Das verweigerte Inserat
Das verweigerte Inserat
Datum: 10.06.2020, 22:10
Zeitungen müssen Annoncen nicht abdrucken. Keine Zeitung ist verpflichtet, Inserate zu veröffentlichen, die sie in ihrem Blatt nicht haben will. Doch angebotene Anzeigen abzulehnen, ist nicht gerade üblich. Es ist auch nicht tunlich. Denn Erlöse aus dem Anzeigengeschäft sind für die Zeitungshäuser notwendig, um die Zeitung mitzufinanzeren. Es hat Zeiten gegeben, in denen ihnen der Erlös aus dem Anzeigenverkauf zwei Drittel des Umsatzes einbrachte und der Vertriebserlös, also der Verkauf der Zeitung an Abonnenten und Einzelkäufer, nur ein Drittel. Aber diese schönen Zeiten sind mit dem Siegeslauf des Internet längst vorbei und die Anzeigenerlöse dahingeschmolzen. Folglich müssen die Zeitungshäuser dankbar sein, wenn sich heute ein Inserent noch ihrer bedient. Ihn abzulehnen, sollten sie sich also lieber nicht leisten. Die FAZ eigentlich auch nicht. Dumm nur, wenn ein Anzeigenkunde bei ihr ein großes Inserat veröffentlichen will, dass ihr inhaltlich nicht behagt.
Kein Vorbild für den freien Meinungsaustausch
Dieser Kunde ist ein Verein, der sich Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie e. V. (MWGFD) nennt. Sein Anzeigentext ist an die Bundesregierung und alle Landesregierungen gerichtet und fordert sie dazu auf, alle Beschränkungen, die im Zusammenhang mit dem Corona-Virus erlassen worden sind, „sofort und vollständig aufzuheben“ und die Bevölkerung vor noch mehr Folgeschaden zu bewahren. Das freilich widerspricht der Meinung der FAZ-Redaktion, die alle staatlichen Anordnungen in Sachen Corona-Virus zustimmend begleitet - ebenso wie die anderen Mainstream-Medien. Aber die Redaktion ist die Redaktion, sie ist nicht der Verlag, sie ist nicht die FAZ GmbH. Die Redaktion ist für den Inhalt der Zeitung zuständig, der Verlag dafür, dass die Zeitung geschäftlich über die Runden kommt. Folglich muss der Inhalt eines Inserats die Anzeigenabteilung des Verlages nicht scheren, es sei denn, er ist rechtswidrig. Trotzdem hat sie das Inserat – willfährig gegenüber der Redaktion – abgelehnt. Sie darf das. Aber für den freien Meinungsaustausch ist das alles andere als ein Vorbild. Dem Leser soll also sogar per (bezahltem) Inserat eine Gegenmeinung vorenthalten werden. Bitte hier weiterlesen
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