Ein verweigertes Inserat
Ein verweigertes Inserat
Datum: 05.05.2016, 14:10
Es ist das gute Recht von Zeitungsverlagen, Inserate in ihren Blättern zu verweigern. Begründen müssen sie ihr Nein nicht, können es aber. Verstoßen Inserate gegen gesetzliche Vorschriften, wird aus dem Verweigern-dürfen ein Verweigern-müssen. Das ist der Fall, wenn Inserate Strafgesetze missachten und beispielsweise Verleumdungen oder Mordaufrufe enthalten. Aufsehen fand in der letzten April-Woche, dass fast alle deutschen Zeitungen eine Anzeige nicht aufnehmen wollten, die sich gegen Bundeskanzlerin Merkel richtete. Die Überschrift des Inserats hieß „Merkel mogelt weiter! Wie lange noch?“ Die ersten Sätze darunter lauteten: So sieht die Mogelpackung aus: Mit dem EU-Türkei-Abkommen versucht uns Bundeskanzlerin Merkel weiszumachen, sie hätte die Masseneinwanderung nach Deutschland im Griff. Doch die Fakten zeigen: Beim Türkei-Abkommen handelt es sich um einen Taschenspielertrick.“ Dann folgen die Erläuterungen. Die ganze Anzeige finden Sie hier. bitte hier weiterlesen
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