Hartz-IV-Zahlungen für Erwachsene und Kinder spürbar zu erhöhen (Grüne, Linke, Gewerkschaften). Andere wollen sie kürzen, aber im Einzelfall die Sockelleistung um einen aktuellen konkreten Bedarf aufstocken (CDU-Politiker). So war es übrigens vor „Hartz IV“ gewesen, also vor 2005. Wieder andere wollen nur die Kinder mit höherem Regelsatz beglücken, nicht die Erwachsenen. Für mehr Sach- anstelle von mehr Geldleistungen für Kinder plädiert Ministerin von der Leyen; mit ihnen will sie vor allem bedürftige Schulkinder bessergestellt sehen. Und die FDP möchte „Hartz-IV“ ganz weghaben und an dessen Stelle das „Bürgergeld“ aus ihrem Wahlprogramm setzen. Es gibt auch noch andere Variationen.
Für die Politik viel Spielraum
Ein Chor also, der wild durcheinander singt. Das hat das Verfassungsgericht ganz schön hinbekommen und sich geschickt aus der Affäre gezogen: Der Gesetzgeber muss die monatlichen Regelsätze nach dem tatsächlichen Bedarf berechnen sowie fortlaufend überprüfen und weiterentwickeln – transparent, sach- und realitätsgerecht, nachvollziehbar. Aber zur Höhe der (von den siegreichen Klägern beanstandeten) Regelsätze sagt es nichts. Das allerdings fällt auch nicht in seine Kompetenz. Doch steht seine Entscheidung letztlich da wie ein Orakelspruch der antiken Pythia von Delphi: Das Urteil lässt für die Politik viel interpretativen Spielraum, und den wird sie zu nutzen wissen. Ob zum Sinnvollen, mag man bezweifeln.
Sozialleistungen zusammenlegen ...
Das Kürzel Hartz IV bei der Arbeitsmarktreform der SPD-Grünen-Koalition unter Gerhard Schröder als Bundeskanzler steht für das Zusammenlegen der Sozialhilfe und der Arbeitslosenunterstützung von 2005 an. Sie hatte schon damals ihre Kritiker und Gegner. Aber was nun nach dem Richterspruch tun? In der Tat würde es, wie von der FDP vertreten, Sinn machen, staatliche Sozialleistungen wie das Arbeitslosengeld II, das Sozialgeld, die Grundsicherung im Alter und die Sozialhilfe (ohne die in besonderen Lebenslagen) in einem einzigen Transferbetrag zusammenzufassen, ihn grundsätzlich pauschaliert zu gewähren und allein vom örtlichen Finanzamt auszahlen zu lassen, das es als „Negativsteuer“ berechnet.
... in das „Bürgergeld“ der FDP?
Die FDP nennt diese Sozialleistung Bürgergeld. Einbeziehen will sie auch Steueransprüche, Kindergeldansprüche und etwaige Unterstützungsleistungen zur Kranken- und Pflegeversicherung. Dieses Bürgergeld ist aber nicht jenes bedingungslose, also leistungslose „Grundeinkommen“ wie vom Drogerie-Unternehmer Götz W. Werner und von Thüringens ehemaligen Ministerpräsident Dieter Althaus mit Inbrunst gefordert. Wer das Bürgergeld bekommen will, muss bedürftig und, wenn erwerbsfähig, dazu bereit sein, eine zumutbare Arbeit anzunehmen.
Sieht aus nach weniger Bürokratie
Die Idee für ein Bürgergeld hatte die FDP schon 1994 vorgelegt. Es soll alle steuerfinanzierten Sozialleitungen des Staates zusammenfassen und das gesamte Sozialsystem modernisieren. Nach FDP-Angaben handelt es sich um 138 solcher Leistungen, verwaltet von 45 verschiedenen staatlichen Stellen. Die Folge seien hohe Kosten, viele Fehler und Informationsverluste. Würden die Zahlungen auf die Finanzämter konzentriert, brauchte die Bedürftigkeit statt mehrmals nur einmal geprüft werden. Das sieht nach weniger Bürokratie aus und wäre, wenn es denn wirklich so wäre, verlockend.
Aber die Materie ist kompliziert
Gleichwohl, es handelt sich um eine überaus komplizierte Materie, die sehr unterschiedlichen Menschen gerecht werden muß. Dieses „Bürgergeld“ darf nicht so hoch ausfallen, daß sich Arbeitsfähige, aber Arbeitsunwillige vor einer (zumutbaren) Arbeitsaufnahme herumdrücken. Und es darf nicht so niedrig sein, daß Arbeitswillige, aber Arbeitslose den elementaren wirklichen Lebensbedarf, wie es das Gericht nun vorgegeben hat, mit der staatlichen Unterstützung nicht zu decken vermögen. Das (und anderes) hinzukriegen, ist wahrhaft schwer. Ob dies in Deutschland gelingt und wirklich ein Ausweg ist, fällt zu hoffen schwer.
Ein Wagnis, das wohl unterbleiben wird
Es fragt sich auch, ob das Bürgergeld-Verfahren wirklich die große Vereinfachung mit sich bringt, wenn es von den „Jobcentern“ auf die Finanzämter übertragen wird. Das müsste für die Öffentlichkeit überzeugender dargelegt werden, bevor ein dadurch bedingter gewaltiger Umbau der Sozialbürokratie ins Werk gesetzt wird. Doch hat der FDP-Plan auch einen schätzenswerten Vorzug: Die Anrechnungsregeln für Bürgergeld-Empfänger, die hinzuverdienen, sind gegenüber jetzt großzügig. Die Empfänger sollen einen wesentlich größeren Teil ihres Einkommens behalten dürfen. Dahinter steht das Motto "Arbeit muss sich wieder lohnen". Das freilich würde die Staatskasse, also die Steuerzahler oder künftige Generationen, zusätzlich belasten. Und das eigentliche Problem - die schlechte Ausbildung der Hartz-IV-Geldempfänger und mangelnde Erziehungskompetenz, beides über Generationen weitergereicht - wäre mit dem FDP-Bürgergeld noch nicht behoben. So wäre also auch darüber zu entscheiden, ob das zusätzliche Geld nicht besser hierfür eingesetzt würde. Aber ohnehin: Das Vorhaben wäre politisch ein derart großes Wagnis, dass es schon deshalb unterbleiben wird.
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