AfD vor Gericht unterlegen
AfD vor Gericht unterlegen
Datum: 14.05.2024, 23:12
Vor Gericht ist die AfD unterlegen, ob aber auch bei den Wählern und bei wie vielen von ihnen nicht, werden im laufenden Jahr die kommenden Landtagswahlen zeigen und 2025 die nächste Bundestagswahl. Am 13. Mai hat das Oberverwaltungsgericht in Münster nach sieben Verhandlungstagen gegen die AfD laut Mitteilung des Gerichts (hier) entschieden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die Partei Alternative für Deutschland (AfD) und ihre Jugendorganisation Junge Alternative für Deutschland (JA) als Verdachtsfall beobachten und die Öffentlichkeit hierüber unterrichten darf. Auch die Beobachtung des sogenannten „Flügel“ in der Vergangenheit - zunächst als Verdachtsfall, später als „erwiesen extremistische Bestrebung“ - und deren Bekanntgabe seien rechtmäßig. Die Berufungen der AfD und der JA gegen die Urteile des Verwaltungsgerichts Köln vom 8. März 2022 sind damit erfolglos gewesen. Doch hat das Gericht ausdrücklich auch dies festgestellt: „Was für einen Verdacht verfassungsfeindlicher Bestrebungen ausreicht, führt aber auch nicht zwangsläufig zur Annahme einer erwiesen extremistischen Bestrebung.“ Zur Urteilsbegründung hat der Vorsitzende des 5. Senats, Gerald Buck, Folgendes ausgeführt: Bitte hier weiterlesen
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