EU-Begleitgesetz_ Warum Juncker das Gesetz lobt
EU-Begleitgesetz_ Warum Juncker das Gesetz lobt
Datum: 26.08.2009, 10:24
Juncker kommentierte in einem Interview mit der Welt die Begleitgesetze, auf die sich die Bundestagsfraktionen geeinigt haben, wie folgt:
„Ich bin sehr beruhigt. Die Bundestagsfraktionen haben mit der jetzigen Form des Begleitgesetzes die Gefahr im Regelfall zu umschiffen verstanden, der deutschen Bundesregierung in Brüssel Fesseln anzulegen.“
Das heißt übersetzt: Auch in Zukunft kann die Zentralisierung weitergehen, ohne dass die Bürger der europäischen Staaten durch ihr Parlament darauf Einfluss nehmen können.
Weiter erklärte Juncker:
„Die Vorstellung, dass man sich von deutscher Seite bei zu vielen Integrationsschritten millimetergenau an Karlsruhe orientiert, hielte ich für eine unmögliche Art, in Europa Politik zu gestalten.“
Das heißt übersetzt: Zur Not muss man auch die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umgehen, um zum gewünschten Ergebnis zu kommen. Schließlich ist Juncker mit einigen Aussagen des Bundesverfassungsgerichts gar nicht zu frieden:
„Allerdings stimmen einige Passagen des Urteils bedenklich, etwa der Passus, der dem EU-Parlament mangelnde demokratische Legitimation vorwirft. Ein Luxemburger Abgeordneter vertritt viel weniger Menschen als ein deutscher. Aber das stört uns nicht.“
Natürlich stört ihn das nicht!
Luxemburg hat nur halb so viele Einwohner wie Köln, trotzdem darf Herr Juncker Auge in Auge mit der deutschen Bundeskanzlerin und dem französischen Präsidenten auftreten und mit bestimmen was im übrigen Europa Gesetz wird.
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