Schlecker_ Privilegien für Großkonzerne

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Schlecker_ Privilegien für Großkonzerne
Datum: 30.03.2012, 09:21

In Deutschland gibt es ein soziales Netz und dieses Netz heißt Arbeitslosengeld 1. Unterstützung steht jedem Arbeitnehmer zu, der in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat. Wer seinen Arbeitsplatz verliert, hat also Anspruch auf Leistungen aus dem Arbeitslosengeld 1. Das Problem bei der Schleckerinsolvenz ist das plötzlich die Spielregeln geändert werden und einige Arbeitnehmer besser behandelt werden als andere. Es ist natürlich für jeden eine schwierige Situation, wenn er seinen Arbeitsplatz verliert – keine Frage.

Aber für den Arbeiter und Angestellten eines kleinen und mittleren Unternehmens ist das nicht weniger schlimm. Für Die Angestellten und Arbeiter kleiner und mittlerer Unternehmen gibt es aber keine Auffanggesellschaft, wenn ihr Unternehmen in die Insolvenz geht. Und das ist durchaus kein Ausnahmefall. Auf dem Höhepunkt der Krise vor der Agenda 2010 gingen im Jahr bis zu 40.000 Unternehmen pleite. Es gab über fünf Millionen Arbeitslose, wo war da die Auffanggesellschaft?

Gerechtigkeit ist ein großes Thema und zur Gerechtigkeit gehört es, dass Bürger nicht ungleich behandelt werden. Das heißt, entweder gibt es für alle Arbeitnehmer Auffanggesellschaften, wenn sie entlassen werden, oder für niemanden. Das allein die Arbeitnehmer von Großkonzernen in den Genuss von Auffanggesellschaft und Subventionen kommen, ist einfach nicht zu rechtfertigen. Warum sollen die Arbeitnehmer in den kleinen und mittleren Betrieben mit ihren Steuern und Abgaben Sonderrechte für die Arbeitnehmer von Großkonzernen finanzieren?

 

 

Sven von Storch

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