Covid-19 lebt
Covid-19 lebt
Datum: 26.02.2024, 21:18
Aus den Medien ist Covied-19 verschwunden, aus der Welt der Medizin nicht. Nach wie vor pflegen Menschen daran zu erkranken, aber potentiell gefährlich bis hin zum Tod durchweg nur Schwache, Alte, Kranke – und: genbasiert-Geimpfte, die anderen kommen damit durch. Vor allem jedoch: Nach wie vor gibt es die überaus vielen, die als Opfer der Zwangsimpfungen mit schwersten Impfschäden zu kämpfen haben. Stattgefunden haben diese Impfungen während der staatlich ausgerufenen Corona-Pandemie zwischen 2020 und 2023. Der Lübecker Laborarzt Prof. h.c. Dr. med. Winfried Stöcker hatte sich damals gegen die verabreichten mRNA-Impfstoffe gestellt und ein eigenes, ein gen-freies Impfverfahren entwickelt. Stöcker ist Gründer der global erfolgreich tätigen Euroimmun Medizinische Labordiagnostik AG in Lübeck, die Reagenzien für die medizinische Labordiagnostik herstellt. Jetzt zu Jahresbeginn hat Stöcker seine Darstellung der Lübecker gen-freien Impfung gegen Covid-19 auf den aktuellen Stand gebracht und zusammengefasst. Für ihn sind diese durch die mRNA-Impfstoffe Erkrankten „Opfer einer Verblendung“.
Das riesige Schadenspotential dieser genetischen Impfungen
Millionen von Menschen seien durch die Impfungen krank geworden, und weltweit seien offenbar Tausende gestorben. Das riesige Schadenspotential dieser zugelassenen genetischen Impfungen habe sich nicht länger vertuschen lassen und sei inzwischen auch seitens der Bundesregierung anerkannt worden. Der Bundesgesundheitsminister habe in einem ZDF-Interview selbst zugegeben, dass eine von 10.000 dieser Impfungen gegen Covid-19 schwere und nachhaltige Gesundheitsstörungen bis hin zum Tod hervorgerufen habe (12. März 2023, ZDF, Heute).
Die Behörden verhindern eine Überprüfung, fürchten offenbar eine schwere Bestrafung
„Viele Ärzte“, so Stöcker, „halten diese Zahl für weit untertrieben. Die Behörden verhindern aber eine Überprüfung mit Hilfe einer gleichgeschalteten Presse. Sie befürchten offenbar eine schwere Bestrafung, wenn das Ausmaß des Schadens ans Tageslicht kommt, für den sie verantwortlich sind. In der Vergangenheit wurden solche gefährlichen Impfungen sofort aus dem Verkehr gezogen und verboten. Das hätte auch hier geschehen müssen, und es ist völlig unverständlich und meines Erachtens strafrechtlich relevant, dass man daran auch heute noch festhält und diese Impfungen z.B. bei der Bundeswehr immer noch erzwungen werden.“
Gerichtliche Bestätigung: LubecaVax ist kein bedenkliches Arzneimittel
Zur Lübecker Impfung (LubecaVax) stellt Stöcker fest, sie bedürfe keiner staatlichen Genehmigung, das Vorgehen sei rechtmäßig und juristisch nicht zu beanstanden. Er verweist auf eine Entscheidung des Amtsgerichts Würzburg vom August 2023. Das habe befunden, es liege mit der Lübecker Impfung kein Straftatbestand nach dem Arzneimittelgesetz vor und auch keiner nach anderen Strafgesetzen. Es handele sich nicht um ein bedenkliches Arzneimittel. Betont habe das Gericht, die Anklagebehörde an der Anklage festgehalten habe, erschlösse sich dem Gericht nicht. Die Eröffnung des Hauptverfahrens sei folglich aus rechtlichen Gründen abzulehnen gewesen.
Ein unvertretbar hoher Preis
Wer die theoretischen Zusammenhänge der Impfungen gegen Covid-19 und Stöckers Auseinandersetzungen mit den staatlichen Einrichtungen verstehen will, kann dessen aktualisierte Zusammenfassung im vollen Wortlaut hier lesen. Einige Kernaussagen darin lauten: Die gen-freie Lübecker Corona-Impfung ist gegen den unrechtmäßigen Behörden-Widerstand mehr als hunderttausend Mal rechtmäßig angewendet worden. - Kein mit LubecaVax Geimpfter wurde krank, jeder blieb arbeitsfähig. - Die mRNA-Impfungen hatten über 25 000 Todesfälle und fast 1,3 Millionen schwerwiegende und ernste Nebenwirkungen zur Folge. - Das war ein unvertretbar hoher Preis. - Sich selbst überschätzende Beamte haben sich beladen mit schwerer Schuld. - Die Bundesregierung stellte Impfstoffhersteller von allen Schäden frei und ordert den tödlichen Impfstoff immer noch. - Impfen mit modifizierter RNS müsste verboten werden. - Impfen durch den Hausarzt nach dem Stöcker-Verfahren ist nach wie vor legal möglich.
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