Der Staat und die Menschenrechte seines Volkes
Der Staat und die Menschenrechte seines Volkes
Datum: 06.01.2023, 17:51
Die Ukraine verlangt im Krieg mit Russland von westlichen Staaten immer mehr Waffen und bekommt sie. Ohne diese umfangreiche Waffenhilfe wäre die Ukraine längst unterlegen – von den anderen Unterstützungen ganz zu schweigen. Diese massive Hilfe verlängert den Krieg weiterhin. Die Helferstaaten wissen es und wollen es. Der ukrainische Staat will es erst recht, solange diese Mittel fließen ohnehin. Staaten pflegen Kriege zu führen, ohne ihr Volk zu fragen, ob es das will oder nicht. Von totalitären Staaten und Diktaturen ist man das gewohnt. Aber selbst demokratisch verfasste Staaten tun das.
Dürfen die das? Und gibt es nicht für die kriegsführenden Staaten, wenn die Zahl der Toten, die Zerstörungen und die Leiden der Zivilbevölkerung ein unverhältnismäßiges Übermaß erreichen, für die Aufnahme von Verhandlungen eine rechtliche Pflicht? Russland hat längst Verhandlungen angeboten, die Ukraine schroff sie abgelehnt. Bietet das Regelwerk von Völkerrecht und Menschenrechten eine Lösung? In welchem rechtlichen Verhältnis steht beides zu einander? Kann die Ukraine völker- oder menschenrechtlich verpflichtet sein, im Krieg mit Russland eine Verhandlungslösung zu suchen? Besteht gegenüber der eigenen und mitbetroffenen Bevölkerung anderer Staaten eine Leidensminderungspflicht? Mit diesen Fragen befasst sich Prof. Dr. iur. Menno Aden auf meiner Blog-Seite in einem Gastbeitrag. Sie finden ihn hier: Der Staat und die Menschenrechte seines Volkes
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