Das erschütterte Vertrauen

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Das erschütterte Vertrauen
Datum: 24.03.2009, 02:13

Im Lichtkegel öffentlicher Kritik: Politiker, Unternehmer, Banker, Gewinnstreben, Marktwirtschaft, Behörden, Gerichte - Auf der Suche nach neuer Orientierung

Unbescholten, ohne Makel, unbestechlich, kurzum: integer zu sein, ist eine für Staat und Gesellschaft wesentliche Tugend. Hapert es damit und geht es mit dieser Tugend schleichend bergab, dann geraten auch die Grundsätze von Recht und Moral, von Anstand und Sitte insgesamt ins Wanken, dann fällt es den Bürgern immer schwerer, sich mit ihrem Staatswesen zu identifizieren und es zu unterstützen. Integrität sichert ein Zusammenleben im gegenseitigen Vertrauen. Doch scheint es nicht mehr gut um sie bestellt. Daher ist die Integrität in Wirtschaft, Politik, öffentlicher Verwaltung und woanders zu einem großen Thema geworden. Die gewaltige Finanzkrise macht es zusätzlich aktuell. Sie hat das Vertrauen in Banken und Banker tief erschüttert.

Aber die Vertrauenserschütterung reicht über die Finanzwelt hinaus. Längst schon angeschlagen ist auch das Vertrauen in Manager großer Unternehmen und damit in „die“ Wirtschaft, in Behörden, in Gerichte, in Medien, in Politiker, sogar in den Sport (Doping). Zahlreiche Skandale, auch individuelle Erfahrungen, haben dazu beigetragen und tun es weiterhin. Es scheint, dass es kaum noch Vorbilder, fast nur noch schlechte Beispiele gibt. Oder nur diese werden in den Medien öffentlich gemacht, weil sie meist – ein altes Dilemma – nur schlechte Nachrichten als Nachricht für gut befinden. Dann entsteht ein schiefes Bild, die Welt erscheint düsterer als sie ist.

Integrität in Staat und Wirtschaft war auch das Thema der 11. Demokratietagung an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften (DHV) in Speyer im Oktober 2008, initiiert und geleitet vom Staatsrechts- und Wirtschaftswissenschafter Hans Herbert von Arnim. Der Eindruck greife um sich, sagte er einleitend, immer mehr Menschen in fast allen gesellschaftlichen Bereichen sei der Orientierungskompaß für angemessenes Verhalten verloren gegangen. Arnim stellte den (nötigen) Anspruch und den (tatsächlichen) Mangel an Integrität von Politikern in den Vordergrund. Handelten diese nach Maßstäben von Verantwortungsethik anstelle von Gesinnungsethik, dann leiste das einer Haltung Vorschub, Kritik zu unterdrücken, damit „der guten Sache“ kein Schaden zugefügt werde.

Gesinnungsethik stelle allein auf die innere Gesinnung des Handelnden ab und auf die ethische Sauberkeit der verwendeten Mittel. Der Verantwortungsethik dagegen gehe es um den Erfolg, um dessentwillen notfalls auch unethische Wege in Kauf genommen würden. Dann erschienen zum Beispiel gesetzeswidrige Manipulationen bei der Finanzierung der eigenen Partei, Fraktion und Parteistiftung plötzlich in einem milden Licht. Was eigentlich eine Missetat sei, werde parteiintern bisweilen zu einer Heldentat oder verklärt zu einem Opfer für die gemeinsame Sache. Das führe dann leicht zu einer parteiinternen Sondermoral.

Arnim strich heraus, daß sich der Begriff Integrität nicht nur auf individuelles Verhalten beziehen darf, sondern auch auf Regelwerke zu erstrecken ist. Erst sie ermöglichten es, daß man sich integer verhalte. „Es gibt neben der persönlichen Integrität also auch eine Integrität der Regeln, der Institutionen, der Systeme. Deren Kern besteht darin, dass sie gemeinschaftswidriges Verhalten bestrafen und gemeinschaftsförderliches Verhalten belohnen – und nicht etwa umgekehrt.“ Auch wenn Politiker primär ihre eigenen Interessen verfolgten, müsse das nicht zum Schaden des Ganzen sein. Doch bedürfe es dazu ordnender Regeln, „die egoistisches Verhalten in Richtung auf das Gemeinwohl lenken“.

Arnim vermisst wirksame Regeln dagegen, dass Berufspolitiker ihre Interessen in Gesetze, öffentliche Haushalte und selbst in die Verfassung einfließen lassen. „Sie entscheiden fraktionsübergreifend in eigener Sache. Das zeigt sich bei den Diäten, der Parteienfinanzierung und dem Wahlrecht in klinischer Reinheit.“ Es gebe auch noch immer nicht einen effektiven Straftatbestand gegen Abgeordnetenbestechung. Dabei schrieben dies internationale Konventionen zwingend vor. Ebenso vermisst Arnim wirksame Vorschriften gegen das Wechseln von Beamten und Ministern in gut dotierte Positionen von Großunternehmen, die sich damit für Wohlwollen der früheren Amtsträger erkenntlich zeigen, in Frankreich Pantouflage genannt. Eine regelmäßig ungesühnte Integritätsverletzung sei ferner die Ämterpatronage beim Besetzen von Beamtenstellen. Obwohl nach Grundgesetz und Beamtengesetzen verboten, sei sie an der Tagesordnung.

Ein Fall von Integritätsverstoß ist auch die Schattenwirtschaft. Der Experte auf diesem Gebiet ist der Wirtschaftswissenschaftler Friedrich Georg Schneider (Universität Linz). Er beziffert ihren Wert in Deutschland für 2007 auf rund 349 Milliarden Euro. Das seien 14,7 Prozent des legal erwirtschafteten Bruttoinlandsprodukts. Von 1997 bis 2003 sei die Schwarzarbeit der am stärksten gewachsene Wirtschaftsbereich gewesen. Aber zwei Drittel des schwarz verdienten Geldes flössen in den Kreislauf zurück, gingen in den Konsum, und dabei werde immerhin Mehrwertsteuer fällig.

Sven von Storch

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